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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.05.2011 - 5 U 141/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8395
OLG Koblenz, 03.05.2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,8395)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,8395)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,8395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Hinweis auf einen i. R. d. Planungsleistung durch ein Ingenieurbüro entstandenen Mangel von dem einer Anzeigepflicht i. S. v. § 4 Nr. 3 VOB/ B unterliegenden Ausführungzuständigen entfällt Gesamtschuld; Gesamtschuld bei Hinweis auf einen i. R. d. Planungsleistung ...

  • baurechtsiegen.de

    Pflicht des Unternehmers zur Äußerung von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB § 4 Nr. 3 / B
    Pflicht des Unternehmers zur Äußerung von Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht des Unternehmers gegenüber sachkundigem Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht des Unternehmers: In welchem Umfang gegenüber sachkundigem Auftraggeber? (IBR 2011, 403)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht des Unternehmers: Folge des Nichtzugangs des Bedenkenhinweises? (IBR 2011, 1249)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1040
  • MDR 2011, 973
  • BauR 2011, 1540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2011 - 5 U 141/11
    Aber auch wenn man von einem Pflichtverstoß der Beklagten ausgeht und von daher eine Gesamtschuldnerschaft der Parteien bejaht, wiegt der Verursachungs- und Verschuldensanteil der Beklagten im Vergleich zu dem der Klägerin so gering, dass eine Inanspruchnahme ausscheidet (vgl. BGHZ 51, 275 ).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2011 - 5 U 141/11
    Vielmehr kommt es dadurch nur zu einer Gesamtschuld der Parteien (BGHZ 43, 227 ), in deren Rahmen die Beklagte der Klägerin lediglich dann freistellungs- oder ausgleichspflichtig ist, wenn ihr schuldhaftes Fehlverhalten im Vergleich zu dem der Klägerin rechtserheblich ins Gewicht fällt (§ 254 BGB entsprechend, vgl. Grüneberg in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 426 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3216
OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,3216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,3216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2011,3216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 314 Abs. 1 S. 2 BGB; § 206 Abs. 1 S. 1 VVG
    Recht des Krankenversicherers zur Kündigung des Krankheitskostenversicherungsvertrages wegen Erschleichens von Leistungen durch den Versicherungsnehmer

  • Wolters Kluwer

    Recht des Krankenversicherers zur Kündigung des Krankheitskostenversicherungsvertrages wegen Erschleichens von Leistungen durch den Versicherungsnehmer

  • rabüro.de

    Erschleichen von erheblichen Versicherungsleistungen berechtigt Versicherer zur fristlosen Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 1 S. 2; VVG § 206 Abs. 1 S. 1
    Recht des Krankenversicherers zur Kündigung des Krankheitskostenversicherungsvertrages wegen Erschleichens von Leistungen durch den Versicherungsnehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG verbietet nicht die außerordentliche Kündigung

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 13 O 2796/10
  • OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 12 U 148/10

    Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung: Teleologische

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 206, Rn. 7 m. w. N.), hält die Gegenposition eine teleologische Reduktion für angezeigt (so etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 12 U 148/10 , Rn. 13 ff.. OLG Celle, NJW-RR 2011, S. 767 f.. Brand, VersR 2011, S. 1337, 1344 f. mit w. N.).

    Anderenfalls bestünde für den Versicherungsnehmer kein Grund mehr, sich vertragstreu zu verhalten, und es müssten selbst die für den Versicherer unerträglichsten Vertragsverhältnisse ohne Einschränkung durchgeführt werden (ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 12 U 148/10 , Tz. 14).

    Immerhin ist denkbar, dass ein Versicherungsnehmer bei seinem neuen Versicherer zu einem vertragstreuen Verhalten veranlasst wird, wenn er weiß, dass der Versicherer sich nicht jedwede Vertragsverletzung gefallen lassen muss (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 12 U 148/10 , Tz. 15, zitiert nach juris).

    Bei einem Versicherungsvertrag als auf Dauer angelegte und von besonderem gegenseitigen Vertrauen geprägte Interessenverbindung, in der der Versicherer auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des Versicherungsnehmers angewiesen ist, muss diesem zumindest bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen die Möglichkeit bleiben, den Vertrag zu kündigen, wenn das notwendige Vertrauen nicht mehr vorhanden ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 12 U 148/10 , Tz. 14, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 24.02.2011 - 8 U 157/10

    Kündigung einer privaten Krankenversicherung aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    Dem Verweis auf § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist zu entnehmen, dass bei Vorliegen besonderer Umstände, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen, eine Fristsetzung beziehungsweise Abmahnung entbehrlich ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, S. 767, 769).

    Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 206, Rn. 7 m. w. N.), hält die Gegenposition eine teleologische Reduktion für angezeigt (so etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 12 U 148/10 , Rn. 13 ff.. OLG Celle, NJW-RR 2011, S. 767 f.. Brand, VersR 2011, S. 1337, 1344 f. mit w. N.).

    Das gilt umso mehr, als das BVerfG keine Veranlassung hatte, die exakte Reichweite des Kündigungsverbotes im Einzelnen zu eruieren (ebenso OLG Celle, NJW-RR 2011, S. 767, 768).

    Gemäß § 193 Abs. 5 VVG hat ein Versicherungsnehmer nach einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem anderen Versicherer einen durch Kontrahierungszwang gesicherten Anspruch auf eine Versicherung im Basistarif (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2011, S. 767, 768).

  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 20 U 153/10

    Außerordentliche Kündigung Krankenversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    Während eine Auffassung die Bestimmung ihrem Wortlaut entsprechend als absolutes Kündigungsverbot wertet, das für jede ordentliche und außerordentliche Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages im Sinne des § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG gilt (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2011, Az.: 20 U 153/10, Rn. 27 ff., zitiert nach juris.

    Außerdem erscheint angesichts der von dem hiesigen Standpunkt abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Urteil vom 06.05.2011, Az.: 20 U 153/10, Tz. 32 ff., zitiert nach juris) eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ( § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO ).

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    Doch ist das grundsätzlich zu bejahen, wenn ein Versicherungsnehmer sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht und das ihm vorwerfbare Verhalten die Annahme eines erheblichen Vertrauensbruchs rechtfertigt (BGH, NJW-RR 2007, S. 1624, 1625 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    (2) Der Senat verkennt nicht, dass das BVerfG die Regelung des § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 (NJW 2009, S. 2033 ff. [BVerfG 10.06.2009 - 1 BvR 706/08] [BVerfG 10.06.2009 - 1 BvR 706/08] ) im Sinne eines "absoluten Kündigungsverbots" interpretiert hat.
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
    Das Berufungsgericht überprüft sie nur darauf, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist, nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt und ob die Abwägung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugt (vgl. BGH NJW 2004, 2751 [BGH 14.07.2004 - VIII ZR 164/03] ).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Insoweit sei eine teleologische Reduktion der Vorschrift vorzunehmen (OLG Celle VersR 2011, 738; OLG Brandenburg ZfS 2011, 396; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. November 2011 - 5 U 141/11; Marko, Private Krankenversicherung 2. Aufl. Rn. 127 ff.; MünchKomm-VVG/Hütt, § 206 Rn. 47 ff.; ders. in Bach/Moser, § 14 MB/KK Rn. 8; Fortmann/Hütt, Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung, 2. Aufl. S. 183 f.; Wandt, Versicherungsrecht 5. Aufl. Rn. 484, 1366; Boetius, Private Krankenversicherung § 206 VVG Rn. 90 ff.; VersR 2007, 431, 436; Die Systemänderung der privaten Krankenversicherung (PKV) durch die Gesundheitsreform S. 30-33; Brand VersR 2011, 1337, 1344 f.; verfassungsrechtliche Bedenken äußernd Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 206 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Insoweit sei eine teleologische Reduktion der Vorschrift vorzunehmen (OLG Celle VersR 2011, 738; OLG Brandenburg ZfS 2011, 396; OLG Oldenburg, Urteil vom 23. November 2011 - 5 U 141/11; Marko, Private Krankenversicherung 2. Aufl. Rn. 127 ff.; MünchKomm-VVG/Hütt, § 206 Rn. 47 ff.; ders. in Bach/Moser, § 14 MB/KK Rn. 8; Fortmann/Hütt, Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung, 2. Aufl. S. 183 f.; Wandt, VersR 5. Aufl. Rn. 484, 1366; Boetius, Private Krankenversicherung § 206 VVG Rn. 90 ff.; VersR 2007, 431, 436; Die Systemänderung der privaten Krankenversicherung (PKV) durch die Gesundheitsreform S. 30-33; Brand VersR 2011, 1337, 1344 f.; verfassungsrechtliche Bedenken äußernd Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 206 Rn. 3).
  • OLG Celle, 08.04.2021 - 8 U 10/21

    Kündigung einer Krankenversicherung durch den Versicherer wegen parallel

    Diese Regelung ist auch auf vor dem 1. Januar 2008 entstandene Versicherungsvertragsverhältnisse anwendbar (OLG Oldenburg, Urteil vom 23. November 2011 - 5 U 141/11 -, Rn. 71 ff., juris).
  • OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 41/11

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der

    § 206 Abs. 1 S. 1 VVG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass er ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist (BGH, a.a.O.; so auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2011, Az. 5 U 141/11, zitiert nach Juris).
  • OLG Bremen, 08.03.2012 - 3 U 42/11

    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der

    § 206 Abs. 1 S. 1 VVG ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass er ausnahmslos eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verbietet, während eine Kündigung wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen unter den Voraussetzungen des § 314 BGB möglich ist (BGH, a.a.O.; so auch OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2011, Az. 5 U 141/11, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 141/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3002
OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2012,3002)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2012,3002)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 U 141/11 (https://dejure.org/2012,3002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • medizinrechtsiegen.de

    Haftung bei OP Bandscheibenvorfall/Implantation Bandscheibenprothese

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da nicht nachgewiesen ist, dass es intraoperativ zu einem Bandscheibenvorfall gekommen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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