Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; ProdHaftG § 1; MPG § 10; MPSV § 11
Erfordernis eines Revisonseingriffs drei Jahre nach Implantierung einer Hüftgelenksprothese ist kein Indiz für einen Behandlungsfehler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arzt haftet nicht notwendigerweise für unterbliebene Aufklärung über die Materialwahl des Inlays einer Hüftgelenkspfanne
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arzt haftet nicht notwendigerweise für unterbliebene Aufklärung über die Materialwahl des Inlays einer Hüftgelenkspfanne
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 08.11.2012 - 2 O 141/11
- OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
- BGH, 17.09.2013 - VI ZR 142/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 251
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09
Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers); …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Dafür geben weder der Gesetzestext noch die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Hamm (VersR 2011, 677) etwas her. - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Hier gelten keine strengen Maßstäbe (BGH NJW 1981, 2002; BGH VersR 1992, 237 ). - KG, 15.12.2003 - 20 U 105/02
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht vor einer Operation
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Erst recht gab es keine greifbaren Erfolgsungewissheiten, wie sie in dem vom Kläger zitierten Fall (KG NJW-RR 2004, 458) vorhanden waren.
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Ein solcher Schaden ist jedoch ausgeblieben, so dass an das vom Kläger behauptetete Aufklärungsdefizit Ersatzansprüche nicht anknüpfen können (BGH NJW 2000, 1784 ;… Sprau in Palandt, BGB , 72. Aufl., § 823 Rndr. 158). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Denn daraus ergibt sich allenfalls dann ein Beweisvorteil, wenn der Kläger durch die Beseitigung in seinen Beweischancen beeinträchtigt wurde (BGH NJW 2006, 434 ;… Geimer in Zöller, ZPO , 29. Aufl., § 427 Rndr. 1). - BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79
Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
Hier gelten keine strengen Maßstäbe (BGH NJW 1981, 2002; BGH VersR 1992, 237 ).
- KG, 03.04.2014 - 20 U 253/12
Arzthaftung: Arzt als Hersteller i.S. des Produkthaftungsgesetzes beim Austausch …
Eine Haftung der Beklagten zu 2. nach dem ProdhaftG sei nicht gegeben und ergebe sich auch nicht aus der von ihm angeführten Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.2.13 - 5 U 1474/12 -.Zutreffend ist zwar, dass das OLG Koblenz in dem vom Kläger in der Berufungsinstanz angeführten Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.2.13 - 5 U 1474/12 - Rdnr. 21 bei Juris - in einem vergleichbaren Fall (ein Kurzschaft-Implantat wurde mit einem Gelenkkopf aus Keramik versehen) die Auffassung vertreten hat, hierdurch werde ein neues Produkt hergestellt; dieses könne man nur verneinen, wenn die zusammengefügten Teilstücke vom gleichen Hersteller stammten und die Kombination von diesem vorgesehen sei.
- KG, 17.10.2022 - 20 U 158/21
Arzt- und Krankenhaushaftung: Anzuwendendes Recht bei Implantation einer aus …
Soweit das Oberlandesgericht Koblenz im Beschluss vom 26.02.2013 - 5 U 1474/12 - die Ansicht vertreten hat, ein Arzt werde im Fall der Zusammensetzung von einzelnen Komponenten eines Körperimplantats zum Produkthersteller im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG (…juris Rn. 21), folgt der Senat dem nicht.Aber selbst wenn der Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz im Beschluss vom 26.02.2013 - 5 U 1474/12 - zu folgen wäre, wonach das Zusammenfügen von Einzelteilen im Zusammenhang mit dem Einsetzen eines Körperimplantats von § 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG erfasst wäre, führte dies nicht zu einer Haftung der Beklagten.
- BGH, 17.09.2013 - VI ZR 142/13 OLG Koblenz - Az. 5 U 1474/12 vom 26.02.2013; LG Mainz - Az. 2 O 141/11 vom 08.11.2012;.