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   OLG Hamm, 03.03.2016 - I-5 U 125/15   

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OLG Hamm, 03.03.2016 - I-5 U 125/15 (https://dejure.org/2016,12356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2016 - I-5 U 125/15 (https://dejure.org/2016,12356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2016 - I-5 U 125/15 (https://dejure.org/2016,12356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Dafür ist erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (BGH MDR 2009, 374 ff. - Rdnr. 14/Weg und BGHZ 16, 234 ff. - Rdnr. 54 ff./Wehr).

    In solchen Fällen käme unter den Voraussetzungen des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB ein zeitlich befristeter Duldungsanspruch in Betracht (vgl. BGH MDR 2009, 374 ff, Rdnr. 21 zitiert nach juris).

    Das Abstellen von Kraftfahrzeugen unmittelbar am Haus und/oder in einer dortigen Garage ist für die Benutzung eines Wohngrundstückes jedoch nicht notwendig (vgl. zum Ganzen: BGH MDR 2009, 374 ff - Rdnr. 19 bis 24 zitiert nach juris; BGH MDR 2014, 149 f. - Rdnr. 12 zitiert nach juris und Palandt-Bassenge, a.a.O., § 917 BGB, Rdnr. 6).

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Das Abstellen von Kraftfahrzeugen unmittelbar am Haus und/oder in einer dortigen Garage ist für die Benutzung eines Wohngrundstückes jedoch nicht notwendig (vgl. zum Ganzen: BGH MDR 2009, 374 ff - Rdnr. 19 bis 24 zitiert nach juris; BGH MDR 2014, 149 f. - Rdnr. 12 zitiert nach juris und Palandt-Bassenge, a.a.O., § 917 BGB, Rdnr. 6).
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, welches durch eine andauernde Anwendung, also längere tatsächliche Übung, von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind, zustande kommt und als gleichwertige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht steht (vgl. BVerfG NJW 2009, 1469 ff. - Rdnr. 62 zitiert nach juris; BGHZ 37, 219 ff. u. Palandt-Sprau, a.a.O., Einleitung Rdnr. 22).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Dafür ist erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (BGH MDR 2009, 374 ff. - Rdnr. 14/Weg und BGHZ 16, 234 ff. - Rdnr. 54 ff./Wehr).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, welches durch eine andauernde Anwendung, also längere tatsächliche Übung, von Rechtsvorstellungen oder Regeln, die von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert worden sind, zustande kommt und als gleichwertige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht steht (vgl. BVerfG NJW 2009, 1469 ff. - Rdnr. 62 zitiert nach juris; BGHZ 37, 219 ff. u. Palandt-Sprau, a.a.O., Einleitung Rdnr. 22).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02

    Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Eine solche Pflicht zur Rücksichtnahme ist jedoch mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine Ausnahme und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. BGH MDR 2003, 624 f. - Rdnr. 8 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    Maßgeblich ist das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (vgl. BGH MDR 2007, 209 f. - Rdnr. 12 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15
    So kann z. B. mittels der unvordenklichen Verjährung angenommen werden, dass ein über ein privates Grundstück führender Weg in früherer Zeit durch die zuständige Obrigkeit ausdrücklich oder stillschweigend als öffentlicher Weg gewidmet wurde und von der Allgemeinheit entsprechend genutzt werden durfte, auch wenn die Widmung selbst nicht mehr nachweisbar ist (vgl. zur verfassungsrechtlichen Einordnung des Rechtsinstituts im Hinblick auf Art. 14 GG: BVerG NVwZ 2009, 1158 ff. - Rdnr. 23 zitiert nach juris).
  • BGH, 11.07.2017 - X ZB 2/17

    BGH gestattet weiteren Vertrieb eines HIV-Medikaments

    Dies gilt nicht nur in Konstellationen, in denen es aufgrund besonderer Regelungen wie etwa § 12 Abs. 2 UWG der Darlegung eines Verfügungsgrundes grundsätzlich nicht bedarf, sondern im gesamten Anwendungsbereich von § 935 und § 940 ZPO (vgl. dazu nur Mayer in BeckOK ZPO, 24. Edition, § 935 Rn. 16; Drescher in MünchKomm-ZPO, 5. Auflage, § 935 Rn. 18; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 940 Rn. 4; Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Auflage, Kap. 54 Rn. 24; Singer in Ahrens, Wettbewerbsverfahrensrecht, 8. Auflage, Kap. 45 Rn. 58; KG, MDR 2009, 888; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 1112 Rn. 33; OLG Nürnberg, NJW-RR 2014 1452 Rn. 35; OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932 Rn. 74; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 253/03, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

    Er ist entwickelt worden, um auch bei solchen alten öffentlichen Wegen, deren Entstehung in unvordenkliche Zeit zurückreicht und die seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit einem in der Meinung der Rechtmäßigkeit geübten und widerspruchslos geduldeten öffentlichen Verkehr gedient haben, bei denen sich aber im Streitfall deutliche Widmungshandlungen nicht nachweisen lassen, die Eigenschaft als öffentlicher Weg begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 53 f.; OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2016 - 5 U 125/15, juris Rn. 48 ff.).
  • OLG Koblenz, 05.03.2020 - 1 U 960/18

    Hammer- und Leiterschlagsrecht erlaubt keine dauerhafte Grundstücksnutzung!

    Voraussetzung für die Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung ist, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerungen an einen anderen Zustand seit Menschheitsgedenken bestanden (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 04.02.1955 - V ZR 112/52 - BGHZ 16, 234 ff.; Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07, IBRRS 2009, 0366 = NJW 2009, 515; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2016 - 5 U 125/15 - NJW-RR 2016, 1112 ff.).

    Voraussetzung für die Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung ist, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerungen an einen anderen Zustand seit Menschheitsgedenken bestanden (BGH, Urteil vom 04.02.1955 - V ZR 112/52 - BGHZ 16, 234 ff.; Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 - NJW 2009, 515; OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2016 - 5 U 125/15 - NJW-RR 2016, 1112 ff.).

  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 7070/17

    Vollstreckungsvoraussetzungen; Präzisierung eines Klagebegehrens; Voraussetzungen

    Im öffentlichen Straßen- und Wegerecht Baden-Württembergs hingegen ist das an einen Zeitpunkt von 80 Jahren vor Inkrafttreten des Straßengesetzes (1964), also an das Jahr 1884 anknüpfende Institut der unvordenklichen Verjährung seit langem unangefochten als auch verfassungsrechtlich unbedenklich anerkannt (vgl. mit ausführlichen Nachweisen: VGH Bad.-Württ., U. v. 23.11.2016 - 5 S 2577/15 -, juris Rn. 21; in diesem Sinne übrigens auch das OLG Hamm selbst, vgl. etwa Urt. v. 03.03.2016 - 5 U 125/15 -, juris).
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https://dejure.org/2015,48604
OLG Köln, 05.10.2015 - 5 U 125/15 (https://dejure.org/2015,48604)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2015 - 5 U 125/15 (https://dejure.org/2015,48604)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 5 U 125/15 (https://dejure.org/2015,48604)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 937
 
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