Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.06.1999

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   OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99   

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https://dejure.org/1999,6486
OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,6486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklervertrag; Maklercourtage; Nachweis; Arglistige Täuschung; Kunde

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 156; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 4/85

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nachweis von Immobilienkaufverträgen, der sich der Senat für den vorliegenden Vermietungsnachweis wegen der Gleichheit der Interessenlage anschließt (BGH NJW 1987, 1628, 1629; BGH NJW-RR 1987, 172; aus der Literatur Palandt/Sprau, BGB, 58. Aufl., § 652 Rz. 11; Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren Rechtsprechung, 3. Aufl. 1996 Rz. 25), anerkannt, dass der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine solche Mitteilung des Maklers an den Kunden meint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).

    Dieses Verständnis steht in Übereinstimmung mit der weiteren Ausführung in der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 1628, 1629 vorletzter Absatz), ein Anspruch käme auch ohne Anschriftsnennung in Betracht, wenn der Beklagte des dortigen Rechtsstreits sich Kenntnis von der genauen Lage des Grundstücks habe verschaffen wollen, "um dann an der Klägerin vorbei den Kaufvertrag abzuschließen".

  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass die Namhaftmachung entbehrlich sei, wenn es dem unentschlossenen Kunden zunächst nicht auf die Person des möglichen Vertragspartners ankomme und er später den Vertrag am Makler vorbei abschließe (BGH NJW 1987, 1629; NJW-RR 1987, 172; WM 1984, 560).
  • OLG Oldenburg, 30.07.1997 - 2 U 118/97

    Vorschuß, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1999 - 5 U 21/99
    Dies ist jedoch dahingehend zu verstehen, dass arglistiges Verhalten des Kunden zu verlangen ist (so auch Zopfs, wie oben, Rz. 25; ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf OLGR 1992, 317; OLGR 1994, 157 und OLGR 1997, 223, anderer Ansicht ohne Begründung wohl OLG Hamburg AIZ 1995 A 103 Bl. 69 -insoweit nur im Leitsatz).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17567
OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,17567)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,17567)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 5 U 21/99 (https://dejure.org/1999,17567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.12.1988 - 7 U 158/87
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99
    Eine zwingend zu gewärtigende Schmerz- oder Infektionsbelastung bei Belassung des Weisheitszahns (wie etwa in dem der Entscheidung des OLG Köln vom 19.12.1988 -7 U 158/87- zugrundeliegenden Fall; vgl. VersR 1989, 632) bestand jedenfalls nicht.
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99
    An den von Behandlerseite zu führenden Nachweis, dass der Patient sich auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu dem Eingriff entschlossen haben würde, sind strengste Anforderungen zu stellen (vgl. BGH in VersR 1980, 428, 429).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96

    Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99
    Die bloß pauschale Bekundung, den Patienten (auch) über Nervverletzungen aufgeklärt zu haben -so aber lediglich die Behauptung der Beklagten im Zusammenhang mit dem angebotenen Beweisantritt durch Vernehmung des das Aufklärungsgespräch durchgeführt habenden Arztes Dr. Li.- kann im Zweifel nicht als ausreichend angesehen werden, denn eine gehörige Aufklärung darf sich nicht in der bloßen verbalen Bezeichnung des jeweiligen Risikos erschöpfen, sondern muss zumindest im großen und ganzen auch die Folgen dieses Risikos -hier dauerhafte Taubheitsgefühle, Sensibilitätsstörungen und Geschmacksbeeinträchtigungenaufzeigen (vgl. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.4.1998 -5 U 232/96-; abgedruckt in NJW-RR 1998, 1324 f).
  • OLG Köln, 03.06.1998 - 5 U 41/98

    Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 21/99
    Die notwendige und statthafte Rubrumsberichtigung (passivlegitimiert ist die Universität B., nicht das Land Nordrhein-Westfalen) hat der Senat von Amts wegen vorgenommen (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 3.6.1998 -5 U 41/98-; abgedruckt in OLG-Report 1999, 79).
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