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   OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10 - 18   

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https://dejure.org/2013,55645
OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10 - 18 (https://dejure.org/2013,55645)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2013 - 5 U 106/10 - 18 (https://dejure.org/2013,55645)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 5 U 106/10 - 18 (https://dejure.org/2013,55645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Vortäuschung von Beschwerden durch den Versicherungsnehmer; Anforderungen an den Nachweis mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; VVG § 172; BGB § 314
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer gem. § 314 BGB außerordentlich kündigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Vortäuschung von Beschwerden durch den Versicherungsnehmer; Anforderungen an den Nachweis mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 ; BB-BUZ § 2
    Außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Vortäuschung von Beschwerden durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10
    Des Weiteren berücksichtigt die zeitliche Einschränkung der Beweiserhebung auf den Zeitraum ab März 2003 (Bl. 226 d.A.) nicht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der vom Versicherungsnehmer behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist (zuletzt Beschl. v. 20.6.2007 - IV ZR 3/05 - VersR 2007, 1398 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Dauerschuldverhältnis einer außerordentlichen Kündigung durch die Vertragsparteien gemäß § 314 Abs. 1 BGB grundsätzlich zugänglich (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 105/11 - VersR 2012, 304; Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Dauerschuldverhältnis einer außerordentlichen Kündigung durch die Vertragsparteien gemäß § 314 Abs. 1 BGB grundsätzlich zugänglich (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 105/11 - VersR 2012, 304; Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10
    Ein die fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn das Vertrauen des Versicherers in die Vertragstreue des Versicherungsnehmers so nachhaltig enttäuscht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung dieser Interessenlage nicht mehr zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 16.7.2008 - 5 U 135/06 - VersR 2009, 344 verneinend für den Fall schlichter Falschangaben).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 5 U 22/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an den Beweis einer zur

    Daraus hat das Landgericht zu Recht den Schluss gezogen, dass der Beklagten die Fortsetzung des gegenseitiges Vertrauen erfordernden Vertragsverhältnisses insgesamt nicht zumutbar ist (siehe dazu bereits: Senat, Urt. v. 06.02.2013 - 5 U 106/10-18 - VersR 2014, 1491; Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644).
  • LG Magdeburg, 30.06.2015 - 11 O 1284/09

    Trägt Auftragnehmer das Mehrmengenrisiko?

    Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, zu denen auch die Kosten des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 5 U 106/10) gehören und die Kosten der Nebenintervention.

    Auf die hiergegen vom Kläger eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Urteil vom 2. Februar 2011 das am 23.9.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (Az.: 5 U 106/10, Bl. 50-56 Bd. II der Akten).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2016 - 9 U 27/15

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer

    d) Aus der vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 06.02.2013 - 5 U 106/10 - ergeben sich keine rechtlichen Gesichtspunkte für den vorliegenden Fall zu Gunsten der Beklagten.
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