Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.01.2016 - 5 U 2/15   

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OLG Frankfurt, 19.01.2016 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2016,628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2016 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2016,628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2016,628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 31 Abs. 1 WpÜG, § 31 Abs. 6 WpÜG
    Angemessenheit der Gegenleistung im Rahmen von Aktien-Übernahmeangebot gem. § 31 Abs. 1, Abs. 6 WpÜG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Gegenleistung im Rahmen von Aktien-Übernahmeangebot gem. § 31 Abs. 1, Abs. 6 WpÜG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpÜG-AngVO § 4 S. 1
    Begriff der angemessenen Gegenleistung i.S. von § 31 Abs. 1 S. 1 WpÜG

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung von Wandelanleihen für Angemessenheit der Gegenleistung bei Aktien-Übernahmeangeboten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung des Kaufpreises für den Erwerb von Wandelanleihen bei der Bestimmung des Mindestpreises eines Übernahmeangebots für Aktien gem. § 31 Abs. 1 und 6 Satz 1 WpÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Angemessenheit der Gegenleistung im Rahmen eines Aktien-Übernahmeangebots gem. § 31 Abs. 1, Abs. 6 WpÜG

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Celesio AG

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Angemessenheit der Gegenleistung im Rahmen von Übernahmeangebot

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessenheit der Gegenleistung bei einem Aktien-Übernahmeangebot

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)
  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wandelschuldverschreibungen bei der Übernahme börsennotierter Aktiengesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 316
  • DB 2016, 581
  • NZG 2016, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2016 - 5 U 2/15
    Ist die Gegenleistung nicht angemessen, steht den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, gegenüber dem Bieter ein Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen der angebotenen und der angemessenen Gegenleistung zu (BGH Urteil vom 29.07.2014, II ZR 353/12, juris Rdn. 21 f.).

    Zweck des WpÜG ist es, den Beteiligten eine schnelle und möglichst rechtssichere Abwicklung öffentlicher Markttransaktionen zu ermöglichen (BGH, Urteil v. 29.07.2014, II ZR 353/12, BGHZ 202, S. 180 ff. "Postbank", zit. nach juris, Rn. 25 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/7034, S. 27).

  • LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Vornahme einer kapitalmarktorientierten

    K plante seit 2013 die Übernahme der A AG und strebte dabei eine Beteiligung von mindestens 75% an, um nach der Übernahme sicher einen Beherrschungsvertrag mit der A AG schließen zu können (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 -, Rn. 2, juris).

    Bezogen auf eine A-Aktie ergab sich hinsichtlich der am 23. Januar 2014 erworbenen Anleihen 2014 ein Kaufpreis von 30, 943 EUR und hinsichtlich der Anleihen 2018 ein Kaufpreis von 30, 951 EUR (Bl. 504; BGH, Urteil vom 07. November 2017 - II ZR 37/16 -, Rn. 2, 3; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 -, Rn. 3, juris LG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 - 3/5 O 44/14 -, Rn. 20, juris).

    Dadurch waren die bereits erwähnten Anleihen spätestens am 24. Januar 2014 wandelbar (BGH, Urteil vom 07. November 2017 - II ZR 37/16 -, Rn. 2, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 -, Rn. 3, juris).

    Zu diesen Entscheidungen war es wie folgt gekommen: Die bereits genannten vier Antragsteller Ziff. 36 bis 39 hatten auf das Zweite Übernahmeangebot A-Aktien an die Antragsgegnerin geliefert (vgl. Bl. 1124 d.A.; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 -, Rn. 8, juris).

    Das OLG Frankfurt verurteilte die Antragsgegnerin zur Zahlung des Unterschiedsbetrages (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2016 - 5 U 2/15 -, juris; hier in anonymisierter Form vorgelegt Bl. 693-1).

  • BGH, 07.11.2017 - II ZR 37/16

    Aktienerwerb: Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot

    Streitig ist jedoch, ob nur der unmittelbare Erwerb der Wandelschuldverschreibung eine Vereinbarung im Sinne von § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG ist, weil die Vereinbarung der Rechtsgrund für den Erwerb sein muss (Santelmann/Nestler in Steinmeyer, WpÜG, 3. Aufl., § 31 Rn. 104; Süßmann in Angerer/Geibel/Süßmann, WpÜG, 3. Aufl., § 31 Rn. 64; Hippeli, jurisPR-HaGesR 3/2016, Anm. 1; Boucsein/Schmiady, AG 2016, 597, 603; Drinkuth in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 4. Aufl., Rn. 60.74; vgl. auch Technau, Der Konzern 2016, 313, 315), oder ob auch der abgeleitete Erwerb von bereits ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen eine Vereinbarung im Sinne von § 31 Abs. 6 Satz 1 WpÜG sein kann, weil auf Grund der erworbenen Wandelschuldverschreibungen die Übereignung von Aktien verlangt werden kann (Bader, AG 2016, 239; Nikoleyczik/Hildebrand, NZG 2016, 505; Zschocke, DB 2016, 581; Müller-Eising, EWiR 2016, 589).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - WpÜG 1/17

    Zum Drittschutz nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

    In dem Schreiben wird insbesondere auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.2016, Az.: 5 U 2/15 (zitiert nach juris), verwiesen.

    Diese würden sich auch hier aus einer möglichen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Aktionäre der Zielgesellschaft ergeben, sofern ihnen verfassungsrechtlich gebotener Rechtsschutz verwehrt werde im Hinblick auf die Verpflichtung der BaFin nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG zur Untersagung eines Übernahmeangebotes, wenn die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG oder eine aufgrund des WpÜG erlassenen Rechtsverordnung verstießen, sowie aus dem wirtschaftlichen Interesse der von der Beschwerdeführerin verwalteten Investmentvermögen im Hinblick auf die Differenz zwischen der 2014 angebotenen Gegenleistung und der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 19.01.2016, a.a.O) festgestellten angemessenen Gegenleistung je Aktie der Zielgesellschaft (wegen der Argumentation im Einzelnen wird insbesondere Bezug genommen auf die Seiten 19 u. 20 ihres Schriftsatzes vom 16.01.2017, a.a.O.).

    Hinsichtlich ihres Hilfsantrages zu 6. ist die Beschwerdeführerin der Ansicht, die Akteneinsicht sei erforderlich, weil sie erst durch die Akteneinsicht erkennen könne, ob die für das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 19.01.2016 (a.a.O.) entscheidenden rechtlichen Gesichtspunkte von der BaFin bei der Gestattung geprüft worden seien und zu welchem Prüfungsergebnis sie gelangt sei.

    Soweit die Beschwerdeführerin zur Begründung dieses Hilfsantrage allerdings erklärt hat, die Akteneinsicht sei erforderlich, weil sie erst durch die Akteneinsicht erkennen könne, ob die für das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urteil vom 19.01.2016 (Az. 5 U 2/15, a.a.O.) entscheidenden rechtlichen Gesichtspunkte von der BaFin bei der Gestattung geprüft worden seien und zu welchem Prüfungsergebnis sie gelangt sei, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass dieser Hilfsantrag voraussichtlich aber auch der Sache nach nicht erfolgreich gewesen wäre.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.03.2015 - 5 U 2/15   

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https://dejure.org/2015,26128
OLG Koblenz, 03.03.2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,26128)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,26128)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,26128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Abschluss eines Vergleichs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Abschluss eines Vergleichs

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Schlechter" Vergleich statt Urteil: Keine Haftung des Gerichtssachverständigen! (IBR 2015, 641)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12

    Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2015 - 5 U 2/15
    Die pauschale Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei regelmäßig nicht (BGH MDR 2015, 14).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2011 - 12 W 456/11

    Selbstständiges Beweisverfahren; Schadenersatzanspruch: rechtliches Interesse des

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2015 - 5 U 2/15
    Sie ist dagegen unabwendbar, wenn es an einer entsprechenden Entscheidung fehlt, weil der Prozess unter dem Eindruck des Gutachtens durch einen Vergleich beendet wurde (OLG Nürnberg, MDR 2011, 750; Hecker in Erman, BGB, 13. Aufl., § 839 a Rn. 6; Reinert in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 839 a Rn. 6; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 839 a Rn. 20), wie es im vorliegenden Fall geschehen ist.
  • OLG Köln, 11.09.2008 - 2 U 49/08

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.03.2015 - 5 U 2/15
    Die etwaige Unzulässigkeit des Rechtsmittels verlangt nämlich keine Beschlussfassung gemäß § 522 Abs. 1 ZPO, wenn eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO möglich ist (OLG Köln, NJW 2008, 3649).
  • BGH, 25.06.2020 - III ZR 119/19

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei

    c) Ebenfalls zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass § 839a BGB unmittelbar keine Anwendung findet, wenn das Gerichtsverfahren, in dem das Sachverständigengutachten erstattet worden ist, durch Vergleich beendet wird (s. Gesetzentwurf der Bundesregierung aaO; Unterrichtung durch die Bundesregierung, BT-Drucks. 13/10766, S. 6; Senat, Urteil vom 9. März 2006 aaO S. 317 Rn. 12; OLG Nürnberg aaO S. 1216; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. März 2015 - 5 U 2/15, BeckRS 2015, 16409 Rn. 11; Dörr in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BeckOGK, BGB § 839a Rn. 49, 50 [Stand: 15. April 2020]; Haag in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 34 Rn. 8; Huber in Dauner-Lieb/Langen, BGB-Schuldrecht, 3. Aufl., § 839a Rn. 38; Mayen aaO; Reinert in Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, § 839a Rn. 10, 21 [Stand: 1. Februar 2020]; Spickhoff aaO Rn. 34; Sprau aaO Rn. 4; Teichmann in Jauernig, BGB, 17. Aufl., § 839a Rn. 2; Wagner aaO; Staudinger/Wöstmann, BGB [2013], § 839a Rn. 19; wohl auch A. Staudinger in Schulze, BGB, 10. Aufl., § 839a Rn. 4).
  • LG München I, 07.11.2018 - 15 O 182/18

    Haftung von gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Es fehlt mithin an einer gerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 839 a BGB (OLG Koblenz, Beschluss vom 03. März 2015 - 5 U 2/15 -, Rn. 12; OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1216; Staudinger/Heinz Wöstmann (2013) BGB § 839a, Rn. 19; MüKoBGB/Wagner BGB § 839a Rn. 25; BeckOK BGB/Reinert BGB § 839a Rn. 5).

    § 826 BGB ist schon nicht anwendbar (OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1216; MüKoBGB/Wagner BGB § 839a Rn. 25; offen gelassen: OLG Koblenz, Beschluss vom 03. März 2015 - 5 U 2/15 -, Rn. 12, juris; a.A.: Staudinger/Heinz Wöstmann (2013) BGB § 839a, Rn. 19; BeckOGK/Dörr BGB § 839a Rn. 51).

  • OLG München, 25.07.2019 - 1 U 4460/18

    Keine Haftung des Sachverständigen für unrichtiges Gutachten bei Beendigung des

    Das OLG Frankfurt (NJW-RR 2017, 984) konnte ebenso wie das OLG Koblenz (Beschluss vom 03. März 2015 - 5 U 2/15 -, juris) die Frage offen lassen, da in beiden Fällen die Voraussetzungen für ein Anspruch nach § 826 BGB nicht hinreichend vorgetragen waren.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2015 - I-5 U 2/15   

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https://dejure.org/2015,39823
OLG Hamm, 20.08.2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2015 - I-5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,39823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverhältnisse bei Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    § 912 BGB
    Eigentumsverhältnisse bei Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken

  • ibr-online

    Gebäude steht auf mehreren Grundstücken: Wer ist Eigentümer?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigentümer eines infolge rechtmäßigen Überbaus errichteten Hauses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümer eines infolge rechtmäßigen Überbaus errichteten Hauses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 724
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Dies sind Ansprüche gemäß § 194 Abs. 1 BGB, also Rechte, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. BGH NJW 2006, 1969 ff).

    Die Klage auf Feststellung von Alleineigentum der Erbengemeinschaft ist im Rahmen von § 2039 BGB gleichwohl möglich, wenn - wie hier - auf diesem verfahrensrechtlichen Wege in der Sache ein Nachlassanspruch durchgesetzt werden soll (vgl. für eine Vollstreckungsgegenklage BGH NJW 2006, 1969, Rn. 12 f. zitiert nach juris u. Palandt-Weidlich, § 2039 BGB Rdnr. 7).

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Die feststellbaren objektiven Umstände sind, wenn sich die Absicht und das Interesse des Erbauers nicht mehr feststellen lassen, für die Bestandteilszuordnung des Grenzgebäudes maßgeblich (vgl. BGHZ 64, 333 ff; BGHZ 110, 298 ff, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 912 BGB Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 243/03

    Rechtsverhältnisse an einem Überbau nach Ablauf einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Insoweit besteht zwischen dem rechtmäßigen und dem gesetzlich geregelten gutgläubigen Überbau kein Unterschied (BGH, Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 243/03 -, BGHZ 157, 301-309, Rn. 10 mit weiteren instruktiven Nachweisen).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Die feststellbaren objektiven Umstände sind, wenn sich die Absicht und das Interesse des Erbauers nicht mehr feststellen lassen, für die Bestandteilszuordnung des Grenzgebäudes maßgeblich (vgl. BGHZ 64, 333 ff; BGHZ 110, 298 ff, Palandt-Bassenge, a.a.O., § 912 BGB Rn. 14).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 U 2/15
    Der Kläger hat an der Prozessführung ein schutzwürdiges Eigeninteresse, weil die Entscheidung Einfluss auf seine eigene Rechtslage hat (vgl. BGH NJW 2009, 1213 -Rdnr. 21 zitiert nach juris).
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   OLG Köln, 05.10.2015 - 5 U 2/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29567
OLG Köln, 05.10.2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,29567)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,29567)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 5 U 2/15 (https://dejure.org/2015,29567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei der ärztlichen Behandlung eines Bandscheibenvorfalls im HWS-Bereich nicht nachgewiesen sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 10.12.2014 - 25 O 261/12

    Nachweis einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im Rahmen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 05.10.2015 - 5 U 2/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Dezember 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 261/12 - wird zurückgewiesen.
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