Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11   

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OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11 (https://dejure.org/2013,32801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 5 U 18/11 (https://dejure.org/2013,32801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 5 U 18/11 (https://dejure.org/2013,32801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Veräußerers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens des Befalls mit Schwamm, Trockenfäule und Hausbock

  • RA Kotz

    Grundstückskauf - Offenbarungspflicht des Verkäufers bei verborgenen Mängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Veräußerers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens des Befalls mit Schwamm, Trockenfäule und Hausbock

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offenbarungspflicht des Verkäufers nur bei verborgenen Mängeln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Baumängel und zur behaupteten Arglist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Befall mit Schwamm, Trockenfäule und Hausbock beim Grundstücksverkauf ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss im Grundstückskaufvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss im Grundstückskaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an den Nachweis des arglistigen Verschweigens eines Mangels? (IMR 2014, 33)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Sie bedeutet nicht die Gewährübernahme für das Fehlen von Mängeln, sondern enthält eine Aussage zum Kenntnisstand des Verkäufers (vgl. BGH NJW-RR 2003, 989; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08).

    Ein bewusstes Sichverschließen wird der Kenntnis nur dann gleichgestellt, wenn es um rechtliche Bewertungen von Tatsachen geht.Um eine solche rechtliche Bewertung, um einen Schluss von bekannten Tatsachen auf eine bestimmte rechtliche Einordnung, geht es bei der Frage des arglistigen Verschweigens eines Mangels aber nicht (vgl. BGH MDR 2003, 681 zu § 463 Satz 2 BGB a.F.).

    Diese Kenntnis muss festgestellt werden und kann nicht durch wertende Überlegungen ersetzt werden (BGH MDR 2003, 681, juris Rn 16).

  • OLG Hamm, 19.10.2009 - 22 U 131/08

    Zurückweisung der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme des Käufers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Sie bedeutet nicht die Gewährübernahme für das Fehlen von Mängeln, sondern enthält eine Aussage zum Kenntnisstand des Verkäufers (vgl. BGH NJW-RR 2003, 989; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08).

    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    27 Eine juristische Person muss sich das Wissen ihrer vertretungsberechtigten Organwalter auch dann zurechnen lassen, wenn diese an dem betreffenden Rechtsgeschäft nicht selbst mitgewirkt oder hiervon sogar keine Kenntnis hatten (vgl. BGHZ 109, 327).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Aufgrund des § 166 BGB zu entnehmenden allgemeinen Rechtsgedankens muss sich derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, ohne diesen als Vertreter zu bestellen, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen (BGHZ 83, 293).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde - arglistiges Verschweigen eines Mangels:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 13 U 148/10

    Grundstücksmakler: Verantwortlichkeit eines Hausverkäufers für ein arglistiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGHZ 132, 30, 34; NJW 2001, 64; NJW-RR 2003, 772, 773).
  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGHZ 132, 30, 34; NJW 2001, 64; NJW-RR 2003, 772, 773).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 67/06

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels: Wissenszurechnung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Hat der Wissensträger den Geschäftsherrn nur intern beraten, scheidet eine sinngemäße Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 117, 104 Rz. 11 m.w.N.; Senat, Urteile v. 10.04.2008, 5 U 10/07 und v. 07.08.2008, 5 U 63/07; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Stuttgart, MDR 2011, 284; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.10.2006, Az. I-1 U 67/06; ).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2013 - 5 U 18/11
    Entscheidend ist nur, ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände kannte, nicht, ob er sie auch zutreffend als Fehler im Rechtssinn bewertete (BGH NJW 2007, 835, juris Rn 8).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 10/07

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei wirksamem

  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 25/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hauses bei Hausschwammverdacht

  • OLG Frankfurt, 31.10.2023 - 6 U 210/22

    Kaufvertraglicher Begriff "Wohnung" enthält keine Beschaffensheitsgarantie für

    Sie bedeutet nicht die Gewährübernahme für das Fehlen von Mängeln, sondern enthält eine Aussage zum Kenntnisstand des Verkäufers (vgl. BGH NJW-RR 2003, 989; OLG Hamm, Urteil v. 19.10.2009, 22 U 131/08; OLG Brandenburg Urt. v. 7.11.2013 - 5 U 18/11, BeckRS 2013, 20356).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2012 - I-5 U 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16651
OLG Köln, 13.06.2012 - I-5 U 18/11 (https://dejure.org/2012,16651)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2012 - I-5 U 18/11 (https://dejure.org/2012,16651)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - I-5 U 18/11 (https://dejure.org/2012,16651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Unzureichende Sondierung einer Wunde als Befunderhebungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 abs 1
    Anforderungen an die Versorgung einer penetrierenden Verletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzt muss bei Verletzung durch Eindringen eines größeren Holzsplitters vollständige Wundrevision durchführen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behandlungsfehler aufgrund nicht durchgeführter Wundrevision kann Schmerzensgeldanspruch begründen - Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR aufgrund verzögertem Heilungsverlauf, Krankenhausaufenthalte, Operationen sowie Angst um Gesundheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 5 U 18/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einem - hier vorliegenden - Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGHZ 132, 47, 52 ff.).
  • LG Memmingen, 15.02.2019 - 26 O 1193/16

    Grober Behandlungsfehler

    Die Entscheidung Nr. 4722 (OLG Köln Urteil vom 13.06.2012 - 5 U 18/11) betraf einen 26-jährigen Mann, der aufgrund eines Behandlungsfehlers eine Heilungsverzögerung von dreimonatiger Dauer und zwei stationäre Aufenthalte von insgesamt 26 Tagen erdulden musste und dem hierfür 4.000,00 EUR zugesprochen wurden.
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