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   KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04   

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https://dejure.org/2005,7618
KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7618)
KG, Entscheidung vom 20.05.2005 - 5 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7618)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 5 U 172/04 (https://dejure.org/2005,7618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Irreführende Werbung über schlankmachende Wirkung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für Tagesrationen und Ersatzmahlzeiten; "Angaben über das Zeitmaß bzw. die Höhe der auf Grund ihrer Verwendung möglichen Gewichtsabnahme"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04
    Tatsächlich wird damit nur die identische konkrete Verletzungshandlung dargestellt, nicht aber der - im Rahmen des Charakteristischen - darüber hinausreichende Kern des Verbotsbereiches (vgl. BGH, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenzwerbung; Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 12 Rdn. 6.4).
  • LG Berlin, 10.08.2004 - 102 O 169/04
    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 10. August 2004 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 169/04 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 5 U 172/04
    Dies gilt insbesondere auch für die - vorliegend berührte - Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EG (EUGH, LRE 49, 30, 40f - Egberts gegen Westrom Pharma; Oelrichs, ZLR 2005, 23, 28; Fezer/Meyer, UWG, 44-54 Rdn. 290; vgl. auch schon BGH, WRP 2002, 1267- Bodensee-Tafelwasser).
  • VG Bayreuth, 19.06.2019 - B 7 K 17.741

    Grün-Schwarztee-Melange unter der Auslobung "Fit & Schlank"

    Da Art. 2 Abs. 1a der RL 2000/13/EG (Lebensmitteletikettierungs-RL) ein konkretes Irreführungsverbot bezüglich Etikettierung und Aufmachung des Produkts und bezüglich einer Werbung im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28, 30 EG enthält, war § 6 NKV im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend einzuschränken, dass eine konkrete Gefahr einer Irreführung bestehen muss (EuGH, U.v. 15.7.2004 - C-239/02 - juris; KG Berlin, B.v. 20.5.2005 - 5 U 172/04 - juris; *OLG Frankfurt a.M., U.v. 16.4.2009 - 6 U 238/08 - juris).
  • LG Osnabrück, 04.07.2008 - 15 O 249/08

    Anspruch auf Unterlassung einer krankheitsbezogenen Werbung für die diätetischen

    Die Entscheidung des EuGH betraf eine sog nicht harmonisiere Vorschrift in Belgien, die ähnlich wie § 6 Abs. 1 NKV (siehe dazu KG, 5 U 172/04, Urteil vom 20.05.2005) die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben regelte.
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