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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01   

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https://dejure.org/2002,3744
OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,3744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers eines Arztes; Unterlassen einer weiteren diagnostischen Abklärung durch ein CCT; Verantwortung des behandelnden Arztes für den Patienten bei Hinzuziehung eines Konsiliararztes ; Verspätete ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung bei Arbeitsteilung, Hinzuziehung eines Konsiliararztes, Fehlerhafte Behandlung, Neurologie/Unfallchirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Haftung des Konsiliarus; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1031
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283; Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283; Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283; Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2002 - 5 U 166/01
    Unterlässt eine Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch notwendiger Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243 f.; 1999, 1282, 1283; Geiss/Greiner, aaO, Rdn. B 296).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 78/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Amtshaftungsanspruch gegen einen Arzt; Abgrenzung

    Dass dieser unabhängig davon, wie seine "Konsiliartätigkeit" rechtlich einzuordnen ist, für sein fehlerhaftes ärztliches Handeln selbst aus Delikt haftet, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. etwa OLG Jena, VersR 2008, 401, 403; OLG Köln, NJW-RR 2003, 1031; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. B 124; Wenzel/Henning, aaO, Kap. 2 Rn. 58).
  • OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05

    Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines

    Die Arbeitsteilung darf im Ergebnis jedenfalls nicht dazu führen, dass eine Behandlerseite "blind" wird und sich keine Gedanken mehr über eine weiterführende Diagnostik macht (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032; Geiß/Greiner Rn. 116, 122 m. w. N.).

    Keinesfalls darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Diagnose oder Indikationsstellung Zweifel hat oder haben muss, diese auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797-799; OLG Celle NJW-RR 2002, 314 -315; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031-1032).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 233/08

    Arzthaftungsrecht: Verpflichtung eines Anästhesiearztes zur Untersuchung einer

    Das OLG Köln (NJW-RR 2003, 1031) hat bei der verspäteten Behandlung eines gutartigen Gehirntumors um 1 1/2 Jahre ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zugesprochen.
  • OLG Jena, 15.10.2008 - 4 U 990/06

    Fehlbefundung einer Mammographie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung und ihre

    Versäumt er dies, begründet das seine Haftung wegen eigenen Fehlverhaltens ungeachtet des Fehlens eines Vertragsverhältnisses mit dem Patienten zumindest und jedenfalls aus § 823 BGB (OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).

    Ebenso darf ein Arzt, der an der Richtigkeit einer ihm übermittelten Empfehlung (hier Kontrolluntersuchung in 2 Jahren) Zweifel hat oder haben muss, diese nicht auf sich beruhen lassen (BGH NJW 1994, 797; OLG Celle NJW-RR 2002, 314; OLG Köln NJW-RR 2003, 1031).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2008 - 5 U 28/08

    Pflichten des behandelnden Arztes bei positiver Hämokultfeststellung;

    Denn einem Befunderhebungsfehler steht es gleich, wenn der Befund deshalb nicht erhoben wird, weil der Arzt den Patienten nicht auf die Notwendigkeit der diagnostischen Maßnahme aufmerksam gemacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 5.10.2005, Az. 5 U 46/05, S. 7 m.w.N.; Oberlandesgericht Köln, NJW-RR 2003, S. 1031, 1031).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 W 104/08

    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für die Gerichtskosten bei Vollstreckung

    Vor Heranziehung des Zweitschuldners ist es allerdings der Gerichtskasse zuzumuten, die Kostenrechnung an den im Ausland wohnenden Erstschuldner zu übersenden und ihn zur Zahlung in angemessener, ausreichend großzügig bemessener Frist aufzufordern (vgl. Senat, JurBüro 1994, 111; KG aaO; OLG Koblenz, MDR 2005, 1079; OLG Naumburg, OLGR 2003, 334 f; Meyer, GKG, 8. Aufl., § 31 Rn. 27 mwN; Oestreich/Winter/ Hellstab, GKG, § 31 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - 10 WF 25/06

    Beitreibung von Gerichtskosten im europäischen Ausland - Reihenfolge der

    Vor Heranziehung des Zweitschuldners ist es allerdings der Gerichtskasse zuzumuten, die Kostenrechnung an den im Ausland wohnenden Erstschuldner zu übersenden und ihn zur Zahlung in angemessener, ausreichend großzügig bemessener Frist aufzufordern (vgl. Senat, JurBüro 1994, 111; KG aaO; OLG Koblenz, MDR 2005, 1079; OLG Naumburg, OLGR 2003, 334 f; Meyer, § 31 Rn. 27 mwN; Oestreich/Winter/ Hellstab, § 31 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 06.09.2005 - 8 U 79/04

    Arzthaftung: Beweislastumkehr bei fehlerhaft unterlassener Befunderhebung nach

    Sie hat durch ihre unzureichende Befunderhebung sichere Feststellungen unmöglich gemacht und muss nun die hieraus entstandenen Nachteile tragen (vgl. OLG Köln - OLG-Report 2003, 334, 336).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 5 U 122/02

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer zahnärztlichen

    Unterlässt ein Arzt fehlerhaft die Erhebung oder Sicherung medizinisch erhobener (Kontroll-) Befunde, hätte ein erhobener Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem aus medizinischer Sicht reaktionspflichtigen Ergebnis geführt und wäre das Unterlassen einer Reaktion nicht anders als durch einen groben Behandlungsfehler zu erklären, sind dem Patienten bei der Frage der Kausalität Beweiserleichterungen zuzubilligen (vgl. BGHZ 138, 1, 4; BGH, VersR 1999, 60, 61; 1999, 457, 458; 1999, 1241, 1243; 1999, 1282, 1283; Senatsurt. v.16. Dezember 2002 - 5 U 166/01).
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   OLG Hamm, 25.02.2002 - 5 U 166/01   

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OLG Hamm, 25.02.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,83440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,83440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 5 U 166/01 (https://dejure.org/2002,83440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 5 U 166/01
    Das Landgericht hat die Klage unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW-RR 2001, 232, mit der Begründung abgewiesen, die Beklagten seien nicht als Störer anzusehen, weil sie die Leitung nicht verlegt hätten.

    Entscheidend ist vielmehr darauf abzustellen, ob die störende Einwirkung auf das Nachbargrundstück von dem Grundstück des Eigentümers ausgeht (BGH NJW-RR 2001, 232).

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