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   LAG Hessen, 21.06.2001 - 5 TaBVGa 45/01   

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LAG Hessen, 21.06.2001 - 5 TaBVGa 45/01 (https://dejure.org/2001,53903)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.06.2001 - 5 TaBVGa 45/01 (https://dejure.org/2001,53903)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 5 TaBVGa 45/01 (https://dejure.org/2001,53903)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

    Voraussetzung ist, dass ohne Erlass der einstweiligen Verfügung die Ausübung eines Beteiligungsrechts des Betriebsrats vereitelt oder wesentlich erschwert würde, oder dass die Regelung zur Abwehr wesentlicher Nachteile erforderlich ist (vgl. etwa Hess. LAG 21. Juni 2001 - 5 TaBVGa 45/01 - n.v.; 29. August 2002 - 5 TaBVGa 9/02 - n.v., zu II 2).
  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

    Im Beschlussverfahren ist gleichermaßen wie im Urteilsverfahren Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass im Sinne von § 940 ZPO ohne die begehrte Regelung das Recht eines Beteiligten vereitelt oder wesentlich erschwert würde oder dass die einstweilige Regelung zur Abwehr wesentlicher Nachteile erforderlich ist (vgl. etwa Hess. LAG 21.06.2001 - 5 TaBVGa 45/01 - n. v.; 29.08.2002 - 5 TaBVGa 91/02 - n. v., zu II 2).
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