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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2813
OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2813)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2813)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 31 BGB, §§ 14 Abs. 6 und § 15 Abs. 5, 6 MarkenG, Art.9 Abs. 1 b, 14 Abs. 2, 98 Abs. 2 GMV
    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für einen markenrechtlichen Verstoß der GmbH persönlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für fahrlässige Markenverletzungen; Anspruch auf Schadensersatz wegen Kennzeichenverletzung der Marke "Görtz 17"; Bekleidungsgeschäft unter der Kennzeichnung "Miss 17" unmittelbar neben einem ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; GMV Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 15; GMV Art. 9
    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für fahrlässige begangene Markenverletzung auf Weisung des Gesellschafters - "Miss 17"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Geschäftsführerhaftung für Markenverletzung der GmbH

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GmbH-Geschäftsführerhaftung für Markenverletzungen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Rechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführerhaftung für Markenverletzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 182
  • BB 2006, 629
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
    Ergänzend sei noch auf eine Entscheidung des OLG Celle vom 12.2.2001 zum Aktz.4 U 289/99 verwiesen ( zitiert nach Juris : Nr.KORE52137001 ).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
    Nach ständiger Rechtsprechung haften die Geschäftsführer einer GmbH bei Kennzeichenverletzungen auch persönlich, wenn sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder wenn sie jedenfalls von ihr Kenntnis haben und die Möglichkeit, sie zu verhindern ( BGH GRUR 86, 248, 251 "Sporthosen" ).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 130/88

    Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung ( BGH NJW 90, 909 ).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 200/04
    Für die Zahl "24" hat der BGH einen zur Kennzeichnungsschwäche führenden beschreibenden Anklang bejaht, wenn dies auf eine Verfügbarkeit während 24 Stunden hindeute ( BGH WRP 02, 537, 540 "Bank 24" ).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    In der Rechtsprechung ist dies angenommen worden, wenn ein Geschäftsführer sich dauerhaft im Ausland aufhält (vgl. OLG Nürnberg, GRUR 1983, 595; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 240, 243; GRUR-RR 2006, 182, 183).
  • KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, Haustürwerbung - Wettbewerb: Haftung des

    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 - Sporthosen; BGH GRUR 2010, 616 - marions-kochbuch.de, Rn 34; BGH GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg, Rn 32; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 182; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 2.19.2.20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, Kap. 14, Rn 23).

    Ohne eigene Kenntnis von Wettbewerbsverstößen bzw. Markenrechtsverletzungen der Gesellschaft ist in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens angenommen worden, wenn er sich (durch dauerhafte Ortsabwesenheit) bewusst der Möglichkeit zur Kenntnis- und Einflussnahme entzogen hat (vgl. OLG Nürnberg GRUR 1983, 595; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 240; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 182).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Aufgrund seiner satzungsgemäßen Funktion ist er in der Regel Täter und nicht bloß Gehilfe (vgl. BGH, GRUR 2012, 1145 - Pelikan; OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 182; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1033 u. 1038).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2555
OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,2555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Diagnosefehler führt nicht zu Beweislastumkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 69
  • VersR 2005, 1740
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Das Landgericht hat richtig erkannt, dass Diagnosefehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der des Senats nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler zu werten sind (zuletzt BGH, VersR 2003, 1256, 1257) und sich vorliegend jedenfalls der Vorwurf eines - zur Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des Fehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führenden - fundamentalen Diagnoseirrtums (BGHZ 132, 47, 51) verbietet.

    Das stellt sich ausschließlich als Diagnosefehler dar, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arzt die tatsächlich erhobenen notwendigen Befunde falsch interpretiert (BGH, VersR 2003, 1256, 1257).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings grundsätzlich bei einem (für sich genommen nicht als grob fehlerhaft zu bewertenden) Verstoß des Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung oder Sicherung medizinisch zweifelsfrei gebotener Befunde eine Beweislastumkehr gerechtfertigt, wenn die unterlassene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine so deutlichen und gravierenden Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (BGHZ 132, 47, 52 ff.; BGH, VersR 1999, 231, 232 und VersR 1999, 1282, 1283; NJW 2004, 1871, 1872).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.2005 - 5 U 200/04
    Dass letztlich jede ärztliche Behandlungsmaßnahme dazu beitragen kann, die Klärung des Ursachenverlaufs zwischen einem dem Arzt anzulastenden Behandlungsfehler und einem erlittenen Gesundheitsschaden des Patienten erschweren, rechtfertigt eine generelle Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs indes nicht (vgl. BGHZ 99, 391, 398).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Ein Diagnoseirrtum wird jedoch nicht bereits dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH, VersR 2007, 541 ff., juris Tz. 23 f.; OLG Hamm, Urteil vom 17.09.2013, Az. 26 U 88/12, juris Tz. 24; VersR 2012, 493 f., juris Tz. 3 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2006, 69 f., juris Tz. 19).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und

    Ein Diagnosefehler - wie hier - wird nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären bzw. solche hätten empfohlen werden müssen (vgl. BGH VersR 2011, 400 ; VersR 2007, 541; OLG Köln VersR 2005, 1740 = NJW 2006, 69; OLG Koblenz VersR 2007, 1565).
  • OLG München, 19.10.2006 - 1 U 2149/06

    Arzthaftung: Fehldiagnose bei einem Patienten, der unter bewegungsabhängigen

    Dass bei dem Verdacht eines Herzinfarkts eine Krankenhauseinweisung und weitergehende Untersuchungen hätten erfolgen müssen, ist selbstverständlich, kann aber keinen vorwerfbaren Fehler des Beklagten begründen, da er diesen Verdacht gerade nicht hatte (OLG Köln NJW 2006, 69).
  • LG Koblenz, 25.01.2018 - 1 O 359/16

    Arzthaftung: Anspruch eines Patienten auf Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften

    Führt aber eine falsche Diagnose dazu, dass weitere erforderliche Befunde nicht erhoben werden, so wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung dennoch überwiegend von einem bloßen Diagnosefehler ausgegangen (Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts 4. Aufl. 2010, § 110, Rn 17; OLG Köln NJW 2006, 69 (70); OLG München, Urt. v. 12.04.2007 - 1 U 2267/04).
  • OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10

    Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler

    Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).
  • OLG Köln, 12.09.2007 - 5 U 16/05

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen

    Insoweit ist kein Raum für Beweiserleichterungen (vgl. OLG Köln, VersR 2005, 1740).
  • LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
    Gleiches würde für den Fall gelten, dass sich eine unterlassene Befunderhebung als zwangsläufige Folge eines vorherigen, nicht groben Behandlungsfehlers ergibt, wie es Gegenstand der Entscheidung OLG L VersR 2005, 1740 f. = NJW 2006, 69 gewesen sei, also der Fall einer unrichtigen Auswertung der erhobenen Befunde vorliege (sog. Diagnosefehler, BGH VersR 2003, 1256).
  • OLG München, 12.04.2007 - 1 U 2267/04

    Behandlungsfehler wegen falsch interpretierter Röntgenbilder und dem Übersehens

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  • LG Bielefeld, 19.02.2008 - 4 O 234/03

    Anforderungen an eine fachgerechte Behandlung einer infolge eines Sportunfalls

    Diese Beweislastumkehr ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt der fehlerhaften Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung bei Infektsymptomen (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff., OLG Köln, NJW 2006, 69 ff.).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.07.2005 - 5 U 200/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,43191
OLG Köln, 25.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,43191)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.07.2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,43191)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - 5 U 200/04 (https://dejure.org/2005,43191)
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