Rechtsprechung
KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein "Beer” ohne Bier!
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Ginger Beer
§ 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 12 Abs 2 UWG
Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Bezeichnung "Ginger Beer" für ein Nicht-Bier
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Ginger Beer" als irreführende Bezeichnung eines Getränks ohne Bierbestandteile aus Sicht eines inländischen Durchschnittsverbrauchers
- kanzlei.biz
"Ginger Beer" irreführend
- aufrecht.de
KG Bier: Wo "Beer" drauf steht, muss auch Bier drin sein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Ginger Beer"; Irreführung der Bezeichnung "Ginger Beer" für ein kein Bier enthaltendes Getränk
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ginger Beer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Ginger Beer" als Bezeichnung für Getränk ohne Bier irreführend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gertränk ohne Bier darf nicht als "Ginger Beer" bezeichnet werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Ginger Beer" für bierloses Getränk irreführend
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Getränk ohne Bier darf nicht als "Ginger Beer" bezeichnet werden
- dopatka.eu (Kurzinformation)
Ginger Beer ohne Bier ist irreführend
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Irreführung durch Bezeichnung eines Erfrischungsgetränks als Ginger Beer
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.11.2011 - 103 O 77/11
- LG Berlin, 11.01.2012 - 103 O 77/11
- KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97
Fachverband
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband spricht eine tatsächliche Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner zu widerlegen hat (BGH GRUR 2000, 1093, 1095 - Fachverband).Wenn einem Angreifer auf dieser Grundlage bereits in der Vergangenheit die tatsächliche Vermutung für das Vorliegen seiner Prozessführungsbefugnis zugebilligt worden ist, so macht auch das eine besondere Prüfung entbehrlich, soweit nicht - wie hier nicht - Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vorgetragen oder ersichtlich sind (vgl. auch BGH GRUR 2000, 1093, 1095 - Fachverband).
- BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
Sammelmitgliedschaft IV
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Dafür reicht es aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH GRUR 2006, 778, Tz. 19 - Sammelmitgliedschaft IV).Es kommt mit anderen Worten (also auch) darauf an, auf welche Produkte sich die beanstandete Werbemaßnahme bezieht (vgl. BGH GRUR 2006, 778 Tz. 19 a.E. - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; BGH GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee).
- BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70
Statt Blumen Onko-Kaffee
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Es kommt mit anderen Worten (also auch) darauf an, auf welche Produkte sich die beanstandete Werbemaßnahme bezieht (vgl. BGH GRUR 2006, 778 Tz. 19 a.E. - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; BGH GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee).
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Die Beteiligten müssen - entgegen den Ausführungen der Berufung - auch nicht auf der gleichen Wirtschafts- oder Handelsstufe stehen (vgl. BGH GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Es kommt mit anderen Worten (also auch) darauf an, auf welche Produkte sich die beanstandete Werbemaßnahme bezieht (vgl. BGH GRUR 2006, 778 Tz. 19 a.E. - Sammelmitgliedschaft IV; BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; BGH GRUR 1972, 553 - Statt Blumen ONKO-Kaffee). - BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Darauf, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmern repräsentativ sind, kommt es nicht an (BGH GRUR 2007, 809, Tz. 15 - Krankenhauswerbung). - OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines …
Auszug aus KG, 12.10.2012 - 5 U 19/12
Bei einem jahrelang als klagebefugt anerkanntem Verband (wie dem Antragsteller) genügt hinsichtlich der tatsächlichen Zweckverfolgung daher ein bloßes Bestreiten nicht, da zu vermuten ist, dass diese Voraussetzungen weiter vorliegen (OLG Stuttgart GRUR-RR 2009, 343, 344).
- LG München I, 03.07.2017 - 4 HKO 19176/16
Keine Irreführung durch Vertrieb von alkoholfreiem Erfrischungsgetränk "Ginger …
Wie bereits das Kammergericht mit Urteil vom 12.10.2012 (Az.: 5 U 19/12) bestätigt habe, werde die Bezeichnung "Ginger Beer" von inländischen Durchschnittsverbrauchern als Hinweis auf Bierbestandteile verstanden.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 129 Abs. 1; InsO § 133 Abs. 1
Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO - Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes durch Abschluss eines schuldrechtlichen Vergleichs
Verfahrensgang
- LG Stendal, 19.12.2011 - 21 O 180/10
- OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 146/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.03.2004 - IX ZR 160/02
Rechtsfolgen des Ansichziehens einer inkongruenten Sicherung durch den Gläubiger
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist die Gewährung einer inkongruenten Deckung ein starkes Beweisanzeichen für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners (BGH ZIP 2004, 1060 ).Voraussetzung ist allerdings, dass die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH ZIP 2004, 1060 ).
Das Vorliegen einer inkongruenten Deckung begründet zugleich ein starkes Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (BGH ZIP 2004, 1060 ).
- BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06
Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
Daran ändert eine gleichzeitig geäußerte Stundungsbitte nichts; dies kann vielmehr gerade auf die Nachhaltigkeit der Liquiditätskrise hindeuten (BGH ZIP 2008, 420 ).Wer weiß, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, dem ist in aller Regel auch bewusst, dass dieser nicht in der Lage ist, seine weiteren fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen (BGH ZIP 2008, 420 ).
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Insolvenzanfechtung: Widerlegliche Vermutung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
Für den auf eine solche Benachteiligung gerichteten Vorsatz des Schuldners ist es daher unerheblich, ob er sich gegen alle oder nur einzelne, gegen bestimmte oder unbestimmte, gegen schon vorhandene oder nur nicht ausgeschlossen, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch gar keine Gläubiger hatte (BGH WM 2010, 1659 ). - BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
Ob der Anfechtungsgegner aus der Kenntnis der Umstände, aus denen sich die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit ergibt, die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen hat, ist hingegen unerheblich (BGH WM 2003, 1776 ). - BGH, 17.02.2004 - IX ZR 318/01
Anfechtung der Pfändung von Ansprüchen des Schuldners aus einem vereinbarten …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2012 - 5 U 19/12
Kennt der Anfechtungsgegner tatsächliche Umstände, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hinweisen, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er auch die (drohende) Zahlungsunfähigkeit kennt (BGH ZIP 2004, 669).