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   KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17   

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https://dejure.org/2018,46929
KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17 (https://dejure.org/2018,46929)
KG, Entscheidung vom 30.10.2018 - 5 U 183/17 (https://dejure.org/2018,46929)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 5 U 183/17 (https://dejure.org/2018,46929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Es kann danach keine Rede davon sein, dass die Werbung der Beklagten aus der maßgeblichen Verbrauchersicht gleichbedeutend wäre mit dem Inhalt dieser zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe (vgl. hierzu Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sowie BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 51).

    Bei der Prüfung, ob eine verwendete gesundheitsbezogene Angabe mit einer zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe gleichbedeutend ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, wenn auch das berechtigte Interesse der Lebensmittelunternehmen zu berücksichtigen ist, den Wortlaut einer zugelassenen Angabe der Produktaufmachung und dem Verbraucherverständnis anpassen zu können, ohne für jede sprachlich abweichende Angabe einen eigenen Zulassungsantrag stellen zu müssen (BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 52).

    Bei der gebotenen Anlegung eines strengen Maßstabes ist die Aussage in der Werbung der Beklagten aus der maßgeblichen Verbrauchersicht aber nicht gleichbedeutend mit dem Inhalt dieser zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe (vgl. hierzu Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sowie BGH GRUR 2016, 412 - Lernstark, Rn 51).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Art. 10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    (vgl. BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, Rn 17; GRUR 2014, 1013 - Original Bach-Blüten, Rn 24).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    (vgl. BGH GRUR 2014, 500 - Praebiotik, Rn 17; GRUR 2014, 1013 - Original Bach-Blüten, Rn 24).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 U 77/15

    Wettbewerbsverstoß durch gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung mit dem

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Bei der beanstandeten Aussage handelt es sich um eine spezifische Aussage im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO und nicht um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2016, 302; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2016, 20 U 75/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2016, 3 U 32/16).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2016 - 20 U 75/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Benennung einer Kräuterteemischung mit der Bezeichnung

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Bei der beanstandeten Aussage handelt es sich um eine spezifische Aussage im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO und nicht um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2016, 302; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2016, 20 U 75/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2016, 3 U 32/16).
  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 32/16

    Bezeichnung "Detox" als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe auf einem

    Auszug aus KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17
    Bei der beanstandeten Aussage handelt es sich um eine spezifische Aussage im Sinne des Art. 10 Abs. 1 HCVO und nicht um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2016, 302; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. März 2016, 20 U 75/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2016, 3 U 32/16).
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