Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2445
OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 8, 3, 4 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit "immer der günstigste Preis" und mit "Geld-zurück-Garantie"

  • aufrecht.de

    "Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert" irreführende Alleinstellungsbehauptung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich des günstigsten Preises verbunden mit einer "Geld-zurück-Garantie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Radiowerbespots und Zeitungsanzeigen des Optikers Fielmann; Irreführung durch preisliche ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    "Immer der günstigste Preis. Garantiert."; Wettbewerbswidrigkeit einer Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich des günstigsten Preises verbunden mit einer "Geld-zurück-Garantie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 5, 8 UWG
    Zur herabsetzenden Werbung durch Verunglimpfung aller Mitbewerber

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 5, 8 UWG
    Zur irreführenden Alleinstellungsbehauptung "niedrigster Preis”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immer der günstigste Preis. Garantiert.

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Immer der günstigste Preis - eine Irreführung durch eine Spitzenstellungswerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Unter Angaben in diesem Sinne sind nur inhaltlich nachprüfbare Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse zu verstehen (vgl. BGH WRP 2002, 74, 77 -Das Beste jeden Morgen).

    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Zwar unterfallen reine Werturteile nicht dem Irreführungsverbot (vgl. BGH WRP 1989, 584 -Raumausstattung), da sie keine Angaben i.S.v. § 5 UWG sind.

    Entscheidend ist somit, ob ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn der Werbeaussage eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung entnimmt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung).

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Zwar stellt eine Kritik am Mitbewerber, die ironisch, humoristisch oder satirisch eingekleidet ist, noch keine Herabsetzung oder Verunglimpfung dar, solange sie nur Unterhaltungswert besitzt, den Mitbewerber aber nicht der Lächerlichkeit oder dem Spott preisgibt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 6 II Nr. 5 UWG: BGH GRUR 2002, 828, 830 - Lottoschein).

    Aus der Sicht des verständigen Verbrauchers ist es auch zu beurteilen, ob Produkte substituierbar sind und daher verglichen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2002, 828, 830 - Lottoschein zu § 6 UWG; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.36).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Mögliche Missverständnisse flüchtiger oder uninteressierter Leser sind daher unerheblich (BGH GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.35).

  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 8/74

    Preisgarantie

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Das ist etwas anderes als die Behauptung, alle vertriebenen Produkte würden schlechthin zu den niedrigsten Preisen angeboten (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; vgl. auch BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; ähnlich auch HansOLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005 - 3 U 203/04 = BeckRS 2005 08386 zu einer die Produktqualität betreffenden Superlativwerbung).

    Letzteres setzt voraus, dass die der Preisgarantie unterliegenden Waren oder Leistungen in gleicher Ausführung und Qualität auch von Mitbewerbern geführt werden (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 5 Rz.7.88).

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).

  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 140/89

    Preisgarantie II - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Das ist etwas anderes als die Behauptung, alle vertriebenen Produkte würden schlechthin zu den niedrigsten Preisen angeboten (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; vgl. auch BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; ähnlich auch HansOLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005 - 3 U 203/04 = BeckRS 2005 08386 zu einer die Produktqualität betreffenden Superlativwerbung).

    Letzteres setzt voraus, dass die der Preisgarantie unterliegenden Waren oder Leistungen in gleicher Ausführung und Qualität auch von Mitbewerbern geführt werden (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 5 Rz.7.88).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Von Bedeutung ist auch die Zeitspanne, die dem Verbraucher für die nähere Prüfung des Angebots zur Verfügung steht; so ist beispielsweise eine Überlegungsfrist von zehn Tagen über die Mitgliedschaft in einem Buchclub als ausreichend angesehen worden (BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02

    Tiefpreisgarantie

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Dementsprechend hat der Senat in einem anderen Verfahren festgestellt, dass nicht einmal die viel weitergehende werbliche Ankündigung "Die M.M. Tiefpreisgarantie hält, was andere versprechen" keine wettbewerbswidrige, weil pauschale Herabsetzung der Mitbewerber enthält (HansOLG Hamburg GRUR-RR 2003, 50 - Tiefpreisgarantie).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91

    Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 203/04

    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für Diamantwerkzeuge

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 220/06

    Versicherungsberater

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2013 - 1 U 36/13

    bessere Energie - Irreführende Werbung: Alleinstellungswerbung eines

    Dass aus dem abgedruckten anonymisierten Abrechnungsschreiben nicht eindeutig hervorgeht, wer dessen Urheber ist, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, denn der betroffene Mitbewerber muss nicht erkennbar gemacht werden (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage 2013, § 4 Rn. 7.11; OLG Hamburg, Urteil vom 28.10.2009 - 5 U 204/07 - NJOZ 2010, 1122, 1126).
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