Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.03.1979 - 5 U 135/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1717
- NJW 1980, 1976 (Ls.)
- MDR 1979, 501
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79
Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung …
Die nach Erlaß des Senatsurteils BGHZ 75, 138 veröffentlichten abweichenden Urteile von Oberlandesgerichten (Düsseldorf VersR 1979, 773; Frankfurt NJW 1979, 1715; Hamburg NJW 1979, 1717 Nr. 14; Hamm NJW 1979, 1717 Nr. 13 und MDR 1979, 765) und die kritische Anmerkung von Schneider (NJW 1979, 2614) geben dem Senat keinen Anlaß, seine Auffassung zu ändern. - OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97
Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet
Die Gegenansicht (vgl. OLG Köln, VersR 1979, 89; OLG Frankfurt NJW 1979, 1715, 1716; OLG Hamburg NJW 1979, 1717, 1718; Schneider NJW 1979, 2614, 2615) beurteilt die Verzögerung relativ und verneint sie, wo trotz einer Fristüberschreitung das Verfahren aus anderen Gründen ohnedies noch nicht entscheidungsreif gewesen wäre. - BGH, 17.04.1980 - VII ZR 114/79 Das Oberlandesgericht - sein Urteil ist veröffentlicht in NJW 1979, 1717 Nr. 14 - hat das landgerichtliche Urteil samt dem Verfahren aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
- OLG München, 10.07.1979 - 25 U 1638/79
Zulassung einer Klageerwiderung nach Fristablauf; Präklusionswirkung des § 296 …
Er hält vielmehr die überwiegend in der Literatur vertretene Gegenmeinung für richtig, wonach in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen ist, ob die Zulassung eines neuen, verspäteten Parteivortrags das weitere Verfahren im Hinblick auf die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde (…Zöller/Stephan ZPO, 12. Aufl., Anm. III 1 zu § 340 ZPO ; Krämer NJW 1977, 1657/1659; Messer NJW 1978, 2559 [LG Münster 02.08.1978 - 1 S 177/78] /2560; Deubner NJW 1979, 337/342; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1979, 501 [OLG Hamburg 07.03.1979 - 5 U 135/78] ). - ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Zahlung des Unterschiedsbetrages zum Tariflohn bei untertariflicher Zahlung
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Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 22.01.1979 - 5 U 135/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 338
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.11.2002 - 27 U 86/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem von einem die …
Hierauf kommt es nicht an, weil dieses Gebot nach ganz herrschender Ansicht nur den erlaubten Gegen- und Überholverkehr schützt und nicht querende Fußgänger; vgl. BGH VersR 1977, 524 ff; BGH NZV 1991, 23 ff; Hentschel § 2 StVO, Rz. 33 und zuletzt OLG Köln, OLGR 2001, 76: "... Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; VersR 1975, 37 [39]; OLG Celle ZfS 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg v. 22.1.1979 - 5 U 135/78, VersR 1980, 338 f); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens. - OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 16/00
Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Fußgänger
Das Rechtsfahrgebot schützt aber nach der Rechtsprechung nur den sich in Längsrichtung abwickelnden Begegnungs- und Überholverkehr, dient also nicht dem Schutz von Fußgängern, die sich auf die Fahrbahn begeben (BGH VersR 1964, 1069; 1975, 37, 39; OLG Celle ZfSch 1988, 189; OLG Düsseldorf DAR 1975, 331; OLG Karlsruhe VersR 1979, 478; OLG Nürnberg VersR 1980, 338 f.); seine Missachtung als solche rechtfertigt dann bei Fallgestaltungen wie im Streitfall aber auch nicht den Vorwurf des Mitverschuldens.