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   OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06   

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OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06 (https://dejure.org/2006,8856)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.08.2006 - 5 U 16/06 (https://dejure.org/2006,8856)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. August 2006 - 5 U 16/06 (https://dejure.org/2006,8856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch auf Grund einer ohne Einwilligung der Patientin, einer Türkin yezidischen Glaubens, erfolgten Sterilisation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgten Sterilisation; Haftung für die immateriellen Schäden des operativen Eingriffs; Zweck des Schmerzensgeldes; Kriterien für die Bestimmung eines angemessenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgten Sterilisation; Haftung für die immateriellen Schäden des operativen Eingriffs; Zweck des Schmerzensgeldes; Kriterien für die Bestimmung eines angemessenen ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie, Sterilisation ohne Einwilligung der Patientin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach einer Geburt unfreiwillig sterilisiert - Trotz medizinischer Indikation: Hohes Schmerzensgeld für türkische Frau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1468
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 8 U 137/93

    Schmerzensgeld; Kaiserschnittentbindung; Eigenmächtige Sterilisation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    dd.) Das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1995, S. 1316, 1317) hat der Geschädigten wegen einer ohne wirksame Einwilligung durchgeführten Sterilisation ein Schmerzensgeld von 20.000,EUR (Indexanpassung: 23.423,62 EUR) zugesprochen, das Oberlandesgericht Stuttgart (VersR 1989, S. 1150, 1151) ein Schmerzensgeld von 30.000,EUR (Indexanpassung: 43.413,65 EUR).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1988 - 14 U 2/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    dd.) Das Oberlandesgericht Düsseldorf (VersR 1995, S. 1316, 1317) hat der Geschädigten wegen einer ohne wirksame Einwilligung durchgeführten Sterilisation ein Schmerzensgeld von 20.000,EUR (Indexanpassung: 23.423,62 EUR) zugesprochen, das Oberlandesgericht Stuttgart (VersR 1989, S. 1150, 1151) ein Schmerzensgeld von 30.000,EUR (Indexanpassung: 43.413,65 EUR).
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 5 U 91/01

    Schmerzensgeldhöhe bei begrenzter Leidenszeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    4.) Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1992 - VII ZR 8/92

    Substantiierungslast des Berufungsklägers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    Erstreckt sich nämlich die Berufungsbegründung bei einem teilbaren oder weiteren Streitgegenstand nicht auf alle Teile des Urteils, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt ist, ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (vgl. dazu nur Bundesgerichtshof NJW-RR 1992, S. 1340, 1341; NJW 1998, S. 1081, 1082; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27.A., § 520 Rdnr. 25).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    Da das Schmerzensgeld keine Privatstrafe darstellt, sondern auf Schadensausgleich gerichtet ist, kann die Höhe der Entschädigung nur am immateriellen Schaden ausgerichtet werden, nicht aber an der Überlegung, ob daneben auch der staatliche Strafanspruch verwirklicht worden ist (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1995, S. 781, 782).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    2.) Bei der Überprüfung des vom Landgericht festgesetzten Schmerzensgeldes hat der Senat ohne Bindung an die Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts selbst über die Bemessung des im Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldes zu befinden, wobei er lediglich die Tatsachenfeststellung des Landgerichts gemäß § 529 Abs. 1 ZPO zugrunde zu legen hat (Bundesgerichtshof NJW 2006, S. 1589, 1592).
  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 84/01

    Bemessung des Schmerzensgeldes wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    4.) Bei der Bemessung der nach § 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F. zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (Oberlandesgericht Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers in Arzthaftungsfällen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (Oberlandesgericht Bremen, VersR 2003, S. 779 m.w.N.).
  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    Dabei steht der Entschädigungs- und Ausgleichsgedanke im Vordergrund (KG NJW-RR 2003, S. 24, 26; Palandt-Heinrichs, BGB, 65.A., § 253 Rdnr. 11).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    Erstreckt sich nämlich die Berufungsbegründung bei einem teilbaren oder weiteren Streitgegenstand nicht auf alle Teile des Urteils, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt ist, ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (vgl. dazu nur Bundesgerichtshof NJW-RR 1992, S. 1340, 1341; NJW 1998, S. 1081, 1082; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27.A., § 520 Rdnr. 25).
  • OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01

    Fahrlässige Körperverletzung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Sterilisation;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
    bb.) Einen mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall hatte auch das Oberlandesgericht München (VersR 2002, S. 717) zu entscheiden.
  • OLG Koblenz, 15.10.2001 - 12 U 2123/98

    Schmerzensgeld: Darlegungslast hinsichtlich einer Hepatitis-Infektion während

  • OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15

    Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld

    Bei seiner Bemessung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in den Blick zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 02. August 2006 - 5 U 16/06 -, Rn. 16, juris; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 253 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Deliktische Haftung: Sturzunfall eines Fahrradfahrers über eine auf einem

    Dabei hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (Spindler, a.a.O.; Almeroth, in: Münchner Kommentar zum StVR, 1. Aufl. 2017, BGB § 253 Rn. 9; BGH, Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 111/68, VersR 1970, 281, OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 1468).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen (OLG Köln, VersR 2003, S. 602, 603 m.w.N.; OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468), wobei der Grad des Verschuldens des Schädigers regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt, wenn diesem "nur" Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (OLG Saarbrücken NJW 2008, 1166; OLG Bremen, VersR 2003, S. 779).
  • OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14

    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft;

    Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen, unabhängig vom Haftungsgrund, ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (OLG Oldenburg, Urteil vom 2. August 2006 - 5 U 16/06, zit. nach juris, Rn. 17).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 19 U 137/09

    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des

    Dabei hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 02.08.2006, -5 U 16/06-, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Das Schmerzensgeld hat hierbei eine doppelte Funktion (vgl. hierzu und zum Folgenden etwa: OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2014, 13 U 122/13, juris Rn. 24 m.w.N.; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.08.2006, 5 U 16/06, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19

    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit

    Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen, unabhängig vom Haftungsgrund, ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 2. August 2006 - 5 U 16/06, juris Rn. 17).
  • LG Köln, 12.08.2009 - 25 O 179/07

    Zwitterprozess: 100.000 Euro Schmerzensgeld

    Einen Orientierungspunkt für dessen Bemessung bieten die in Fällen der ohne Einwilligung erfolgten Exstirpation der Gebärmutter in der Rechtsprechung zuerkannten Schmerzensgelder in einer Größenordnung von 20.000 EUR bis 50.000 EUR (LG Rostock, Urt. v. 03.07.1997, 10 O 14/97; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.1994, VersR 1995, 1316; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.08.2006, 5 U 16/06).
  • KG, 02.09.2019 - 25 U 163/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Bewertung der Aussagen von Unfallzeugen; Anscheinsbeweis

    Allerdings hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen möglichst vergleichbare Entschädigungen zur Folge haben (vgl. z.B. KG NZV 2005, 311; OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468; siehe auch BGH VersR 1970, 134 und 281).
  • AG Hannover, 08.08.2014 - 506 C 6988/13

    Reisevertrag / Ausschlussfrist / Verhinderung an Einhaltung der Ausschlussfrist /

    Zudem kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen unabhängig vom Haftungsgrund annähernd gleiche Schmerzensgelder zu gewähren sind, besondere Bedeutung zu (so zuletzt OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 1468; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, § 253 Rdn. 15 mwN).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher

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