Weitere Entscheidung unten: KG, 27.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10   

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https://dejure.org/2011,39339
OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Räumungsklage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei Räumungsklage richtet sich nach dem Jahresmietwert; §§ 33 RVG, 41, 42, 45 GKG

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Davon geht auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus, die formuliert, Gegenstandswert eines Vergleichs sei, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigten (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09, WuM 2009, 543; OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Karlsruhe, B. v. 30.01.2008, 4 U 145/07, NJW-RR 2009, 444; OLG Düsseldorf, B. v. 12.04.2005, 24 U 66/04, JurBüro 2005, 479; OLG Saarbrücken, B. v. 06.09.2004, 4 W 232/04, MDR 2005, 179; OLG Frankfurt, B. v. 09.07.1985, 5 W 12/85, JurBüro 1985, 1857 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; LG Stuttgart, B. v. 04.11.2008, 19 T 417/08, JurBüro 2009, 86 je m.w.N.).

    cc) Gesondert zu bewerten ist der Verzicht der Beklagten auf Räumungsschutz, weil es sich dabei um einen selbständigen und werthaltigen prozessualen Anspruch handelt (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, a.a.O.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar a.a.O. Rn. 3610 m.wN.).

    Die in diesem zweiten Verfahren geltend gemachten Mietminderungen sind nach ihrem Jahreswert in Ansatz zu bringen (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09 a.a.O.), d.h. mit der Jahresmiete, weil die Beklagte auf Null gemindert hat.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Davon geht auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus, die formuliert, Gegenstandswert eines Vergleichs sei, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigten (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09, WuM 2009, 543; OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Karlsruhe, B. v. 30.01.2008, 4 U 145/07, NJW-RR 2009, 444; OLG Düsseldorf, B. v. 12.04.2005, 24 U 66/04, JurBüro 2005, 479; OLG Saarbrücken, B. v. 06.09.2004, 4 W 232/04, MDR 2005, 179; OLG Frankfurt, B. v. 09.07.1985, 5 W 12/85, JurBüro 1985, 1857 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; LG Stuttgart, B. v. 04.11.2008, 19 T 417/08, JurBüro 2009, 86 je m.w.N.).

    Dass die Parteien einen Streit über einen befristeten Vertrag dadurch lösen, dass sie eine Vereinbarung mit längerer Laufzeit schließen, führt in den Fällen der Kostenprivilegierung nach §§ 41, 42 GKG grundsätzlich nicht zu einem Vergleichsmehrwert (OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Frankfurt, B. v. 10.10.1962, 6 W 457/62, JurBüro 1962, 685; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Ziff. 1900 KV Rn. 8).

  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 W 327/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Erhöhte Terminsgebühr bei mitverhandelten nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Daran fehlt es, wenn - wie vorliegend - lediglich ein außergerichtlich ausgehandelter Vergleich zu Protokoll genommen wird, wie die amtliche Anmerkung 3 zu Ziff. 3104 RVG-VV klarstellt (ebenso OLG Stuttgart, B. v. 15.08.2006, 8 W 327/06, JurBüro 2006, 640; OLG München, B. v. 15.05.2006, 11 W 1334/05 u.a., AnwBl. 2006, 587).
  • OLG Schleswig, 17.08.2022 - 12 W 14/22

    Gewerberaummiete: Streitwertbestimmung bei Räumungs- und Zahlungsklage des

    (Vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011, 5 U 137/10, BeckRS 2012, 5924) Maßgeblich ist auch hier für den Räumungsantrag der o.g. Wert, nicht der Untermietzins.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2018 - L 11 KR 4427/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Festsetzung eines

    Die subsidiäre Vorschrift des § 33 RVG ist nicht anwendbar, weil sich die Anwaltsgebühren gem § 32 RVG nach dem Wert der Gerichtsgebühren richten (OLG Stuttgart 02.03.2011, 5 U 137/10, BeckRS 2012, 05924).
  • AG Hamburg, 27.06.2016 - 25a C 44/16

    Streitwertfestsetzung bei einer Räumungsklage: Vergleichsmehrwert bei Verzicht

    Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem Räumungsfristantrag um einen werthaltigen, prozessualen Anspruch handele, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbstständig in Ansatz zu bringen sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.5.2009, Az. 24 W 16/09, Rdnr. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 5 U 137/10, Rdnr. 30).
  • LG Lübeck, 28.02.2020 - 10 T 18/20

    Übertragungsverbot eines Einzelrichters bei Entscheidungsreife; Mehrwert eines

    Allerdings wird in der Rechtsprechung vertreten, dass einem Verzicht auf Räumungsschutzanträge ein eigener Mehrwert zukomme, da es sich bei dem Räumungsschutzantrag um einen werthaltigen, prozessualen Anspruch handele, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbständig in Ansatz zu bringen sei (so OLG Düsseldorf BeckRS 2009, 23459, Rn. 18; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 5924; AG Saarbrücken BeckRS 2016, 2985).
  • AG Saarbrücken, 24.11.2015 - 37 C 151/15

    Streitwertbemessung: Verzicht eines Mieters auf Räumungsschutz im

    Hierbei handelt es sich um einen werthaltigen prozessualen Anspruch, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbständig in Ansatz zu bringen ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.5.2009, Az.: 24 W 16/09, Rdnr. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3.2011, Az: 5 U 137/10, Rdnr. 30, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 13.08.2021 - 22 U 63/21

    Abweisung der Klage auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von

    Denn der Streitwert erhöht sich nicht, auch nicht fiktiv, wenn ein Räumungsverlangen auf mehrere Kündigungserklärungen gestützt wird (vgl. KG, Beschluss vom 12.01.2012 - 8 W 31/11 -, NZM 2012, 535; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 -, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 09.07.2001 - 5 W 1857/01 -, juris Rn. 4; Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI., Rn. 379; Kurpat in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 41 GKG Rn. 24; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 41 GKG Rn. 10; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., § 41 GKG Rn. 29.).
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Rechtsprechung
   KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10   

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https://dejure.org/2011,8222
KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei "minimalem Verstoß” gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag ein

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

    § 145 BGB, §§ 145 ff BGB, § 339 S 2 BGB, § 12 Abs 1 UWG
    Verwirkung einer Vertragsstrafe

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafe von 500,00 EUR nach Hamburger Brauch bei Minimalverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe für "Lappalie" unangemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei "Lappalie" unangemessen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe können unangemessen hoch sein

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei kann unangemessen sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 2250/08

    Internet-Handel: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 4 U 185/09
    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich - und so auch hier - nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat (BGH GRUR 2006, 878 f. - Vertragsstrafevereinbarung).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wie "wesentlich" sich die Vereinbarung des (neuen) Hamburger Brauchs im Verhältnis zur Unterwerfung mit einem Festbetrag - jedenfalls unter Kaufleuten - auswirken kann, mag beispielsweise BGH GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen - zu entnehmen sein (vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutsamkeit in diesem Punkt auch Hess, WRP 2004, 296).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    15 Für die nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmende Bestimmung einer durch die Zuwiderhandlung gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verwirkten Vertragsstrafe kommt es in erster Linie regelmäßig (und so auch hier) - unter Berücksichtigung von Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung - auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion an, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, ferner auf die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und - gegebenenfalls - auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz (vgl. BGH GRUR 1994, 146 ff. - Vertragsstrafebemessung).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Sie ist aber nicht rechtswirksam geworden, weil sie nicht gegenüber der Beklagten abgegeben worden ist, es also insoweit an einem Zugang fehlt Der grundsätzlichen Zugangsbedürftigkeit steht im Streitfall auch nicht die Ausnahmevorschrift des § 151 Satz 1 BGB entgegen, da es sich - wie in LGU 4 zutreffend ausgeführt - bei der von der Beklagten vorgenommen Abweichung hinsichtlich der Vertragsstrafebemessung (s.o. a) um eine Abweichung in einem wesentlichen Punkt (i.S. von BGH GRUR 2002, 824, 825 - Teilunterwerfung) handelt.
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Dieser Verstoß erfolgte auch schuldhaft (wobei im Fall einer - wie hier vorliegenden - Zuwiderhandlung dem Schuldner der Nachweis obliegt, dass diese ohne sein Verschulden geschehen sei [vgl. BGH GRUR 1998, 471, 472 - Modenschau im Salvatorkeller]).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 355, Tz. 20 f. - Testfundstelle).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42; unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wann ihre Bevollmächtigten ihr das Schreiben übermittelt haben und ob sie ihr zutreffend die rechtliche Bedeutung dieses Schreibens - nämlich als Annahme der Unterlassungserklärung - kommuniziert haben, ist vor dem Hintergrund des § 278 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH GRUR 1998, 963, 964 - Verlagsverschulden II) und der entsprechenden Anwendung des aus § 85 Abs. 2 ZPO folgenden Rechtsgedankens nicht von Belang.
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der

  • LG Ulm, 17.12.2012 - 10 O 90/12

    Unterlassen von Werbung mit registrierten homöopathischen Arzneimitteln mit der

    Die modifizierte Unterwerfungserklärung der Beklagten - ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, das grundsätzlich unbefristet ist (BGH, GRUR 2010, 355 [BGH 17.09.2009 - I ZR 217/07] Tz. 20 f - Textfundstelle - KG, Urteil vom 27.09.2011, 5 U 137/10, zitiert nach [...]) - hat zwar den verallgemeinernden Vordersatz in der vom Kläger formulierten Unterlassungserklärung vom 17.06.2009 (Bl. 36 d.A.) "für registrierte homöopathische Arzneimittel unter Hinweis auf Arzneimittelbilder zu werben", nicht übernommen.
  • LG Bielefeld, 24.07.2020 - 17 O 132/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Einzelfall auch Vertragsstrafen von deutlich unter 5.000 EUR angemessen sein können (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2010, 252; KG Urt. v. 27.9.2011 - 5 U 137/10, BeckRS 2011, 27066, beck-online; OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 358, beck-online; vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 27.4.2010 - 4 U 150/09, BeckRS 2010, 15508, beck-online).
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