Rechtsprechung
SG Mainz, 10.04.2003 - S 5 U 182/00 |
Verfahrensgang
- SG Mainz, 10.04.2003 - S 5 U 182/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - L 2 U 206/03
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 182/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Hamburg, 16.01.2013 - 332 O 72/12
Anspruch auf Auskunft über und Auszahlung von Rückkaufwerten einer …
Nicht nur darum, sondern auch aus den dort genannten Gründen schließt sich das Gericht der vom LG Frankfurt und OLG Schleswig vertretenen Auffassung an, wonach jedenfalls bei Einlagengeschäften gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG von einer Nichtigkeit des Vertrags für beide Vertragspartner auszugehen ist, jedenfalls soweit es die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung betrifft (…zuletzt VG Frankfurt, Beschluss v. 11.03.2010, Az.: 1 L 271/10.F, Rn. 36 - zitiert nach Juris; OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32ff.).Die Nichtigkeitsfolge erstreckt sich im vorliegenden Fall nicht nur auf die Abrede über die Fälligkeit der Rückzahlung, sondern erfasst gem. § 139 BGB das gesamte Rechtsgeschäft inklusive der Abtretung der Rechte aus der Versicherung an die Klägerin (vgl. auch für den ähnlichen Fall der Erstreckung der Nichtigkeit des Einlagengeschäfts auf damit verbundene atypische, stille Beteiligungsverträge OLG Schleswig, Urt. v. 11.07.2002, Az.: 5 U 182/00, BeckRS 2002, 11756, Rn. 32).
- OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt- …
a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 - und vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726). - OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 -, vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726 sowie Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 U 28/02 -). - LG Paderborn, 20.01.2017 - 3 O 351/16
Kapitallebensversicherung - Auskunftsanspruch ehemaliger Versicherungsnehmer
Den klägerseits in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) vermochte sich die Kammer aus den nachstehenden Gründen nicht anzuschließen. - LG Paderborn, 19.08.2016 - 3 O 181/16
Befugnis des Zessionars zur Beendigung des Kapitallebensversicherungsvertrags …
Auch vorliegend ist kein Anlass gegeben, § 32 KWG anders einzuordnen; die vom Kläger angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 16.01.2013, 332 O 72/12), des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Becshluss vom 11.03.2010, 1 L 271/10) und des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 11.07.2002, 5 U 182/00) geben dazu keine Veranlassung.
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 28.10.2004 - S 5 U 182/00 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Auszug aus SG Osnabrück, 28.10.2004 - S 5 U 182/00
Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahr-scheinlichkeit, nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht gel-tenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich (hinrei-chende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (siehe Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.05.2001, Aktenzeichen B 2 U 16/00 R, mit weite-ren Nachweisen).