Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.04.2016

Rechtsprechung
   KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15   

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https://dejure.org/2017,33183
KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2017,33183)
KG, Entscheidung vom 18.07.2017 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2017,33183)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2017,33183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, Art 10 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 11 EGV 1924/2006, Art 12 EGV 1924/2006, Art 13 EGV 1924/2006
    Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf nicht beigefügte Anlagen; Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben

  • damm-legal.de

    Unzulässige Werbeaussagen zur "Stärkung des Immunsystems"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen

  • kanzlei.biz

    Werbeaussage "Das Immunsystem stärken" ist für Vitamin B12 unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbeaussagen zur "Stärkung des Immunsystems"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Das Immunsystem stärken - unzulässige wettbewerbswidrige Werbung für Vitamin B12-Produkt mit gesundheitsbezogenen Aussagen entgegen HCVO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbeangaben müssen europarechtskonform sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbeaussage "Stärkung des Immunsystems" für Nahrungsergänzungsmittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Der oben wiedergegebenen, grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle ... erfüllen.", besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Vitamin C leistet einen Beitrag zu einem normalen Energiestoffwechsel" (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dies gilt nicht für eine beanstandete Produktbezeichnung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 TZ 9 - Gurktaler Kräuterlikör; BGH GRUR 2013, 958 TZ 13 - Vitalpilze).

    In der unter dem Schlagwort "Vitalpilze" veröffentlichten Entscheidung (GRUR 2013, 958 TZ 11 - Vitalpilze) hat der BGH spezifische Formulierungen in folgenden Werbeaussagen gesehen:.

    10 Abs. 1 HCVO ist ebenso wie Art. 5 Abs. 1 HCVO eine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 a.F./§ 3a n.F. UWG (vgl. BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 22).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).

    Dies gilt nicht für eine beanstandete Produktbezeichnung, wenn ihr nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und hilfreich sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Gegebenenfalls kann deren Inhalt auf Klage hin festgestellt werden (BGH, GRUR 2000, 228 juris Rn. 16 - Musical-Gala).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 52; Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).
  • KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2016, I ZR 81/15 - Repair-Kapseln, Rn 35; OLG Bamberg WRP 2014, 609; Senat GRUR-RR 2016, 37; OLG Celle, Urteil vom 22. Oktober 2015, 13 U 123/14).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 U 77/15

    Wettbewerbsverstoß durch gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung mit dem

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Die beanstandete Werbung betrifft spezifische Aussagen im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO und nicht Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2016, 302; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2016, 20 U 75/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2016, 3 U 32/16).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das beanstandete Verhalten der Beklagten zudem nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtswidrig sein (vgl. BGH GRUR 2015, 504 TZ 8 - Kostenlose Zweitbrille; BGH GRUR 2016, 710 TZ 34 - Im Immobiliensumpf).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2016 - 20 U 75/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Benennung einer Kräuterteemischung mit der Bezeichnung

    Auszug aus KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
    Die beanstandete Werbung betrifft spezifische Aussagen im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO und nicht Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2016, 302; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2016, 20 U 75/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2016, 3 U 32/16).
  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 32/16

    Bezeichnung "Detox" als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe auf einem

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

  • EuGH, 18.07.2013 - C-299/12

    Green Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.04.2016 - 5 U 132/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30066
OLG Köln, 25.04.2016 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2016,30066)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2016 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2016,30066)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2016 - 5 U 132/15 (https://dejure.org/2016,30066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der ärztlichen Behandlung einer osteoporotischen Sinterungsfraktur zweier Wirbel nicht bewiesen sind; Umfang der Pflicht des operierenden Arztes zur Abklärung bestehender Medikation

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der ärztlichen Behandlung einer osteoporotischen Sinterungsfraktur zweier Wirbel nicht bewiesen sind

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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