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   OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02   

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OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6825)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.2003 - 5 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6825)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 5 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen Markenrechtsverletzung; Benutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung "Salatfix" für Salatsoßen; Antrag auf Löschung der Klagemarke wegen fehlender Unterscheidungskraft; Nicht rechtskräftiger ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 21 Abs. 4; ; BGB § 242; ; ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsschutz für Bezeichnung "Salatfix" - mangelnde Unterscheidungskraft vergleichbarer Waren; Löschungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 71
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Jedoch wurde dies gerade dann nicht bejaht, wenn die Herstellerangabe in der Gesamtbezeichnung vorangestellt, insbesondere mit dem Restzeichen durch Bindestrich verbunden war - so auch K-Salatfix -, und der verbleibende Zeichenbestandteil nur schwache Kennzeichnungskraft besaß bzw. freihaltebedürftig war (BGH GRUR 89, 264, 265 "Reynolds R1/EREINTZ"; GRUR 89, 349, 350 "Roth-Händle-Kentucky/ Cenduggy").
  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 175/98

    Buendgens; Schuldrechtliche Gestattung der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    So hat auch der BGH in einer neueren Entscheidung, in der es um die fortlaufende Benutzung einer Unternehmenskennzeichnung nach dem Ende der Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen ging, ausgesprochen, dass eine nur knapp zweijährige Untätigkeit der dortigen Klägerin schon vom Zeitablauf her für eine Verwirkung nicht ausreiche (BGH WRP 2001, 931.934 "buendgens").
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    wobei diese Anforderungen untereinander in Wechselwirkung stehen (BGH GRUR 89, 449, 451, 452 "Maritim"; GRUR 93, 913, 915 "KOWOG").
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Wenn diese dann aber zurückgewiesen wird, kann der Verletzer erwarten, dass der Verletzte zügig oder gar nicht vorgeht (BGH GRUR 63, 478, 481 "Bleiarbeiter").
  • OLG Hamburg, 27.01.2003 - 5 W 81/02

    Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Wie bereits das Landgericht ausgeführt hat, kommt die Aussetzung eines Verletzungsprozesses aus einer eingetragenen Marke nur in Betracht, wenn ein gegen die Marke gerichteter Löschungsantrag überwiegend wahrscheinlich Aussicht auf Erfolg hat (BGH GRUR 70, 606, Sir; GRUR 87, 284; OLG Schleswig in OLGR 2001, 313; Senatsbeschluss vom 27.1.2003, Aktz. 5 W 81/02).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Außerdem hätte die Klägerin bis zum Inkrafttreten des MarkenG, der dann offenbar einsetzenden großzügigeren Eintragungspraxis des DPMA zu "F-Marken" (s. Anlagenkonvolut K 24 im Gegensatz zur Anlage B 6 ) und der sich verfestigenden "B-Pep"-Rechtsprechung des BGH (GRUR 96, 404), wonach Herstellerangaben in der Regel eine untergeordnete Bedeutung haben, nur sehr zweifelhafte Erfolgsaussichten für ein solches Vorgehen gegen die Beklagte gehabt.
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    b) Für eine Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft ( § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) wäre hier erforderlich, dass beachtliche Teile des angesprochenen Verkehrs die in Frage stehende Bezeichnung nur noch als beschreibend ansehen bzw. umgekehrt ist die Unterscheidungskraft nach bisheriger Rechtsprechung des BGH zu bejahen, wenn jedenfalls 50 % in dem Zeichen nach wie vor einen Herkunftshinweis erblicken (BGH GRUR 94, 803, 804 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Jedoch wurde dies gerade dann nicht bejaht, wenn die Herstellerangabe in der Gesamtbezeichnung vorangestellt, insbesondere mit dem Restzeichen durch Bindestrich verbunden war - so auch K-Salatfix -, und der verbleibende Zeichenbestandteil nur schwache Kennzeichnungskraft besaß bzw. freihaltebedürftig war (BGH GRUR 89, 264, 265 "Reynolds R1/EREINTZ"; GRUR 89, 349, 350 "Roth-Händle-Kentucky/ Cenduggy").
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    wobei diese Anforderungen untereinander in Wechselwirkung stehen (BGH GRUR 89, 449, 451, 452 "Maritim"; GRUR 93, 913, 915 "KOWOG").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02
    Dabei muss nicht nur auf bestimmte Prozentsätze abgestellt werden, sondern es können auch der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke und der Werbeaufwand berücksichtigt werden (EUGH GRUR 99, 723, 727 "Chiemsee").
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Solange die Löschungsanordnung nach §§ 50, 54 MarkenG nicht rechtskräftig ist, besteht im Verletzungsverfahren keine Änderung der Schutzrechtslage (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 71; GRUR-RR 2005, 149; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 14 Rdn. 13; a.A. OLG Köln ZUM RD 2001, 352, 354; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 16).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05

    Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

    Solange die Löschungsanordnung nach §§ 50, 54 MarkenG nicht rechtskräftig ist, besteht im Verletzungsverfahren keine Änderung der Schutzrechtslage (OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 71; GRUR-RR 2005, 149; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 14 Rdn. 13; a.A. OLG Köln ZUM RD 2001, 352, 354; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 16).
  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

    Ein Umstand, der ausnahmsweise eine Verwirkung trotz Bösgläubigkeit innerhalb kürzerer Zeiträume bewirken kann, soll darin liegen, wenn sich eine, z.B. in einer Abmahnung liegende Geltendmachung von Rechten seitens des Anspruchsstellers als lediglich "leere Drohung" erweist, nachdem die Ansprüche zurückgewiesen wurden (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 71, 73 - Salatfix).
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 173/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zweier

    Hinzu kommt, dass für die Erlangung eines wertvollen Besitzstandes und ein vor diesem Hintergrund schutzwürdiges Vertrauen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 71 - Salatfix) der Beklagten auf eine beanstandungsfreie Nutzung der von ihr und vor 2006 von ihrem heutigen Direktor verwendeten geschäftlichen Bezeichnung nichts dargetan oder ersichtlich ist.
  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Die Markeninhaberin hat zu ihren Gunsten ergangene Entscheidungen in einem Verletzungsstreit vorgelegt (Urteil des OLG Hamburg vom 23. Oktober 2003 - 5 U 167/02, Beschluß des BGH vom 29. April 2004 - I ZR 251/03).
  • OLG Hamburg, 05.05.2004 - 5 U 85/03

    "Tae Bo"

    Sie käme nur dann in Betracht, wenn eine überwiegende Erfolgsaussicht für den Löschungsantrag bejaht werden könnte ( Senat, Beschluss vom 23.1.2003, 5 W 81/02 und Urteil vom 23.10.2003, 5 U 167/02 m.w.N. ).
  • LG Berlin, 05.06.2007 - 15 O 265/07
    Anders wäre dies nur dann, wenn eine Löschung nach Ansicht des Verletzungsgerichts überwiegend wahrscheinlich wäre (s. nur etwa OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 71 m.w.N.
  • LG Hamburg, 12.03.2013 - 312 O 661/11

    Wettbewerbsverstoß: Herkunftstäuschung bei der Bewerbung von Sterilcontainern;

    Für die Verwirkung im Markenrecht, dessen Grundsätze für die Frage der Verwirkung eines Anspruchs nach §§ 8, 3, 4 Nr. 9a UWG wegen der ähnlichen Interessen läge angewendet werden können, hat das Oberlandesgericht Hamburg (GRUR-RR 2004, 71, 72, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az. 5 U 167/02 "Salatfix", zitiert nach juris) das Vorliegen folgender Voraussetzungen verlangt,.
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