Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 31.01.2005

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   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04, 5 U 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5634
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04, 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,5634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 5 U 36/04, 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,5634)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 5 U 36/04, 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,5634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Verwechslungsgefahr zwischen "The Home Depot" und "Bauhaus The Home Store"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zwischen zwei Gemeinschaftsbildmarken; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs in der gesamten Europäischen Union, auch wenn die ähnliche Marke nur in einigen europäischen Ländern genutzt wird; Anwendbarkeit von deutschem ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn zwischen zwei Gemeinschaftsbildmarken; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs in der gesamten Europäischen Union, auch wenn die ähnliche Marke nur in einigen europäischen Ländern genutzt wird; Anwendbarkeit von deutschem ...

  • Judicialis

    GMV Art. 9 Abs. 1 b; ; GMV Art. 98 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr bei Gemeinschaftsmarken - "The Home Depot/Bauhaus The Home Store"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 251
  • GRUR-RR 2008, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Dies setzt voraus, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (std. Rechtsprechung, zuletzt BGH WRP 2004, 1281 "Mustang").

    Eine derartige Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bejaht der BGH, wenn die Klagmarke zugleich Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers ist (BGH GRUR 2004, 598, 599 "Kleiner Feigling"; WRP 2004, 1281,1284 "Mustang").

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Ausländische Unternehmenskennzeichen sind nach deutscher Rechtsprechung erst dann geschützt, wenn sie in einer Weise in Gebrauch genommen werden, die auf den Beginn einer dauernden, wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen lässt (BGH GRUR 80, 114,115 "Concordia").
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 65/03

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Markenrichtlinie

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    ee) Die Beklagte verweist in ihrem letzten Schriftsatz vom 21.1.2005 auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in GRUR-RR 2004, 322, dem eine ähnliche Fallkonstellation zugrunde liegt: Beide Parteien handeln mit Unterhaltungselektronik, und zwar die Klägerin unter der prioritätsälteren Marke "LIFE".
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Das Unternehmen muss allerdings nicht bereits gegenüber seinen Kunden in Erscheinung getreten sein, sondern es genügt für die inländische Ingebrauchname der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt, wie etwa bei einem Import von Waren die Verwendung der Firma in der Geschäftskorrespondenz (BGH GRUR 71, 517,519 "Swops").
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr kann insbesondere dadurch beseitigt werden, dass eindeutig und uneingeschränkt erklärt wird, die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorzunehmen (BGH GRUR 2001, 1174, 1176 "Berühmungsaufgabe").
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Eine derartige Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bejaht der BGH, wenn die Klagmarke zugleich Unternehmenskennzeichen des Markeninhabers ist (BGH GRUR 2004, 598, 599 "Kleiner Feigling"; WRP 2004, 1281,1284 "Mustang").
  • OLG Hamburg, 27.01.2003 - 5 W 81/02

    Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Art. 97 Abs. 3 GMV erlaubt daneben die Anwendung der Verfahrensvorschriften des nationalen Rechts, insbesondere von § 148 ZPO (Senat, Beschluss v.27.1.2003, Aktz.5 W 81/02).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-23/01

    Robelco

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Diesem Verständnis steht entgegen der Meinung der Beklagten auch nicht die Entscheidung "Robelco" des EUGH entgegen (WRP 03, 66).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Die Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft ist indessen nicht für die Einzelelemente, sondern für das Gesamtzeichen "The Home Depot" zu bestimmen, und zwar bezogen auf die geschützten Waren und Dienstleistungen (vgl. auch BGH GRUR 96, 771, 772 "The Home Depot").
  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00

    "Leysieffer"; Verletzung einer Marke durch Benutzung als Unternehmensbezeichnung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04
    Auch der BGH hat in seiner Entscheidung "Leysieffer" die "Robelco"-Entscheidung des EUGH dahingehend interpretiert, dass diese lediglich die Reichweite der Markenrechtsrichtlinie betreffe (GRUR 2004, 512, 514).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 251).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Die Aussetzung nach Art. 104 Abs. 1 GMV setzt aber voraus, dass der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit oder des Verfalls vor Erhebung der Klage gestellt worden ist (vgl. österr. OGH, GRUR Int. 2003, 861, 863; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251; Schennen in Eisenführ/Schennen, Gemeinschaftsmarkenverordnung, 3. Aufl., Art. 104 Rn. 7; Hoffrichter-Daunicht in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., Art. 104 GMV Rn. 2; v. Mühlendahl/Ohlgart, Die Gemeinschaftsmarke, § 26 Rn. 32 und 35; zum inhaltsgleichen Art. 91 Abs. 1 GGV BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 23/10, GRUR 2012, 512 Rn. 21 = WRP 2012, 558 - Kinderwagen I).
  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10

    Gartenpavillon

    c) Vereinzelt wurde - jedenfalls vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht (nachfolgend Rom-II-VO) - angenommen, dass für das anwendbare Recht auch insoweit auf einen einheitlichen Ort abzustellen sei (vgl. jeweils zur Gemeinschaftsmarke OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251, 255; v. Mühlendahl/Ohlgart, Die Gemeinschaftsmarke, 1998, § 26 Rn. 4 ff.; vgl. auch Tilmann, GRUR Int. 2001, 673, 676; Knaak, GRUR 2001, 21, 28).
  • LG Hamburg, 29.07.2016 - 315 O 159/14

    Markenschutz: Verletzung des Unternehmenskennzeichens "Elbphilharmonie"

    Abzugrenzen und nicht ausreichend wären lediglich sporadische oder interne Vorbereitungshandlungen (vergleiche Hanseatisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2005, 251ff. (254) - The Home Depot/Bauhaus the Home Store ).
  • LG Düsseldorf, 13.08.2015 - 14c O 238/11

    Verletzung gewerblicher Schutzrechte an einer Schutzhülle mit integrierter

    § 148 ZPO ist über Art. 88 Abs. 3 GGV auf die vorliegende gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtliche Streitigkeit anwendbar (vgl. für die parallele Vorschrift in der Gemeinschaftsmarkenverordnung OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251 - The Home Store).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 4 U 236/07

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Beurteilung der Eigenart eines

    Es bietet sich daher an, für weitere Verletzungshandlungen in anderen Mitgliedstaaten den Grundsatz anzuwenden, dass einheitlich an die Rechtsordnung des Mitgliedstaates anzuknüpfen ist, in dem die Verletzung ihren Ausgang nahm (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 251; Knaak GRUR 2001, 21, 28; offen lassend: BGH Urteil vom 13.09.2007, I ZR 33/05 ).
  • OLG München, 28.06.2007 - 29 U 4624/06
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung der Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg GRUR-RR 2005, 251 ff. - The Home Depot/Bauhaus The Home Store gebietet keine andere Beurteilung.
  • LG Hamburg, 12.07.2007 - 315 O 517/06
    Das Landgericht Hamburg kann auf dieser Grundlage die nach seinem Recht zulässige vorbeugende Unterlassungsverfügung auch mit Wirkung für alle übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft erlassen, Art. 93 Abs. 1, 94 Abs. 1, 99 Abs. 2 (Hans OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251 - The Home Depot).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 83/06

    Rechtserhaltender Gebrauch einer Marke im Falle der Anerkennung der Marke als ein

    Die Frage, ob Art. 100 Abs. 1 GMVO bereits deshalb nicht anwendbar ist, weil er sich nur auf vor Klageerhebung beim Amt anhängige und nicht auch auf beim Amt - wie hier - nachträglich gestellte Anträge bezieht (vgl. einschränkend in letztgenanntem Sinne Hans. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251) kann vor diesem Hintergrund dahin stehen.
  • LG Hamburg, 16.06.2005 - 327 O 7/05
    Da danach eine eindeutige Erklärung des Antragsgegners, dass er die beanstandete Handlung nicht mehr vornehmen werde, fehlt, kann dahinstehen, ob hier ohnehin ein strengerer Maßstab für den Wegfall der Erstbegehungsgefahr anzunehmen ist, weil es sich vorliegend nicht um eine bloße Berühmung handelt, sondern aufgrund der Markenanmeldung um eine so genannte qualifizierte Erstbegehungsgefahr (s. hierzu Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2005, Az: 5 U 36/04).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,65086
OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,65086)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2005 - 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,65086)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 5 U 152/04 (https://dejure.org/2005,65086)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beweis vollständiger Arbeitsunfähigkeit nur durch Sachverständigengutachten

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