Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.05.2006

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   OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00 - 11   

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https://dejure.org/2003,4314
OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00 - 11 (https://dejure.org/2003,4314)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.11.2003 - 5 U 168/00 - 11 (https://dejure.org/2003,4314)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. November 2003 - 5 U 168/00 - 11 (https://dejure.org/2003,4314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ; Unmöglichkeit der Ausübung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ; Versicherungsvertragsrechtliche Relevanz von Krankheitserscheinungen im Berufsunfähigkeitsrecht; Mögliche Minderung einer Berufsunfähigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ; Sequestrierter Bandscheibenvorfall ; Verweisungen auf andere Tätigkeiten; Zumutbarkeit eines Verweisberufes

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ABBV § 1 Abs. VI; ; ABBV § 2 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 285 a.F.; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Grenzen der Schadensminderungspflicht und Verweisbarkeit eines selbstständigen Gas- und Wasserinstallateurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABBV § 1 Abs. 6; ABBV § 2 Abs. 1
    Berufsunfähigkeit eines selbständig tätigen Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    OP verweigert - trotzdem Berufsunfähigkeitsrente?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1401
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Diese erstrecken sich aber nicht nur auf Art und Umfang des körperlichen Einsatzes und den dazu vorauszusetzenden Gesundheitszustand, sondern auch auf erforderliche Vorbildung und Arbeitsbedingungen, vor allem Arbeitszeiten und übliche Entlohnung (BGH NJW-RR 1995, 20-21).

    Hätte die Beklagte auf derartige mit Außendienst verbundene Tätigkeiten verweisen wollen, wäre eine nähere Darlegung hierzu erforderlich gewesen, denn nur so kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (BGH, NJW-RR 1995, 20 f; VersR 1994, 1095).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (so BGH NJW-RR 1999, 1471 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928).

    Demgemäß scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze"), grundsätzlich ebenso aus, wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, daß von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH NJW-RR 1999, 1471-1472).

  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Allerdings ist der selbständig tätige Versicherte, der nicht fremdbestimmt arbeitet, sondern grundsätzlich selbst entscheiden kann, was er tut und wann und wie er es tut, erst dann außerstande, seinen Beruf auszuüben, wenn er auch unter Ausnutzung dieses Freiraums die konkrete Tätigkeit, die er bisher ausgeübt hat, nicht mehr in dem vereinbarten Grade fortsetzen kann (BGH VersR 1991, 1358, 1996, 1090, Prölss/Martin a.a.O. § 2 BUZ Rn. 19).

    Berufsunfähigkeit läge daher nicht vor, wenn es dem Kläger im Rahmen des ihm zukommenden Direktionsrechts möglich gewesen wäre, durch eine mögliche und zumutbare Umorganisation seines Betriebes die bisher vom ihm selbst ausgeübte Tätigkeiten ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1996, 1090 und 959; BGHZ 119, 263; VersR 1991, 1358, weitere Nachweise bei Prölls/Martin a.a.O. Rn. 20).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Berufsunfähigkeit läge daher nicht vor, wenn es dem Kläger im Rahmen des ihm zukommenden Direktionsrechts möglich gewesen wäre, durch eine mögliche und zumutbare Umorganisation seines Betriebes die bisher vom ihm selbst ausgeübte Tätigkeiten ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1996, 1090 und 959; BGHZ 119, 263; VersR 1991, 1358, weitere Nachweise bei Prölls/Martin a.a.O. Rn. 20).

    Andererseits wäre bei einer solchen Maßnahme für den Kläger selbst kein adäquater Arbeitsplatz, "keine vernünftige Arbeit mehr" (vgl. dazu u.a. BGH VersR 1996, 1090), geblieben (S. 5 des Protokolls vom 09.04.2003, GA Bl. 601).

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    In rechtlicher Hinsicht ist es ohnehin nicht zulässig, auf Arbeitsplätze zu verweisen, die ein Versicherter nicht nach seiner Eignung und seinen Fähigkeiten sondern nur auf Grund des Wohlwollens Dritter zu erlangen vermag (vgl. BGH VersR 2001, 89).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    (BGH NVersZ 1999, 239); vielmehr sind diese Beträge gem. § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Wert des einfachen Bezugs zu berechnen, wenn - wie hier - die Dauer des Bezugsrechts nicht geringer ist (BGH a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 03.07.2003, 5 U 451/00- 41).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Hätte die Beklagte auf derartige mit Außendienst verbundene Tätigkeiten verweisen wollen, wäre eine nähere Darlegung hierzu erforderlich gewesen, denn nur so kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (BGH, NJW-RR 1995, 20 f; VersR 1994, 1095).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Der Kläger ist zu mindestens 50 % (§ 1 Abs. 1 ABBV) krankheitsbedingt nicht in der Lage, seinen Beruf, d.h. in diesem Zusammenhang die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (BGH NJW-RR 1996, 795; VersR 1994, 567, 1992, 1386 weitere Nachweise aus der Rechtsprechung bei Prölss/Martin VVG, 26. Aufl., § 2 BUZ Rn. 9), dauerhaft auszuüben.
  • OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95

    Berufsunfähigkeit; Bürotätigkeit; Klettertätigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Vielmehr ist entscheidend, welches Gewicht die Einzelverrichtungen, die der Versicherte wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr vornehmen kann, für die Tätigkeit insgesamt haben (OLG Oldenburg, VersR 1996, 1485; Prölss/Martin a.a.O., § 2 BUZ Rn. 62).
  • OLG Saarbrücken, 28.12.2001 - 5 U 903/99

    Bedeutung der Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
    Vorliegend wurde eine dementsprechende "Anordnung" des behandelnden Arztes - Therapieempfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (vgl. Senat Urt. v. 28.12.2001 5 U 903/99 - NVersZ 2002, 257 - allerdings nicht behauptet. Ohnehin wären nur solche Anordnungen zu befolgen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten (vgl. u.a. OLG Hamm VersR 1995, 1039); diesen Rahmen überschreitet die hier in Frage kommende Operation, wie die Anhörung des Sachverständigen durch den Senat ergeben hat.
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

  • BGH, 22.02.1994 - VI ZR 309/93

    Auslegung ausländischer AGB durch den Tatrichter

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 U 227/94

    Selbständige Frisuermeisterin; Berufsunfähigkeit; Verweisung; Nischentätigkeit;

  • OLG Hamm, 25.01.1995 - 20 U 252/94

    Keine dauernde Beeinträchtigung bei Operationsmöglichkeit

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Unberücksichtigt bleiben muss dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, die Lage auf dem Arbeitsmarkt (vgl. BGH, Urt. v. 05.04.1989 - IVa ZR 35/88 , VersR 1989, 579 f; BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 , VersR 1997, 436 (437); Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 -11, VersR 2004, 1401-1405, [...] Rdnr. 38).

    Dabei ist aber vorauszusetzen, dass es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 , NJW-RR 1999, 1471 (1472) unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86 [OLG Karlsruhe 18.02.1993 - 12 U 249/92] ; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 879; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 -11, VersR 2004, 1401-1405, [...] Rdnr. 38; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921 (928)).

    Demgemäß scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze"), grundsätzlich ebenso aus, wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 , NJW-RR 1999, 1471 (1472); Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 -11, VersR 2004, 1401-1405, [...] Rdnr. 38).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090 [1092]; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401 [1403]; Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 2 BUZ Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Er übt daher seinen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, er statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090; Senat, Urt. v. 13.04.2005 - 5 U 842/01-67 - NJW-RR 2006, 250; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401).

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Denn der Grund für den Verstoß eines (abstrakten) Verweises auf einen Nischenarbeitsplatz gegen Treu und Glauben besteht darin, dass dem Versicherten jegliche Aussicht fehlt, einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1471, 1472; OLG Hamm, NJOZ 2006, 1399, 1402; OLG Saarbrücken, NJOZ 2004, 1748, 1752).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2010 - 5 U 8/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit bei einer auf Dauer notwendigen

    Führt die Tätigkeit ohne den nicht mehr ausübbaren Teil nicht zu einem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat (siehe BGH, Urt. v. 26.2.2003 - IV ZR 238/01 - VersR 2003, 631; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 - VersR 2004, 1401; Lücke in: Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, BU § 2 Rdn. 28).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Bei der Prognose, ob die versicherte Person im Sinne des § 15 Teil I Abs. 1 lit. b) Satz 2 AVB nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist, müssen - wovon die Zivilkammer zutreffend ausgegangen ist (LGU 6) - solche Behandlungen unberücksichtigt bleiben, der sich die versicherte Person - worüber sie allein zu befinden hat und was rechtlich zu respektieren ist - in absehbarer Zeit nicht unterziehen wird, vor allem weil damit wie hier besondere Risiken verbunden sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 16.06.1994 - 5 U 196/93, Rdn. 19 f., r+s 1994, 432 = VersR 1995, 284; ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00, LS und Rdn. 29, VersR 2004, 1401 = r+s 2005, 75; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB, 2. Aufl., § 45 Rdn. 43).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Denn anderenfalls fehlt für den Versicherten schon von vornherein und ohne dass es auf die Frage nach freien Stellen noch ankommen könnte, die Aussicht darauf, der Verweisungstätigkeit nachgehen zu können (vgl. Senat, Urt. v. 29.10.2008 - 5 U 124/07 - VersR 2009, 971; Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 - VersR 2004, 1401).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2006 - 5 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,54985
OLG Hamm, 11.05.2006 - 5 U 168/00 (https://dejure.org/2006,54985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2006 - 5 U 168/00 (https://dejure.org/2006,54985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 5 U 168/00 (https://dejure.org/2006,54985)
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