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   OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10   

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https://dejure.org/2011,5242
OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.01.2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 5 U 1058/10 (https://dejure.org/2011,5242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 312 Abs. 2 Satz 3 BGB

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Haustürsituation i.S. von§ 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Beginn der Widerrufsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312 Abs. 2 S. 3
    Begriff der Haustürsituation i.S. von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB; Beginn der Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt nicht notwendigerweise zu einer Verlängerung der Widerrufsfrist / Zur Pflicht gegenseitiger Erstattung

  • damm-legal.de (Auszüge)

    §§ 312 Abs. 2 S. 3, 355 BGB
    Widerrufsbelehrung ist wegen der Formulierung "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem ich diese Widerrufsbelehrung erhalten habe.” NICHT unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Dabei handelt es sich um eine Rechtsauffassung, welche von der Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen vom 08.09.2009 im Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-215/08 vertreten worden war (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2010, 7 U 145/09).

    Dieses vor dem EuGH unter dem Aktenzeichen C-215/08 geführte Verfahren dauerte zum Zeitpunkt der Klageerwiderung noch an.

    Inzwischen hat der EuGH in seinem Urteil vom 15.04.2010 (C-215/08, NJW 2010, 1511) die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 für anwendbar erklärt, wenn ein Verbraucher zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beitritt und der Zweck des Beitrittes vorrangig nicht darin besteht, Mitglied der Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen.

  • OLG Brandenburg, 14.12.2011 - 4 U 113/10

    VOB-Vertrag: Auslegung einer Nachtragsvereinbarung bei Differenzierung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des BGH halten auch verschiedene Oberlandesgerichte die im vorliegenden Fall zu beurteilende Widerrufsbelehrung für unzureichend (vgl. OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08, NJOZ 2010, 1033; OLG München, Beschluss vom 22.06.2010, 27 U 281/10, Anlage KK 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.08.2010, 4 U 113/10, Anlage K 25a).

    Die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung ist nach Auffassung des Senates auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Unvollständigkeit fehlerhaft, wie dies vom OLG Bamberg im Beschluss vom 04.08.2010 (4 U 113/10, Anlage K 25a) vertreten wird.

  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06

    FRIZ II

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Er hatte aber die Frage, ob Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dahin auszulegen sei, dass der Beitritt eines Verbrauchers zu einer Personen-, einer Personenhandelsgesellschaft, einem Verein oder einer Genossenschaft davon umfasst sei, wenn der Zweck des Beitrittes vorrangig nicht in der Begründung der Mitgliedschaft bestehe, sondern nur ein anderer Weg der Kapitalanlage oder der Erlangung von Leistungen sei, die typischerweise Gegenstand von Austauschverträgen seien, mit Beschluss vom 05.05.2008 (II ZR 292/06, NZG 2008, 460) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung des EuGH hat auch der BGH mit dem Urteil vom 12.07.2010 (II ZR 292/06, NJW 2010, 3096) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Würde man in dem Hinweis in der Widerrufsbelehrung den Verbraucher darüber aufklären, die Frist beginne am selben Tage, könnte dies umgedreht zu einer Verwirrung führen, wie dies der BGH in seinem Urteil vom 27.04.1994 (VIII ZR 223/93, NJW 1994, 1800) für eine Formulierung angenommen hat, bei welcher die Widerrufsfrist "ab heute" beginnen sollte.
  • BGH, 04.04.2005 - II ZR 107/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH sowie einer Vielzahl von anderen Oberlandesgerichten (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2005, II ZR 107/04, BeckRS 2005, 5010; OLG Dresden, Beschluss vom 28.09.2010, 8 U 1281/10, Anlage K 26 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10

    Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    In der Rechtsprechung wird zwar zum Teil unter Bezugnahme auf §§ 355 Abs. 2 S. 1, 187 Abs. 1 BGB 2006 dahin argumentiert, dieser Hinweis sei inhaltlich fehlerhaft, weil zwar der erste Tag bei der Berechnung des Fristlaufes nicht mitgerechnet werde, als Fristbeginn aber dennoch der erste Tag anzusehen sei (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 09.12.2010, 5 S 51/10, BeckRS 2010, 30167).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Diese Grundsätze treten jedoch erst dann ein, wenn der Gesellschaftsbeitritt in Vollzug gesetzt ist, was grundsätzlich erst mit der Leistung der Einlage oder der Ausübung von Gesellschafterrechten angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2007, XI ZR 191/06, NJW 2007, 2762; OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2008, 1 U 1346/08, Anlage K 18).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 89/08

    Darlegungs-und Beweislast bei Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Für diesen aber trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast, weil es sich um eine Ausnahme vom Eingreifen des gesetzlichen Widerrufsrechtes handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2008, 24 U 89/08, MDR 2009, 915).
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Dem Beginn der Widerrufsfrist am 04.10.2006 stand nicht entgegen, dass das Beitrittsangebot des Klägers vom 04.10.2006 von der Vertreterin der Beklagten erst am 12.10.2006 angenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10, NJW 2010, 3503).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10
    Er hatte aber die Frage, ob Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20.12.1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dahin auszulegen sei, dass der Beitritt eines Verbrauchers zu einer Personen-, einer Personenhandelsgesellschaft, einem Verein oder einer Genossenschaft davon umfasst sei, wenn der Zweck des Beitrittes vorrangig nicht in der Begründung der Mitgliedschaft bestehe, sondern nur ein anderer Weg der Kapitalanlage oder der Erlangung von Leistungen sei, die typischerweise Gegenstand von Austauschverträgen seien, mit Beschluss vom 05.05.2008 (II ZR 292/06, NZG 2008, 460) dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08

    Widerruf

  • LG Krefeld, 17.08.2017 - 1 S 40/17

    Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren bei einer Klage auf Rückforderung

    Insbesondere bedarf es keiner Überlegungen dahin, ob bereits die abstrakte (entfernte) Möglichkeit einer Sachübersendung vor Ablauf der Widerrufsfrist genügt, um eine Pflicht zur Belehrung über die Rücksendungsvariante auszulösen, und ob es in diesem Zusammenhang auf die Wirksamkeit der Klausel über die Einrichtungsgebühr und die anfängliche Verrechnung der monatlichen Sparraten ankommen könnte (vgl. aber [zu § 312 Abs. 2 S. 3 BGB in der Fassung vom 29.07.2009] OLG Dresden, Urt. v. 25.01.2011 - 5 U 1058/10, juris [gewöhnlicher Ablauf entscheidend]; s. auch BGH, Urt. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10, juris [maßgeblich, ob tatsächlich ausgeschlossen nach Vertragsgestaltung]).
  • OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds;

    Die Darlegungslast für eine "Bestellung", die die Ausnahme vom Eingreifen des gesetzlichen Widerrufsrechts darstellt, hat der Unternehmer (BGH, aaO, Tz. 14; OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10, Bl. 172, 176 d.A.).

    Ob diese Anforderungen auch in jenen Fällen zu stellen sind, in denen die Widerrufsfolgen tatsächlich nicht eintreten können (dagegen etwa OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2011, Az.: 5 U 1058/10; KG, Hinweis v. 21.06.2010, 14 U 75/10; OLG München, Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.07.2010, 27 U 322/10; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 785), kann hier dahinstehen.

  • LG Aachen, 17.10.2011 - 5 S 72/11

    Anforderungen an die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in einem

    Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 25.01.2011 (NJW-RR 2011, 921 ff.) wie folgt ausgeführt: "(...) Zwar muss die Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB 2006 auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB 2006 hinweisen.
  • LG Dortmund, 09.10.2015 - 3 O 413/14

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrags nach Widerruf des

    Vielmehr entspricht diese Formulierung der gesetzlichen Regelung des § 187 BGB (OLG Dresden, 5 U 1058/10; OLG Celle, a.a.O.).
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