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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14   

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https://dejure.org/2015,16266
OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14 (https://dejure.org/2015,16266)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2015 - 5 U 120/14 (https://dejure.org/2015,16266)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2015 - 5 U 120/14 (https://dejure.org/2015,16266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit bei Kapitalanlagegeschäft: Einordnung eines Kapitalanlagegeschäfts als Verbrauchergeschäft; Einordnung eines Unternehmers als Verbraucher; Wirksamkeit einer globalen Gerichtsstandsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit und Umfang einer Gerichtstandvereinbarung i.R.e. im Ausland eingegangenen Kapitalanlage

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 VollstrZustÜbk 2007, Art 15 VollstrZustÜbk 2007, Art 16 VollstrZustÜbk 2007, Art 23 VollstrZustÜbk 2007
    Internationale Zuständigkeit bei Inanspruchnahme einer schweizer Bank durch einen deutschen Kapitalanleger auf Schadensersatz: Rechtliche Einordnung eines Kapitalanlagegeschäfts als Verbrauchergeschäft; Einordnung eines Unternehmers als Verbraucher; Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LugÜ art 5; LugÜ art 15; LugÜ art 16; LugÜ art 23
    Wirksamkeit und Umfang einer Gerichtstandvereinbarung im Rahmen einer im Ausland eingegangenen Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe des Anlagebetrags bei einem Kapitalanlagegeschäft für Einordnung als Verbrauchergeschäft irrelevant

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einordnung als Verbrauchergeschäft i. S. von Art. 15, 16 LugÜ bei einem Kapitalanlagegeschäft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Anlagebetrags bei einem Kapitalanlagegeschäft für Einordnung als Verbrauchergeschäft irrelevant

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 2185
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Maßgeblich für die Zuordnung des Geschäfts zur privaten Sphäre einerseits oder zur beruflichen bzw. gewerblichen Sphäre andererseits sind Inhalt, Art und Zweck des Geschäfts sowie die objektiven Umstände bei Vertragsschluss (EuGH, Urt. v. 20.01.2005, C-464/01; Kropholler/v. Hein, EuZVR, 9. Aufl., Rdnr. 10 zu Art. 15 EuGVO).

    In Grenzfällen ist - insoweit anders im deutschen materiellen Recht - nicht maßgeblich, welcher Zweck überwiegt, sondern die prozessualen Verbraucherschutzvorschriften des LugÜ kommen nur dann zur Anwendung, wenn der Zuordnung zur beruflich-gewerblichen Sphäre nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt (EuGH, Urt. v. 20.01.2005, C-464/01; Kropholler/v. Hein, Rdnr. 10 zu Art. 15).

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 5 U 189/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Der Streitwert des Berufungsverfahrens entspricht dem der Klage, auch wenn es sich um ein Berufungsverfahren in einem Zwischenstreit handelt, denn die Berufungsklägerin erstrebt mit der Berufung gegen das Zwischenurteil die Abweisung der Klage (siehe hierzu OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.03.1999, 5 U 189/98 = OLGR 1999, 153).
  • EuGH, 10.03.1992 - C-214/89

    Powell Duffryn / Petereit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Durch die Bindung an ein "bestimmtes Rechtsverhältnis" (siehe hierzu EuGH, Urt. v. 10.03.1992, C-214/89, Rdz. 31ff., betr. Art. 17 EuGVÜ) sollen aber "Globalvereinbarungen" (insofern wäre "Konkretisierungsgebot" möglicherweise der treffendere Begriff) verhindert werden, die ein Vertragspartner einem anderen sonst kraft überlegener Verhandlungsmacht aufzwingen könnte.
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Es handelt sich insoweit nicht um eine so genannte "doppelrelevante Tatsache" (zu diesen BGH, Urt. v. 25.11.1993, IX ZR 32/93 = NJW 1994, 1413; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdnr. 14 zu § 12), weil die Klage auch begründet sein kann, wenn der Kläger nicht Verbraucher ist.
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Der Senat teilt im Ausgangspunkt die Auffassung des Landgerichts, der Begriff der Gerichtsstands vereinbarung sei autonom auszulegen (so auch u.a. Kropholler/v. Hein, EuZVR, Rdnrn. 18, 23ff. zu Art. 23 EuGVO, Geimer/Schütze, EuZVR, Rdnr. 75 zu Art. 23 EuGVO), denn die autonome Auslegung der im Abkommen verwendeten Begriffe ist der in der Präambel sowie in Art. 1 des 2. Protokolls nach Art. 75 LugÜ vereinbarte Grundsatz, so dass Rückgriffe auf die lex causae oder die lex fori in der Regel zu vermeiden sind (BGH, Versäumnisurt. v. 24.06.2014, VI ZR 347/12, Rdz. 16).
  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 83/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzgl. der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Schon in der Empfehlung einer Anlage kann das Angebot zum Abschluss eines Anlageberatungsvertrages liegen (BGH, Urt. v. 18.04.2013, III ZR 83/12).
  • OLG Hamm, 14.01.2004 - 25 U 23/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Soweit sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf das OLG Hamm (Urt. v. 14.01.2004, 25 U 23/03 [zu Art. 13 EuGVÜ]) beruft, das dies anders zu beurteilen scheint, so erlaubt das von dem OLG Hamm in Bezug genommene EuGH-Zitat (Urt. v. 27.04.1999, C-99/96 = IPRax 2000, 411, 413).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Die erforderliche Prüfungsintensität bzw. das erforderliche Beweismaß (z.B. Vollbeweis oder schlüssiger Vortrag) bezüglich der relevanten Tatsachen ist dabei der lex fori zu entnehmen (EuGH, Urt. v. 07.03.1995, C-68/93 betr. Art. 5 EuGVÜ; Kropholler/v. Hein, EuZVR, Rdnr. 94 zu Art. 5 bzw. Rdnr. 69 zu Art. 23 EuGVO).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-99/96

    Mietz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Soweit sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf das OLG Hamm (Urt. v. 14.01.2004, 25 U 23/03 [zu Art. 13 EuGVÜ]) beruft, das dies anders zu beurteilen scheint, so erlaubt das von dem OLG Hamm in Bezug genommene EuGH-Zitat (Urt. v. 27.04.1999, C-99/96 = IPRax 2000, 411, 413).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2015 - 5 U 120/14
    Vielmehr kann derselbe Beteiligte einmal als Unternehmer, einmal als Verbraucher anzusehen sein (so der EuGH in der Benincasa-Entscheidung vom 03.07.1997, C-269/95, dort Rdz. 16, betreffend Art. 13 EuGVÜ).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

  • LG Ulm, 31.07.2014 - 4 O 66/13

    Vor Prozessbeginn: Sarasin wegen Cum-Ex-Deals zunehmend unter Druck

  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    Der Senat hat zur Teilklage im hiesigen Verfahren in seinem Urteil vom 27. April 2015, Az.: 5 U 120/14, abgedruckt in RIW 2015, 762, zu den maßgeblichen Umständen ausgeführt, die wie folgt nochmals zusammengefasst werden:.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Ob etwas anderes gilt, wenn die Anlage einer Privatperson einen solchen Umfang annimmt, dass sie eine kaufmännische Organisation erforderlich macht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 f; OLG Stuttgart, WM 2015, 2185; BeckOK-BGB/Spickhoff, aaO; MünchKomm-BGB/Martiny, aaO; Grabitz/Hilf/ Pfeiffer, aaO), kann dahin stehen, weil dies auf den Kläger nicht zutrifft.
  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
    Die Höhe der Anlagesumme, die Angabe im Zeichnungsschein, bei der Klägerin handele es sich um eine professionelle Anlegerin und eine Inanspruchnahme externer Beratung sprächen nicht gegen die Verbrauchereigenschaft der Klägerin (Hinweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Rn. 64, 66, 67).

    a) LugÜ formell und materiell unwirksam (Hinweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14), wie die Klägerin im Einzelnen näher ausführt.

    Auch "abstrakte" Erfüllungsortvereinbarungen seien, um eine Umgehung zu vermeiden, an Art. 23 LugÜ zu messen (Hinweis u.a. auf OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Rn. 84 ff., juris).

    Es genügt vielmehr, wenn - korrespondierend zu der von dem einen Vertragspartner in seiner Unterschrift unter die Vertragsurkunde zum Ausdruck kommenden Identifizierung mit ihren Vertragserklärungen - der andere Vertragsteil den gemeinsam ausgehandelten Vertrag nach den getroffenen Feststellungen anschließend zeitnah seinem Wortlaut gemäß in Vollzug setzt (BGH, a.a.O., Tz. 29, 32 nebst Überblick über den Streitstand Tz. 19 ff.; entgegen OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Tz. 122ff. -juris -).

    Insofern liegt der Sachverhalt hier anders als der der Entscheidung des OLG Stuttgart zugrundeliegende Sachverhalt (Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Tz.126ff. -juris -).

    Insofern liegt der Sachverhalt hier anders als der den Entscheidungen des OLG Stuttgart zugrundeliegende Sachverhalt (Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Tz. 10, 48ff.; Urteil vom 14.09.2018, 5 U 98/17, Tz. 2, 101ff., - juris -).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH bedeutet der Begriff "Dienstleistungen" im Sinne dieser Vorschrift zumindest, dass die Partei, die sie erbringt, eine bestimmte Tätigkeit gegen Entgelt durchführt (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-196/15 - Granarolo SpA -, Rn. 32, 37 m.w.N, juris; EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-533/07 - Falco Privatstiftung und Rabitsch -, Rn. 20, 41, juris; BGH Beschl. v. 15.12.2010 - IV ZR 249/09, BeckRS 2010, 31036, beck-online, OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, Tz. 94 - juris-, Geimer, in: a.a.O., Art. 7 EuGVVO, Rn. 9, 51).

  • LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13

    Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer

    Aufgrund des Verhandlungstermins am 30.03.2015 hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 27.04.2015 (5 U 120/14, Bl. 1471ff. GA) die Berufung gegen das Zwischenurteil vom 31.07.2014 zurückgewiesen, weil die Klage zulässig sei, da das Landgericht Ulm international zuständig sei gem. Art. 16 LugÜ (Verbrauchergerichtsstand).

    a) Diese Zulässigkeit ist durch das rechtskräftige Urteil des OLG Stuttgart vom 27.04.2015 (5 U 120/14) bindend festgestellt.

  • OLG Köln, 05.09.2019 - 24 U 34/19
    Dies erfordert, dass beide Vertragserklärungen schriftlich abgegeben werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, juris Rn. 115).

    Es handelt sich um einen - im Geschäftsbetrieb der Banken üblichen - Eingangs-, bzw. Sichtvermerk, dem keine nach außen gerichtete Erklärungsbedeutung beigemessen werden kann (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, juris Rn. 122).

    Deshalb kann auch eine im Rahmen der Beklagten bereits übertragenen, entgeltlichen Vermögensverwaltung übernommene Anlageberatung als entgeltlich zu qualifizieren sein (anders allerdings OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14 Rn. 94; Zöller/Geimer, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 51).

    Die in dem Eröffnungsantrag für Konti und Depots vom 30.07.2002 (Anlage B 5) enthaltene Abrede erstreckt sich nicht auf Verpflichtungen aus einem - möglicherweise - später im Jahr 2010 abgeschlossenen Anlageberatungsvertrag (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2015, 5 U 120/14, juris Rn. 98).

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Ob etwas anderes gilt, wenn die Anlage einer Privatperson einen solchen Umfang annimmt, dass sie eine kaufmännische Organisation erforderlich macht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86 f; OLG Stuttgart, WM 2015, 2185; BeckOK-BGB/Spickhoff, aaO; MünchKomm-BGB/Martiny, aaO; Grabitz/Hilf/ Pfeiffer, aaO), kann dahin stehen, weil dies auf die Klägerin nicht zutrifft.
  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 223/15
    OLG Stuttgart vom 27. April 2015 - 5 U 120/14; LG Ulm vom 31. Juli 2014-Az. 4 0 66/13 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juli 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Maihold und Dr. Matthias sowie die Richterinnen Dr. Derstadt und Dr. Dauber beschlossen:.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 U 130/13

    Werklohnklage: Prüfung der Stellvertretung auf der Zulässigkeits- und

    Da die Vergütungsklage gegen die Beklagte auch begründet sein kann, wenn die AGB der Klägerin nicht Vertragsinhalt geworden sind, handelt es sich insoweit nicht um eine "doppelrelevante Tatsache", so dass sie bereits auf der Zulässigkeitsebene zur Überzeugung des Senats nachzuweisen war (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2015 - VII ZB 8/15, bei Juris Rn. 25; ferner: BGH, Urteil vom 27.11.2014 - I ZR 1/11, bei Juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.4.2015 - 5 U 120/14, bei Juris Rn. 54).
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   OLG Köln, 13.01.2015 - 5 U 120/14   

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OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 5 U 120/14 (https://dejure.org/2015,7644)
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   OLG Köln, 13.03.2015 - 5 U 120/14   

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