Rechtsprechung
OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer zahnärztlichen Fehlbehandlung des Zahnes 35 i.R.e. Zahnwurzelbehandlung; Ausgestaltung der Arzthaftung eines Zahnarztes wegen einer fehlerhaften Wurzelbehandlung und Nichterkennens einer Perforation auch infolge ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 25 O 104/99
- OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung …
Auszug aus OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01). - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01). - BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98
Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes
Auszug aus OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02
Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 5 U 122/02 |
Kurzfassungen/Presse
- schutt-waetke.de (Kurzinformation)
[12.03.2011]
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 26.06.2002 - 10 O 2130/01
- OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 5 U 122/02
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 06.08.2004 - 4 O 260/04
Gewinnzusage, AGB
Ein Unternehmer hat eine Gewinnzusage an einen Verbraucher gesendet und durch die Gestaltung dieser Zusendung den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat (OLG Oldenburg, 5 U 122/02, 30.04.2003).Dabei genügt es, dass der Eindruck eines Gewinnes erweckt wird, d.h., dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung auf Grund ihres Inhaltes dahin verstehen muss, er werde einen ihm zuerkannten Preis erhalten (…OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz VersR 2003, 377 ff.; OLG Oldenburg, 5 U 122/02, Palandt-Sprau, § 661 a Rndz.
Die fehlende Einhaltung von versteckt abgedungenen Gewinnregeln steht dem Anspruch ebenso wenig wie sonst versteckte Einschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen (OLG Saarbrücken, OLG Report 2003, S. 55 ff. (60); OLG Koblenz, VersR 2003, 377 (379); OLG Oldenburg, 5 U 122/02, 30.04.2003; Palandt-Sprau, § 661 a, Rndz.
- LG Osnabrück, 12.02.2004 - 10 O 2560/03 Hilfsweise ist auch der deliktische Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ wegen des in Deutschland liegenden Tatorts eröffnet (vgl. BGH, MDR 2003, 348, 349 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003 - 5 U 122/02).
Denn den Gewinn schmälernde AGB wären ohnedies aufgrund der deutlichen Zusage in den Anschreiben, in denen auf entgegenstehende AGB nicht hingewiesen wird, überraschend und damit nichtig, §§ 2, 3 und 5 AGBG (vgl. OLG Oldenburg, Urt. vom 30.04.2003, 5 U 122/02; dass., NJW-RR 2003, 1564; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 717; LG Braunschweig, IPRax 2002, 213).