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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6031
OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,6031)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,6031)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,6031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht bei chiropraktischen Maßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule über die damit verbundenen Risiken; Rechtliche Ausgestaltung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Möglichkeit einer Verletzung der Arteria vertebralis mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Aufklärung eines Patienten vor einer chiropraktischen Manipulation an der Halswirbelsäule über die damit verbundenen Risiken; Rechtliche Ausgestaltung der ärztlichen Aufklärungspflicht; Möglichkeit einer Verletzung der Arteria vertebralis mit ...

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 286; BGB § 823
    Pflicht zur Aufklärung über eine mögliche Gefäßverletzung vor chiropraktischer Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 823 Abs. 1
    Aufklärungspflicht vor chiropraktischer Manipulation an Halswirbelsäule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Chiropraktiker löst Wirbelblockade und verletzt dabei eine Arterie: Schmerzensgeld mangels Risikoaufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1106
  • VersR 2008, 1496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (BGH VersR 2006, 838. BGHZ 29, 46.29, 176).

    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).

  • OLG Oldenburg, 16.03.1999 - 5 U 194/98

    Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für materielle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).

    Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).

  • OLG Bremen, 27.09.1989 - 1 U 2/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Anspruch auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2003 - 7 U 20/03

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Für den Nachweis eines kausalen Zusammenhang zwischen der ärztlichen Behandlung und dem Verletzungserfolg ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, d. h. für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH VersR 2004, 188, 119. Martis/Winkhart, a. a. O., S. 615).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1993 - 8 U 302/91

    Schmerzensgeld; Arzthaftpflicht; Chiropraktische Manipulation; Neurologische

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    In Betracht kommen ebenso Schmerztherapien oder konservative Behandlungsmethoden, wie das Tragen einer Schanz'schen Kravatte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 218), mögen sie im Einzelfall auch nicht so effektiv wie eine Chirotherapie sein.
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Denn grundsätzlich hat der Arzt den Patienten auch über seltene, sogar äußerst seltene Risiken aufzuklären, wenn deren Realisierung die Lebensführung des Patienten schwer belasten würde und die entsprechenden Risiken trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VersR 2006, 838, 839. OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1543. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 398. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191, 192).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Nur so werden sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewahrt (BGH VersR 2006, 838. BGHZ 29, 46.29, 176).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Über die Aufklärungsbedürftigkeit entscheidet weniger der Grad der Komplikationsdichte als vielmehr die Frage, welche Bedeutung das mit dem Eingriff verbundene Risiko für die Entschließung des Patienten im Hinblick auf eine mit seiner Realisierung verbundene schwere Belastung der Lebensführung haben kann (BGH VersR 2000, 725. OLG Hamburg, VersR 1991, 425. OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 407. OLG Oldenburg, VersR 2000, 191).
  • OLG Koblenz, 02.03.1999 - 3 U 328/97

    Aufklärungspflicht bei zahnärztlicher Behandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.06.2008 - 5 U 10/08
    Wenn aber in der medizinischen Wissenschaft bereits ernsthafte Stimmen, die nicht als unbeachtliche Außenseitermeinungen abgetan werden können, darauf hinweisen, ist der Patient selbst über extrem seltene Risiken aufzuklären, die für ihn von schwerwiegender Bedeutung sein können (vgl. OLG Koblenz NJW 1999, 3419. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Auf., S. 137, 138).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2001 - 7 U 114/99

    Ärztliche Aufklärungspflicht zum Risiko eines Eingriffs

  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 13 U 78/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Kausalität eines mehr als 30 Jahre

    Indes sind erhebliche Schädigungsmöglichkeiten des HWS-Bereiches auch bei fachgerechter chirotherapeutischer Behandlung in Betracht zu ziehen (vgl. etwa: OLG Oldenburg, NJW-RR 2009, 1106; OLG Frankfurt, B.v. 13.01.2015 - 8 U 141/13).
  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 1 U 53/10

    Neurolyse - Arzthaftung: Voraussetzungen einer Haftung bei Diagnoseirrtum;

    (2) Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten erfordert allerdings eine Unterrichtung über einzelne Behandlungstechniken und alternative Verfahren, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, d.h. wenn mit dem gewählten Verfahren höhere Belastungen und Risiken auf den Patienten zukommen können (vgl. BGH NJW 2006, 2477 - 2479 zitiert nach juris; OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 1106, 1107; OLG Zweibrücken MedR 2007, 549 - 551 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1231).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5723
OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,5723)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.04.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,5723)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. April 2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,5723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde; Pflicht zum Streuen einer Fahrbahn

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gegen eine Gemeinde aufgrund eines Sturzes auf einer nicht abgestreuten Fahrbahn; Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde unter Berücksichtigung der Wetterlage und Gefahrensituation

  • Judicialis

    StrWG MV § 14; ; StrWG MV § 50 Abs. 1; ; StrWG MV § 50 Abs. 2; ; StrWG MV § 50 Abs. 3; ; StrWG MV § 50 Abs. 4; ; KV MV § 127 Abs. 1 S. 6; ; BGB § 839 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StrWG MV § 14; StrWG MV § 50; BGB § 839 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinsichtlich des Fußgängerverkehrs: Umfang der Streupflicht auf glatter Fahrbahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 974
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90

    Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich

    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Für Fußgänger sind innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn nur die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege zu bestreuen, soweit dafür ein Bedürfnis des Verkehrs besteht (BGH, VersR 1991, 665 " belebt" oder "gefährlich" , OLG Rostock, Urteil des 1. Zivilsenates, 1 U 11/01).

    An verkehrsunwichtigen Orten besteht hingegen nicht einmal dann eine Streupflicht, wenn der Fußgänger gezwungen ist, infolge einer Baustellenabsperrung die Straße zu betreten (BGH,VersR 1991, 665).

  • LG Rostock, 26.04.2007 - 4 O 260/06

    Amtshaftungsanspruch: Passivlegitimation eines Amtes in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 26.04.2007 - Az.: 4 O 260/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Rostock vom 26.04.2007 - Az.: 4 O 260/06- aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,.

  • OLG Hamm, 30.09.2003 - 9 U 86/03

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei winterlichen Straßenverhältnissen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Das OLG Hamm hat die Anforderungen dahingehend näher konkretisiert, dass aus dem Kreis der zu bestreuenden Gehflächen tatsächlich entbehrliche Wege, für die ein echtes, jederzeit zu befriedigendes Verkehrsbedürfnis nicht besteht, herauszunehmen sind; dem streupflichtigen Gehwegen muss eine notwendige Erschließungsfunktion in dem Sinne zukommen, dass die nach der Verkehrsauffassung für die Lebensführung wesentlichen Orte (Wohnungen, Schulen, Arbeitsstätten, Geschäfte etc.) für Fußgänger zu jeder Jahreszeit erreichbar sind, d.h. diejenigen Wege, die bei vernünftiger Beurteilung nach Verkehrsbedeutung und äußerer Anlage auch im Winter als die wesentlichen Verbindungen erscheinen (OLG Hamm, NZV 2004, 645).
  • OLG Rostock, 24.09.1998 - 1 U 174/97
    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Angesichts der klaren Bestimmung des StrWG kommt eine Verkehrssicherungspflicht des Amtes jedenfalls nicht in Betracht, auch wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt (so schon 1. Zivilsenat, 1 U 174/97 für Straßenverkehrs-sicherungspflichten; 1 W 286/98 für sonstige Verkehrssicherungspflichten (dort: Phosphorfunde am Strand)).
  • BGH, 02.07.1970 - III ZR 45/67

    Verkehrssicherungspflichten bei Glatteis auf einer Autobahn

    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen bildet einen Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH,VersR 1970, 904).
  • OLG Köln, 19.02.1979 - 7 U 144/78
    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Innerhalb geschlossener Ortschaften sind grundsätzlich alle diejenigen für den Fußgängerverkehr wichtigen Gehwege zu sichern, auf denen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet (BGH, NJW 1960, 41; OLG Köln, VersR 1979, 551).
  • OLG Naumburg, 24.09.2001 - 1 U 11/01
    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Für Fußgänger sind innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn nur die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege zu bestreuen, soweit dafür ein Bedürfnis des Verkehrs besteht (BGH, VersR 1991, 665 " belebt" oder "gefährlich" , OLG Rostock, Urteil des 1. Zivilsenates, 1 U 11/01).
  • BGH, 01.10.1959 - III ZR 59/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 04.04.2008 - 5 U 10/08
    Innerhalb geschlossener Ortschaften sind grundsätzlich alle diejenigen für den Fußgängerverkehr wichtigen Gehwege zu sichern, auf denen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet (BGH, NJW 1960, 41; OLG Köln, VersR 1979, 551).
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 433/16

    Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers bei Arbeitsunfall: Beginn der

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob - wie die Revision meint - das Amt nach der Regelung von § 127 Abs. 1 KV M-V selbst Träger von Verkehrssicherungspflichten aufgrund des Eigentums der verwalteten Gemeinde an Grundstücken, Gebäuden und Freifläche mit Spielgerät sein kann (so F. von Mutius in Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand März 2015, § 127 KV M-V, Anm. 8.1 f.) oder dies - so das Berufungsgericht unter Berufung auf seine Rechtsprechung zur Straßenverkehrssicherungspflicht und zur Verkehrssicherung an einem Strand - nur die amtsangehörige Gemeinde selbst sein kann (vgl. OLG Rostock, OLGR 2001, 235; OLG Rostock, MDR 2008, 974; OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 W 14/10, juris; VerkMitt 2011, Nr. 3).
  • OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

    Dies gilt auch, wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt (Urteil des Senats vom 14.03.2008, 5 U 10/08 zur Straßenverkehrssicherungspflicht, 1. Zivilsenat, 1 U 170/98, OLGR Rostock 2001, 235-237, Haftung der Gemeinde für Verkehrssicherung des Strandes).
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 383/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den

    OVG Greifswald, Urteil vom 20.10.2000 - 4 K 26/98, LKV 2001, 410, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 26 m.w.N.), ist jedenfalls für den Zivilprozess abzulehnen (so grundlegend OLG Rostock, Urteil vom 24.09.1998 - 1 U 174/97, LKV 1999, 528, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 5 ff.; zuletzt ebenso etwa OLG Rostock, Urteil vom 04.04.2008 - 5 U 10/08, MDR 2008, 974, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 18; ferner Darsow, in: Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern, 3. Aufl. 2005, § 127 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    Dies ist bereits deshalb nicht der Fall, weil die winterliche Räum- und Streupflicht unter dem Vorbehalt des Erforderlichen und Zumutbaren steht (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 04.04.2008, 5 U 10/08, zitiert nach juris, Rn. 21) und derartiges permanentes Räumen und Streuen gar nicht leistbar wären.
  • OLG Rostock, 21.05.2010 - 5 U 145/09

    Passivlegitimation der Gemeinden bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Angesichts der klaren Bestimmung des StrWG kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. 5 U 10/08 für Räum- und Streupflicht) eine Verkehrssicherungspflicht des Amtes auch dann nicht in Betracht, wenn sich die Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer Pflichten der Verwaltungsorganisation des übergeordneten Amtes bedient bzw. letzteres die Aufgaben der Gemeinde wahrnimmt (so schon 1. Zivilsenat, 1 U 174/97 für Straßenverkehrssicherungspflichten; 1 W 286/98 für sonstige Verkehrssicherungspflichten).
  • OLG Rostock, 20.04.2010 - 5 W 14/10

    Passivlegitimation der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bei Verletzung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des OLG Rostock haften für Amtspflichtverletzungen bei Erfüllung der Straßenverkehrssicherungspflichten gebietsangehöriger Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern diese und nicht die Ämter (OLG Rostock, Urt. vom 24.09.1998 - 1 U 174/97 = OLGR 1999, 112; Urt. vom 04.04.2008 - 5 U 10/08; zuletzt Urteil vom 04.04.2008 - 5 U 10/08).
  • LG Rostock, 10.06.2009 - 4 O 59/09

    Haftung für Amtspflichtverletzungen bei Erfüllung der Räum- und Streupflicht in

    der winterlichen Räum- und Streupflicht im Gebiet amtsangehöriger Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haftet wegen dieser gesetzlichen Aufgabendelegation deshalb das Amt und nicht die amtsangehörige Gemeinde (vgl. Kammer, Urt. v. 26.4.07 - 4 O 326/06, VersR 2007, 1564 mit zust. Anm. Lühmann, NJ 2007, 422; Urt. v. 12.11.08 - 4 O 189/08, juris; Darsow/Gentner/Glaser/Meyer, Schweriner Kommentierung der KV M-V, 3. Aufl. [2005], § 127 Rn. 5; Schröter/ Willner/Wollenteit/u.a., KV M-V, 17. Lief. 7/08, § 127 Anm. 7; (für SH) von Mutius/Rentsch, Kommunalverfassungsrecht SH, Bd. II, 6. Aufl., § 3 AO Rn. 2 und 6; a.A. OLG Rostock, Urt. v. 4.4.08 - 5 U 10/08, OLGR Rostock 2008, 459; Urt. v. 24.9.98 - 1 U 174/97, OLGR Rostock 1999, 112).
  • LG Rostock, 12.11.2008 - 4 O 189/08

    Amtshaftung: Passivlegitimation einer Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern im

    Für Amtspflichtverletzungen bei Erfüllung der Straßenverkehrssicherungspflicht im Gebiet amtsangehöriger Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haftet wegen der in § 127 Abs. 1 S. 2 KV M-V geregelten gesetzlichen Aufgabendelegation deshalb das Amt und nicht die Gemeinde (vgl. Kammer, Urt. v. 26.04.07 - 4 O 326/06, VersR 2007, 1564 mit zustimmender Anm. Lühmann, NJ 2007, 422; Darsow/Gentner/Glaser/Meyer, Schweriner Komm. der KV M-V, 3. Aufl., § 127 Rn. 5; Schröter/Willner/Wollenteit/u.a., KV M-V, 17. Lieferung 7/08, § 127 Anm. 7; [für SH] von Mutius/Rentsch, Kommunalverfassungsrecht SH, Bd. II, 6. Aufl., § 3 AO Rn. 2 u. 6; a.A. OLG Rostock, Urt. v. 4.4.08 - 5 U 10/08, OLGR 2008, 459; Urt. v. 24.9.98 - 1 U 174/97, OLGR 1999, 112).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.04.2008 - 5 U 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,48039
OLG Naumburg, 16.04.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,48039)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 U 10/08 (https://dejure.org/2008,48039)
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