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   OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12   

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https://dejure.org/2013,55914
OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12 (https://dejure.org/2013,55914)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2013 - 5 U 155/12 (https://dejure.org/2013,55914)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - 5 U 155/12 (https://dejure.org/2013,55914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die zahnärztliche Risikoaufklärung bei Entfernung amalgamhaltiger Füllungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die zahnärztliche Risikoaufklärung bei Entfernung amalgamhaltiger Füllungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12
    In diesem Falle hat das Rechtsmittelgericht inzident zu prüfen, ob Ablehnungsgründe vorliegen (BGH NJW-RR 2007, 411 f.), und ob die Entscheidung ggf. auf diesen Ablehnungsgründen beruht, wobei Letzteres allerdings in Regelfalle zu bejahen sein wird.
  • OLG Köln, 21.09.2011 - 5 U 11/11

    Anforderungen an die ärztliche Betreuung während einer Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12
    In Fällen dieser Art hat der behandelnde Arzt den Patienten im Allgemeinen ungefragt und ohne medizinischen Anlass nicht darüber zu belehren, welche weiteren Schutzmaßnahmen theoretisch in Betracht kommen und verfügbar sind [vgl. zu einem im wesentlichen Kern vergleichbaren Fall einer theoretisch möglichen weiteren Untersuchung im Rahmen einer Schwangerschaftsbetreuung etwa: inzwischen rechtskräftiges Urteil des OLG Köln, 5 U 11/11, MedR 2012, 527, Juris-Rn. 20 ff., 22].
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 5 U 22/04

    Vermutung des Nichtvorliegens einer ärztlichen Maßnahme bei lückenhafter

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2013 - 5 U 155/12
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Senats vom 23. August 2006 [5 U 22/04, MedR 2008, 46].
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