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   OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 U 14/93   

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https://dejure.org/1993,4519
OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 U 14/93 (https://dejure.org/1993,4519)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.06.1993 - 5 U 14/93 (https://dejure.org/1993,4519)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 5 U 14/93 (https://dejure.org/1993,4519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Operation durch Arzt in Facharztausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 276 BGB; § 611 BGB; § 823 BGB
    Präsenz eines Facharztes; Operation; Arzt; Abschluß der Facharztausbildung; Beweiserleichterungen für Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Präsenz eines Facharztes; Operation; Arzt; Abschluß der Facharztausbildung; Beweiserleichterungen für Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 611 § 823
    Darlegungs- und Beweislast für eine behandlungsfehlerhafte Verursachung von Beschwerden

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 955
  • VersR 1994, 180
  • VersR 1994, 180 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 U 14/93
    Der BGH nimmt deshalb in ständiger Rechtsprechung an, daß in solchen Fällen ein Indiz für die Ursächlichkeit der nicht ausreichenden Qualifikation für die aus der Operation resultierenden Komplikationen gegeben und von der Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften ist, daß die fehlende Qualifikation sich nicht in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat (BGHZ 88, 248, 257; BGH NJW 1992, 1560, 1561).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91

    Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 U 14/93
    Der BGH nimmt deshalb in ständiger Rechtsprechung an, daß in solchen Fällen ein Indiz für die Ursächlichkeit der nicht ausreichenden Qualifikation für die aus der Operation resultierenden Komplikationen gegeben und von der Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften ist, daß die fehlende Qualifikation sich nicht in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat (BGHZ 88, 248, 257; BGH NJW 1992, 1560, 1561).
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