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   KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12   

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https://dejure.org/2013,43868
KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12 (https://dejure.org/2013,43868)
KG, Entscheidung vom 31.05.2013 - 5 U 141/12 (https://dejure.org/2013,43868)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 5 U 141/12 (https://dejure.org/2013,43868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirksamkeitsbehauptungen; Anforderungen an das Vorliegen einer "gesundheitsbezogenen Angabe" i.R.d. Bewerbung eines ...

  • omsels.info PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Verlangsamung des Alterungsprozesses um 51% kann untersagt werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12
    Die vorstehende Aussage enthält eine "gesundheitsbezogene Angabe" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen

    Auszug aus KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12
    Die vorstehende Aussage enthält eine "gesundheitsbezogene Angabe" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke).
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 11/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung hautstraffender Wirkungen eines

    Auch die hierzu ergangene Rechtsprechung, die grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung fordert, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2009, I-20 U 194/08, Anl. BE 4 S 14/15, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011, I ZR 199/09, Anl. BE 5; KG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 U 42/11, Anl. BE 6 und Urteil vom 31. Mai 2013, 5 U 141/12, Anl. BE 7 und OLG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 2013, 3 U 5/11, Anl. BE 8), datiert aus der Zeit vor Inkrafttreten der LMIV und ist aus den genannten Gründen nicht auf den Lebensmittelbereich außerhalb des Gesundheitsbezuges übertragbar.
  • LG Wuppertal, 16.06.2014 - 12 O 38/13

    Verwendungsdauer muss angegeben werden

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden (KG, Urt. vom 31.05.2013 - 5 U 141/12).
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