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   OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19   

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https://dejure.org/2019,58358
OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19 (https://dejure.org/2019,58358)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2019 - 5 U 1915/19 (https://dejure.org/2019,58358)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2019 - 5 U 1915/19 (https://dejure.org/2019,58358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EGBGB Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3, § 12 Abs. 1 S. 3; BGB § 492 Abs. 2
    Widerruf eines Darlehensvertrags - nicht ordnungsgemäße Zusätze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 9 U 77/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19
    Der Senat werde sich innerhalb des Zurückweisungsbeschlusses mit der entgegenstehenden Auslegung bzw. den insoweit ins Felde geführten Argumenten des OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.05.2019 - 9 U 77/18) sowie des LG Ravensburg (Urteil vom 30.07.2019 - 2 O 164/19) auseinanderzusetzen haben.

    Es besteht keine Divergenz zu der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.05.2019, 9 U 77/18), denn die Frage einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung war für das OLG Düsseldorf, das die Unwirksamkeit der dort gegenständlichen Widerrufserklärungen allein wegen Verwirkung annahm, nicht tragend (vgl. a.a.O. Rn. 33, juris).

  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19
    Eine Abweichung zu einem Obersatz der Vergleichsentscheidung liegt daher nicht vor (vgl. zu diesem Kriterium für die Annahme einer Divergenz BGH, Beschluss vom 23.03.2011, IX ZR 212/08, Rn. 3, juris m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18

    Unzulässige Aufrechnungsbeschränkung in AGB hat keine Auswirkung auf Wirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19
    So hat der BGH im Beschluss vom 02.04.2019-XI ZR 463/18, juris ausdrücklich ausgeführt, dass es in der Rechtsprechung des Senats geklärt sei, dass eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich werde, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthielten.
  • LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 164/19

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Widersprüchlichkeit und

    Auszug aus OLG München, 25.09.2019 - 5 U 1915/19
    Der Senat werde sich innerhalb des Zurückweisungsbeschlusses mit der entgegenstehenden Auslegung bzw. den insoweit ins Felde geführten Argumenten des OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.05.2019 - 9 U 77/18) sowie des LG Ravensburg (Urteil vom 30.07.2019 - 2 O 164/19) auseinanderzusetzen haben.
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