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   OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32908
OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12 (https://dejure.org/2013,32908)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.02.2013 - 5 U 1474/12 (https://dejure.org/2013,32908)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 5 U 1474/12 (https://dejure.org/2013,32908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; ProdHaftG § 1; MPG § 10; MPSV § 11
    Erfordernis eines Revisonseingriffs drei Jahre nach Implantierung einer Hüftgelenksprothese ist kein Indiz für einen Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arzt haftet nicht notwendigerweise für unterbliebene Aufklärung über die Materialwahl des Inlays einer Hüftgelenkspfanne

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzt haftet nicht notwendigerweise für unterbliebene Aufklärung über die Materialwahl des Inlays einer Hüftgelenkspfanne

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 113/09

    Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers);

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Dafür geben weder der Gesetzestext noch die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Hamm (VersR 2011, 677) etwas her.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90

    Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Hier gelten keine strengen Maßstäbe (BGH NJW 1981, 2002; BGH VersR 1992, 237 ).
  • KG, 15.12.2003 - 20 U 105/02

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht vor einer Operation

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Erst recht gab es keine greifbaren Erfolgsungewissheiten, wie sie in dem vom Kläger zitierten Fall (KG NJW-RR 2004, 458) vorhanden waren.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Ein solcher Schaden ist jedoch ausgeblieben, so dass an das vom Kläger behauptetete Aufklärungsdefizit Ersatzansprüche nicht anknüpfen können (BGH NJW 2000, 1784 ; Sprau in Palandt, BGB , 72. Aufl., § 823 Rndr. 158).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Denn daraus ergibt sich allenfalls dann ein Beweisvorteil, wenn der Kläger durch die Beseitigung in seinen Beweischancen beeinträchtigt wurde (BGH NJW 2006, 434 ; Geimer in Zöller, ZPO , 29. Aufl., § 427 Rndr. 1).
  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.02.2013 - 5 U 1474/12
    Hier gelten keine strengen Maßstäbe (BGH NJW 1981, 2002; BGH VersR 1992, 237 ).
  • KG, 03.04.2014 - 20 U 253/12

    Arzthaftung: Arzt als Hersteller i.S. des Produkthaftungsgesetzes beim Austausch

    Eine Haftung der Beklagten zu 2. nach dem ProdhaftG sei nicht gegeben und ergebe sich auch nicht aus der von ihm angeführten Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.2.13 - 5 U 1474/12 -.

    Zutreffend ist zwar, dass das OLG Koblenz in dem vom Kläger in der Berufungsinstanz angeführten Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.2.13 - 5 U 1474/12 - Rdnr. 21 bei Juris - in einem vergleichbaren Fall (ein Kurzschaft-Implantat wurde mit einem Gelenkkopf aus Keramik versehen) die Auffassung vertreten hat, hierdurch werde ein neues Produkt hergestellt; dieses könne man nur verneinen, wenn die zusammengefügten Teilstücke vom gleichen Hersteller stammten und die Kombination von diesem vorgesehen sei.

  • KG, 17.10.2022 - 20 U 158/21

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anzuwendendes Recht bei Implantation einer aus

    Soweit das Oberlandesgericht Koblenz im Beschluss vom 26.02.2013 - 5 U 1474/12 - die Ansicht vertreten hat, ein Arzt werde im Fall der Zusammensetzung von einzelnen Komponenten eines Körperimplantats zum Produkthersteller im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG (juris Rn. 21), folgt der Senat dem nicht.

    Aber selbst wenn der Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz im Beschluss vom 26.02.2013 - 5 U 1474/12 - zu folgen wäre, wonach das Zusammenfügen von Einzelteilen im Zusammenhang mit dem Einsetzen eines Körperimplantats von § 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG erfasst wäre, führte dies nicht zu einer Haftung der Beklagten.

  • BGH, 17.09.2013 - VI ZR 142/13
    OLG Koblenz - Az. 5 U 1474/12 vom 26.02.2013; LG Mainz - Az. 2 O 141/11 vom 08.11.2012;.
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