Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3817
OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung der 200. Neueröffnung eines "Media Marktes"; Irreführung durch Angaben in einer Werbung; Vorgehen in getrennten Verfügungsverfahren gegen einzelne Märkte als Rechtsmissbrauch; Annahme einer "gemeinsamen Werbeanzeige" bzw. eines "einheitlichen ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 § 5 § 8 Abs. 1 § 12 Abs. 2
    Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen - Missbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 956 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen rechtlich selbständige, konzernmäßig verbundene Unternehmen kann im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich sein, wenn gegen diese Unternehmen in getrennten Verfahren vorgegangen wird, obwohl die in Anspruch genommenen Unternehmen in einer gemeinsamen Werbeanzeige einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß begangen haben, und dadurch die Kostenlast wird (Anschluss an BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE).

    Der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand des Rechtsmissbrauches betrifft die Zulässigkeit des hier vorliegenden Verfügungsantrages (vgl. BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE; a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rn. 4.4. zu § 8 UWG, die einen materiellrechtlich Einwand annehmen) und ist somit auch noch in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 MEGA SALE).

    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).

    Dieser in dem MEGA SALE - Urteil des BGH vom 17.11.2005 (BGH GRUR 2006, 243, 244) auftauchenden Formulierung lag zu Grunde, dass die drei dort verklagten Media Märkte ihren Sitz jeweils in Hamburg hatten und zusammen in mehreren in Hamburg erscheinenden Zeitungen am demselben Tag (9.8.2001) eine identische, jeden Media Markt benennende Werbung veröffentlicht haben.

  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06

    Verkehrsflächenbereinigung: Ermittlung und Bestimmbarkeit der vom Ankaufsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Verfahren|Werbungszeitpunkt|Abmahnungszeitpunkt|EV-Antrag vom ||| 327 O 559/05 = 5 U 179/05|30.7.2005|22.8.2005|19.8.2005 327 O 583/05|14.7.2005|26.8.2005|30.8.2005 327 O 586/05 = 5 U 50/06|8.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 587/05 = 5 U 51/06|13.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 598/05 = 5 U 23/06|15.7.2005|26.8.2005|2.9.2005.

    In dem Verfahren 5 U 50/06 bewirbt der Media Markt Münster in den "Westfälischen Nachrichten" unter der Überschrift "200.

    Insoweit wird auf das in den Verfahren 5 U 23/06, 5 U 50/06 und 5 U 51/06 jeweils vorgelegte Anlagenkonvolut Ast 4 verwiesen.

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 51/06

    Keine Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung bei Unfällen im Rahmen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Verfahren|Werbungszeitpunkt|Abmahnungszeitpunkt|EV-Antrag vom ||| 327 O 559/05 = 5 U 179/05|30.7.2005|22.8.2005|19.8.2005 327 O 583/05|14.7.2005|26.8.2005|30.8.2005 327 O 586/05 = 5 U 50/06|8.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 587/05 = 5 U 51/06|13.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 598/05 = 5 U 23/06|15.7.2005|26.8.2005|2.9.2005.

    Insoweit wird auf das in den Verfahren 5 U 23/06, 5 U 50/06 und 5 U 51/06 jeweils vorgelegte Anlagenkonvolut Ast 4 verwiesen.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand des Rechtsmissbrauches betrifft die Zulässigkeit des hier vorliegenden Verfügungsantrages (vgl. BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE; a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rn. 4.4. zu § 8 UWG, die einen materiellrechtlich Einwand annehmen) und ist somit auch noch in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen.

    In der Rechtsprechung des BGH ist als rechtsmissbräuchlich anerkannt worden, wenn miteinander konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden und die die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, auf der Aktivseite wegen eines Wettbewerbsverstoßes mehrfach Unterlassungsansprüche gegen den Schuldner gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; BGH WRP 2002, 977, 979 - Scanner-Werbung).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2001 - 2 W 72/01

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Im Falle der Mehrfachverfolgung auf der Aktivseite ist Anknüpfungspunkt für den Einwand neben dem Schutz des Schuldners vor allem der Gesichtspunkt, dass die extensive Mehrfachverfolgung das bewährte System des deutschen Wettbewerbsrecht zu sprengen droht, wonach die auch im Allgemeininteresse liegende Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Normen einer Vielzahl von Anspruchsberechtigten anvertraut ist, die im Eigeninteresse solche Verstöße verfolgen und damit eine Verwaltungsbehörde - wie in anderen Ländern - überflüssig macht (vgl. BGH WRP 2002, 357, 358 -Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindruckes versteht (st. Rspr.: z.B. BGH WRP 2005, 480, 483 - Epson Tinte m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Zutreffend weist die Antragsstellerin unter dem Stichwort eines zweigliedrigen Streitgegenstandes (vgl. dazu BGH WRP 2002, 980, 981 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung) darauf hin, dass für die Frage einer irreführenden Werbung durch die Media Märkte nicht nur die Werbung als solche, sondern auch die besonderen örtlichen Gegenebenheiten zu berücksichtigen sein können.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05
    Als rechtsmissbräuchlich ist vom BGH in gleicher Weise aber auch angesehen worden, wenn ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl die streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (vgl. BGH GRUR 2006, 243, 244 - MEGA SALE m.w.N.; BGH WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 2000, 1263, 1265 - Neu in Bielefeld I; BGH WRP 2000, 1266, 1267 f. - Neu in Bielefeld II).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 79/03

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gleichzeitigen Verfolgung von wettbewerbsrechtlichen

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Einer ausdrücklichen Bestellung zum Wissensvertreter bedarf es nicht (BGHZ 117, 104, 106; aA offenbar OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374, 376).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche getrennte Verfolgung der Bewerbung eines

    Der Senat hat einen Rechtsmissbrauch wegen Verfolgung mehrerer Konzerngesellschaften in getrennten Verfahren verneint, die in verschiedenen Zeitungsanzeigen unter der irreführenden Überschrift "200.Neueröffnung" geworben hatten, wobei aber die Zeitungsanzeigen hinsichtlich des Umfangs und der beworbenen Gegenstände erheblich voneinander abwichen (GRUR-RR 2006, 374 - 200.Neueröffnung).
  • OLG Hamburg, 31.01.2019 - 3 U 204/17

    Herkunftstäuschung und Verwechselungsgefahr bei Farbwechsel eines Produkts

    Maßgeblich ist grundsätzlich nur das Wissen der Personen, die im Unternehmen bzw. im Konzern für die Vermittlung und/oder Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen zuständig sind; das Wissen außenstehender Dritter ist demgegenüber nur dann relevant, wenn sie ausdrücklich zu Wissensvertretern bestellt worden sind (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 5. Zivilsenat, Urteil vom 12. Juli 2006, 5 U 179/05, juris Rn. 30).
  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

    Der Senat hat einen Rechtsmissbrauch wegen Verfolgung mehrerer Konzerngesellschaften in getrennten Verfahren verneint, die in verschiedenen Zeitungsanzeigen unter der irreführenden Überschrift "200.Neueröffnung" geworben hatten, wobei aber die Zeitungsanzeigen hinsichtlich des Umfangs und der beworbenen Gegenstände erheblich voneinander abwichen (GRUR-RR 2006, 374 - 200.Neueröffnung).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Was eine damalige Kenntnisnahme durch Botschaftspersonal anbelangt, darf nicht übersehen werden, dass die Antragstellerin nahe liegend mit einem Großunternehmen zu vergleichen ist, bei dem es insoweit entscheidend auf die Kenntnis der zuständigen Personen, namentlich der Rechtsabteilung ankommt (vgl. dazu Senat WRP 1984, 478; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 374, 376; OLG Köln WRP 1999, 222 f.).
  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

    Rechtsfolge der missbräuchlichen gerichtlicher Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist, dass dem Kläger die Prozessführungsbefugnis fehlt und die Klage demnach als unzulässig abzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1998, I ZR 141/96, GRUR 1999, H509H, H510H - Vorratslücken; BGH, Urteil vom 17.01.2002, I ZR 241/99, GRUR 2002, H357H, H359H - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 17.11.2005, I ZR 300/02, GRUR 2006, H243H Tz 22 - MEGA SALE; OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2006, 5 U 179/05, GRUR-RR 2006, H374H; KG, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07, WRP 2008, H511H, nach juris).
  • LG Hamburg, 11.09.2006 - 327 O 583/06

    Wettbewerbsrecht: Unterlassung der Verwendung verschiedener AGB-Klauseln bei

    Für die Anfangsinformation verbleibt es dabei, dass die Information -lediglich - "in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich" zu erfolgen hat (vgl. KG Berlin, WRP 2006, 1145).
  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06

    Straßenpreis

    Der Senat hat einen Rechtsmissbrauch wegen Verfolgung mehrerer Konzerngesellschaften in getrennten Verfahren verneint, die in verschiedenen Zeitungsanzeigen unter der irreführenden Überschrift "200.Neueröffnung" geworben hatten, wobei aber die Zeitungsanzeigen hinsichtlich des Umfangs und der beworbenen Gegenstände erheblich voneinander abwichen (GRUR-RR 2006, 374 - 200.Neueröffnung).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2009 - 4 W 59/08

    Der Geschäftsführer ist nicht da, mit etwas Glück wird Ihre Abmahnung aber

    Da keine Anhaltspunkte bestehen, dass dem Antragsteller das schon am 08.07.2008 erlangte Wissen seines Bevollmächtigten - nach allgemeinen Grundsätzen (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 11 UWG, Rdnr. 1.27) oder weil dieser ausdrücklich als Wissensvertreter bestellt war (KG GRUR-RR 2006, 374) - zuzurechnen ist, kann dem Antragsteller der Zeitablauf seit Anfang Juli 2008 bis zur Abmahnung vom 31.07.2008 nicht entgegengehalten werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht