Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 09.01.2017

Rechtsprechung
   KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3695
KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2018,3695)
KG, Entscheidung vom 23.01.2018 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2018,3695)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2018,3695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop muss Kunden bei verpackten Lebensmitteln im Shop vor der Bestellung über Zutaten, Allergene, Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum informieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetshops für Lebensmittel - Lieferservice muss die Kunden schon auf der Webseite über Lebensmittel-Zutaten informieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shops müssen über Lebensmittel-Zutaten informieren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Shops müssen über Lebensmittel-Zutaten informieren

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten für Lebensmittel in Onlineshops - Art. 14 LMIV

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten für Lebensmittel in Onlineshops - Art. 14 LMIV

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelinformationen müssen im Onlineshop bereitstehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Händler muss vor Bestellung über Lebensmittel-Zutaten informieren - Lieferservice muss im Internetshop Angaben über Zutaten, Allergene, Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum anzeigen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Der Zinsanspruch folgt aus § 291, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, und zwar ab dem 9. Dezember 2015 (entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, vergleiche BGH, WRP 2017, 79 TZ 101 - Everytime we touch).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 229/16

    Zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Vorliegend wird über die Informationsanforderungen der LMIV nicht hinausgegangen (vergleiche hierzu auch BGH, I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17 [Pressemitteilung bei juris] zur Verpflichtung von Maklern zur Angabe des Energieverbrauchs in Inseraten, und zwar nicht aufgrund der Energieeinsparungsverordnung [§ 16a EnEV verpflichte nur den Verkäufer und Vermieter], sondern aus § 5a Abs. 4 UWG).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    aaa) Der Begriff der "Aufforderung zum Kauf" in Art. 2 lit. 1 der Richtlinie 2005/29 (" jede kommerzielle Kommunikation, die die Merkmale des Produkts und den Preis in einer Weise angibt, die den Mitteln der verwendeten kommerziellen Kommunikation angemessen ist und den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen") ist als eine besondere Form der Werbung, die einer verstärkten Informationspflicht nach Art. 7 Abs. 4 dieser Richtlinie unterliegt, zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus dahin auszulegen, dass diese Voraussetzung gegeben ist, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, GRUR 2011, 930 TZ 27 ff - Vin Sverige AB).
  • OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13

    Informationspflichten eines Lieferservice hinsichtlich der Inhaltsstoffe

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Diesem Verständnis steht es auch nicht entgegen, wenn das OLG Köln (GRUR-RR 2014, 249 jur is Rn, 24 ff) im Falle eines Lieferservices, bei dem die vom Kunden online ausgewählten Artikel den Kunden nach Hause gebracht werden und der Kunde an der Haustür die Kaufentscheidung trifft, einen Verstoß gegen § 9 Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 ZZulV verneint hat.
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Zwar sind bei einem Vertrieb über Ladengeschäfte die Regelungen der LMIV abschließend, so dass für eine ergänzende Anwendung von Art. 7 Abs. 4 lit. a der Richtlinie 2005/29/EG bzw. § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG kein Raum mehr ist (BGH, GRUR 2016, 738 TZ 23 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II unter Hinweis auf Erwägungsgrund 10 Satz 3 & Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 4/17

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Vorliegend wird über die Informationsanforderungen der LMIV nicht hinausgegangen (vergleiche hierzu auch BGH, I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17 [Pressemitteilung bei juris] zur Verpflichtung von Maklern zur Angabe des Energieverbrauchs in Inseraten, und zwar nicht aufgrund der Energieeinsparungsverordnung [§ 16a EnEV verpflichte nur den Verkäufer und Vermieter], sondern aus § 5a Abs. 4 UWG).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16
    Vorliegend wird über die Informationsanforderungen der LMIV nicht hinausgegangen (vergleiche hierzu auch BGH, I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17 [Pressemitteilung bei juris] zur Verpflichtung von Maklern zur Angabe des Energieverbrauchs in Inseraten, und zwar nicht aufgrund der Energieeinsparungsverordnung [§ 16a EnEV verpflichte nur den Verkäufer und Vermieter], sondern aus § 5a Abs. 4 UWG).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 15 U 82/19

    Lebensmittel-Lieferservice: Online-Angaben zu Allergenen müssen verbindlich sein

    Er umfasst jede Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt bzw. zum Zwecke des Verkaufs darstellt (ähnlich auch: KG Berlin, LMuR 2018, 115).

    Tätigt der Verbraucher über die Homepage der Beklagten eine unverbindliche Vorbestellung, um dann vor Ort bei Lieferung durch den Handelsvertreter zu entscheiden, ob und ggf. welche Waren er kauft, gebietet es der Schutzzweck der lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nach der LMIV, eine Information des Verbrauchers über Zutaten und Allergene des ihn interessierenden Lebensmittelprodukts schon vor der Abgabe seiner (unverbindlichen) Vorbestellung im Internet zu verlangen (so auch: KG Berlin, LMuR 2018, 115; Voit/Grube/ Voit , LMIV, 2. Aufl. 2016, Art. 14 Rn 8).

    Dies gilt aus den vorstehend aufgeführten Erwägungen unabhängig davon, ob dem Verbraucher durch seine Vorbestellung im Internet bereits Kosten entstehen oder nicht (auf die Kostenfolge abstellend aber: KG Berlin, LMuR 2018, 115).

  • KG, 09.05.2018 - 5 U 152/16

    Kostenpflichtige Telefonhotline für Allergen-Informationen

    Unabhängig davon bedeutet nach dem Schutzzweck der streitgegenständlichen lebensmittelrechtlichen Informationspflichten (die eine eigenverantwortliche informierte Entscheidung des Verbrauchers ermöglichen sollen, Art. 3 Abs. 1 LMIV) eine Information des Verbrauchers spätestens vor dessen verbindlicher Vertragserklärung (Senat, Urteil vom 23.1.2018, 5 U 126/16, Umdruck Seite 10), mithin vorliegend mit dem Bestellprozess im Internetauftritt der Beklagten.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 U 126/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51616
OLG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2017,51616)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.01.2017 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2017,51616)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - 5 U 126/16 (https://dejure.org/2017,51616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AUB (2011) § 12 Abs. 1; VVG § 44; VVG § 186
    Inanspruchnahme der privaten Unfallversicherung durch ein Kind des Versicherungsnehmers; Notwendiger Adressat eines Hinweises nach § 186 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der privaten Unfallversicherung durch ein Kind des Versicherungsnehmers; Notwendiger Adressat eines Hinweises nach § 186 VVG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 44; VVG § 186; AUB 01 Nr. 2.1; AUB 01 Nr. 12.1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Belehrungspflicht nach § 186 VVG in der Fremdversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB (2011) § 12 Abs. 1; VVG § 44; VVG § 186
    Inanspruchnahme der privaten Unfallversicherung durch ein Kind des Versicherungsnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 U 126/16
    Ebenso wenig sind derartige Klauseln nach der Judikatur des Bundesgerichtshofs mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar oder schränken wesentliche, sich aus der Natur des Unfallversicherungsvertrags ergebende Rechte oder Pflichten so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre (vgl. BGH, NJW 2012, S. 3184 f.).
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des

    Während die Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums einen entsprechenden Hinweis für nicht notwendig erachten (so außer dem Berufungsgericht - zumindest im Grundsatz - OLG Naumburg, Urteil vom 31. Mai 2018 - 4 U 40/17, BeckRS 2018, 25773 Rn. 60; OLG Oldenburg VersR 2018, 405, 406 [juris Rn. 17]; OLG Saarbrücken r+s 2017, 432 Rn. 58 ff.; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 186 Rn. 4; Kloth/Piontek, r+s 2017, 561, 562) und anderes nur für den Fall erwägen, dass der Versicherungsnehmer seine Verfügungsbefugnis zu Gunsten der versicherten Person ersichtlich aufgegeben hat (vgl. hierzu Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 186 Rn. 20; ähnlich Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung 2. Aufl. § 10 Rn. 18; siehe auch OLG Saarbrücken aaO Rn. 64; Rixecker aaO), geht ein anderer Teil der Literatur von einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers aus und ist der Auffassung, dass die versicherte Person entweder stets (so Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl. Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 16; PK-VersR/Brömmelmeyer, 3. Aufl. § 186 Rn. 5 f.; Looschelders/Pohlmann/Götz, VVG 3. Aufl. § 186 Rn. 5; Kloth, r+s 2007, 397, 398; anders aber ders., Private Unfallversicherung 2. Aufl. G Rn. 87) oder aber jedenfalls im Fall der Anzeige des Versicherungsfalls durch die versicherte Person (so Jacob, Unfallversicherung AUB 2014 2. Aufl. Ziff. 2.1 Rn. 110a; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 30. Aufl. § 186 Rn. 9; HK-VVG/Rüffer, 3. Aufl. § 186 Rn. 3; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 186 Rn. 4; Marlow in ders./Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1253 und in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3. Aufl. § 12 Rn. 298) in den Adressatenkreis des Hinweises gemäß § 186 Satz 1 VVG einzubeziehen sei.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2018 - 12 U 111/17

    Unfallversicherung für fremde Rechnung: Hinweispflicht des Versicherers gegenüber

    Ein Hinweis an den Versicherungsnehmer ist auch bei einer Versicherung für fremde Rechnung und bei einer Anzeige durch den Versicherten grundsätzlich ausreichend (so auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.1.2016 - 5 U 13/15, juris Rn. 73 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - 5 U 126/16, juris Rn. 17 für den Fall, dass die Verfügungsbefugnis - wie hier (Ziff. 12.1 AUB 2000) - nach den AUB dem Versicherungsnehmer zugewiesen ist; Leverenz in Bruck/Möller, 9. Aufl. § 186 Rn. 20; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. § 186 Rn. 4; Kloth/Piontek, RuS 2017, 561, 562).
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