Rechtsprechung
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Möglichkeit des neuen Sachvortrags im Berufungsverfahren
- Judicialis
DÜG § 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 527 ff.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 n. F.; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 531 Abs. 2
Berücksichtigung von unstreitigem neuen tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.06.2003 - 23 O 317/01
- OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 833
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02
Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03
In einem solchen Fall ist im vorrangigen Interesse materieller Gerechtigkeit neues Vorbringen nicht auszuschließen (OLG Hamm NJW 2003, 2325 f.).
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Nach einer anderen Ansicht sind neue, unstreitige Tatsachen unter bestimmten, einschränkenden Voraussetzungen auch unabhängig vom Vorliegen der in § 531 Abs. 2 ZPO genannten Zulassungsgründe zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2003, 2325; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133; OLG Köln OLGR 2004, 124; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1020; Crückeberg MDR 2003, 10, 11). - OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11 Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben kann, sofern im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124 ff.).
- KG, 15.07.2004 - 22 U 297/03
Haftungsverband der Grundschuld: Beachtlichkeit einer Vorausverfügung über …
Die Frage, ob auch die Zulassung von unstreitigem neuen Vorbringen in der Berufungsinstanz nach § 531 Abs. 2 ZPO zu beurteilen ist (verneinend OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133; OLG Köln, MDR 2004, 833; Crückeberg MDR, 2003, 10; Schneider MDR 2002, 684, 686; bejahend OLG Oldenburg, OLGReport 2002, 271; OLG Celle, OLG Report Celle 2003, 303), stellt sich daher nicht.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bemesseung der Irreführung eines Verbrauchers nach dem europäischen Verbraucherbegriff; Voraussetzungen für die Annahme einer Irreführung; Anwendungsbereich des § 7 Abs.2 Eichgesetz (EichG) ; Feststellung einer Verbrauchererwartung; Verbrauchererwatung beim Kauf von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.08.2003 - 312 O 303/03
- OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 263
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1981 - I ZR 156/79
Kippdeckeldose
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG). - KG, 21.01.1983 - 5 U 6040/82
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2004 - 5 U 127/03
Beide genannten Vorschriften sind darauf gerichtet, eine Täuschung des Verbrauchers zu verhindern, und nebeneinander anwendbar (BGH GRUR 82, 118, 119 "Kippdeckeldose"; KG GRUR 83, 591, 592, "Pralinenpackung", beide noch zur inhaltsgleichen Vorgängernorm § 17a EichG).
- OLG Frankfurt, 21.10.2008 - 14 U 240/07
Wettbewerbsverstoß: Vertrieb einer Gewürzmischung in einer "Mogelpackung"
Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Vorstellung der Durchschnittsverbraucher über den Inhalt der jeweiligen Verpackung aufgrund deren äußerer Gestaltung entwickelt und ob dabei eine Diskrepanz zwischen seiner Vorstellung über den Inhalt und den tatsächlichen Inhalt der Fertigpackung entsteht (vgl. OVG Berlin, Gewerbearchiv 2004, 221; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263).Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu den sonst in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, wie BGH NJW 1982, 236 (Kippdeckeldose), OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 263 (Kaffeepads) und LG Frankfurt GRUR-RR 2002, 80 (Korrekturflüssigkeit), in denen das Produkt jeweils in einer Dose oder in einer sonstigen festen Verpackung enthalten war, die weder optisch noch durch Betasten eine Füllmengenkontrolle zuließen und bei denen der Verbraucher auch die Vorstellung entwickelt, die Packung sei mit Ware im wesentlichen entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild gefüllt.