Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99   

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https://dejure.org/2000,4886
OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,4886)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,4886)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,4886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Umfang der Risikoaufklärung bei einer operativen Bauchdeckenplastik mit Liposuktion; Schmerzensgeld bei Hirnschädigung nach Lungenembolie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs 1 BGB ; § 847 Abs 1 BGB
    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Hirnschädigung; Thrombose; Wachkoma; Arzt; Patient; Aufklärungspflicht; Risikoaufklärung; Hinweis; Embolie; Bauchdeckenplastik; Liposuktion; Fettabsaugung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Hirnschädigung; Thrombose; Wachkoma; Arzt; Patient; Aufklärungspflicht; Risikoaufklärung; Hinweis; Embolie; Bauchdeckenplastik; Liposuktion; Fettabsaugung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs 1; ; BGB § 847 Abs 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Aufklärung vor kosmetischen Eingriffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 § 823 Abs. 1 § 840 § 847 § 30 § 831
    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei kosmetischen Eingriffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99
    In diesen Fällen werden von der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten gestellt (BGH NJW 1991, 2349; OLG Oldenburg, VersR 1998, 854; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 397 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96

    Anhörung des Arztes bei Zweifeln an einer dokumentationsgerechten Aufklärung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.2000 - 5 U 218/99
    In diesen Fällen werden von der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten gestellt (BGH NJW 1991, 2349; OLG Oldenburg, VersR 1998, 854; vgl. ferner Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rn. 397 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines

    Da es demnach auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommt, besteht zwischen den Entscheidungen des OLG Bamberg (VersR 1998, 1025 = AHRS 4265/124 und 5400/134; Revision der Kläger nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 3. Februar 1998 - VI ZR 226/97) und des OLG Oldenburg (VersR 2001, 1381 = AHRS 4370/301; Revision der Beklagten nicht angenommen durch Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 237/00) nicht der vom Berufungsgericht als rechtsgrundsätzlich interpretierte Widerspruch.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 U 28/15

    Gesamtschuldnerschaft bei grob fehlerhafter Krankenhausbehandlung eines

    Es wurden in den letzten Jahren Beträge von 300.000,-DM (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juni 2002 zu 14 U 83/01, zitiert nach juris: hypoxische Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge einer Überbeatmung; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2002 zu 3 U 100/02, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer älteren Frau infolge einer Sauerstoffunterversorgung), 200.000,-EUR (OLG München, Urteil vom 08. Juli 2004 zu 1 U 3882/03, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer 17jährigen Frau infolge eines Behandlungsfehlers; OLG Köln, Urteil vom 06. Juni 2012 zu 5 U 28/10, zitiert nach juris: Hirnschädigung eines 23jährigen Mannes infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers), 400.000,-DM (Senat, Urteil vom 30. Mai 2000 zu 5 U 218/99, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung einer 26jährigen Frau infolge einer Lungenembolie), 250.000,-EUR (LG Göttingen, Urteil vom 14. März 2006 zu 8 O 153/05, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 33. Aufl., Nr. 33.1477: hypoxer Hirnschaden eines 43jährigen Mannes durch Fußtritte gegen den Kopf), 300.000,-EUR (Senat, Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 zu 5 U 166/12: Hirnschaden eines vorerkrankten Mannes infolge unzureichender Beatmung; OLG München, Urteil vom 15. Dezember 2011 zu 1 U 1913/10, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung eines 54jährigen Mannes infolge einer Sauerstoffunterversorgung), 350.000,-EUR (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2013 zu 8 U 24/12, zitiert nach juris: hypoxisch-ischämische Enzephalopathie durch Versäumnisse bei der Geburtsleitung), 400.000,-EUR (LG Bielefeld, Urteil vom 25. September 2007 zu 4 O 522/05, zitiert nach juris: Hirnschädigung eines 41jährigen Mannes infolge eines Behandlungsfehlers), 550.000,-EUR (LG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2013 zu 3 O 389/08, zitiert nach Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 33. Aufl., Nr. 33.2744: schwerste hypoxische Hirnschädigung eines Kindes bei der Geburt) und 650.000,-EUR (KG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2012 zu 20 U 157/10, zitiert nach juris: hypoxe Hirnschädigung eines 4jährigen Kindes infolge eines Behandlungsfehlers) zuerkannt.
  • OLG München, 06.08.2020 - 24 U 1360/19

    Arzthaftung - grober Behandlungs- und Befunderhebungsfehler wegen Nichtvorlage

    In vergleichbaren Fällen haben das OLG Oldenburg (Urteil vom 30.05.2000 - 5 U 218/99, Schmerzensgeldbeträge Nr. 38.2607) bei einer mit 26 Jahren deutlich jüngeren Geschädigten ein Schmerzensgeld von 400.000,00 DM (umgerechnet und indexiert ca. 267.000,00 EUR) und das OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.03.2012 - I-8 U 161/10, Schmerzensgeldbeträge 38.2440) bei einem 33-jährigen Mann, der zusätzlich wegen einer Tetraspastik dauerhaft bettlägerig ist, ein Schmerzensgeld von 200.000,00 EUR mit immateriellen Vorbehalt ausgesprochen (indexiert ca. 219.000,00 EUR).
  • OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05

    Arzthaftung wegen Aufklärungsversäumnis bei Schönheitsoperation

    An die Aufklärung eines Patienten vor kosmetischem Operationen stellt die ständige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung - der der Senat folgt - deshalb sehr strenge Anforderungen (BGH, aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 320, 321; OLG Oldenburg, OLGR 2002, 50 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6274
OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,6274)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,6274)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2000 - 5 U 218/99 (https://dejure.org/2000,6274)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer privaten Unfallversicherung; Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Leistung einer Invaliditätsentschädigung gegenüber einer privaten Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 755
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH, NJW 1993, 2382, 2383 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14

    Verwertung eines Privatgutachtens

    Nach der Rechtsprechung darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln VersR 2001, 755; VersR 2005, 679; VersR 2014, 492; alle zitiert nach juris; OLG Karlsruhe NJW 1990, 192; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 402 Rn. 6c).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Der Senat hat bereits häufig entschieden (etwa VersR 2001, 755), dass Beweisfragen schon aufgrund eines eingeholten Privatgutachtens zuverlässig beantwortet werden dürfen, wenn das Gutachten den Anforderungen genügt, die an ein gerichtlich veranlasstes Gutachten zu stellen sind.
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, VersR 2001, 755 unter Hinweis auf BGH, NJW 1993, 2382, 2383; OLG Köln, Urt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/99 [Revision mit Beschl. des BGH v. 26. September 2001 - IV ZR 182/00 - nicht angenommen] und Urt. v. 28. Juli 2004 - 5 U 2/04), was dann anzunehmen ist, wenn der Privatgutachter sachkundig und unabhängig ist, seine Feststellungen erschöpfend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind und die gegnerische Partei keine substantiierten Einwendungen gegen die gutachterlichen Feststellungen vorbringt.
  • OLG Köln, 14.01.2008 - 20 U 161/07

    Unfallversicherung - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, darf nämlich ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH NJW 1993, 2382 m.w.N.; OLG Köln, VersR 2005, 679; VersR 2001, 755).
  • OLG Köln, 10.05.2013 - 20 U 30/11

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da das

    Privatgutachten können zwar grundsätzlich als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382; OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755).
  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05

    Verkehrsunfallhaftung: Schmerzensgeld wegen Verschlechterung einer vor dem Unfall

    Kann die Beweisfrage vor diesem Hintergrund im Ergebnis im Einklang mit den Ausführungen des Privatgutachtens zuverlässig beantwortet werden, so macht dies eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich (vgl. OLG Köln VersR 2001, 755 f.).
  • LG Bad Kreuznach, 13.06.2014 - 3 O 155/13

    Invaliditätsfeststellung in der Unfallversicherung: Verwertung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Kammer folgt, darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und es kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiiertes Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 2382, 2383 m.w.N.; OLG Köln vom 22.03.2000 - 5 U 218/99).
  • LG Köln, 15.10.2012 - 26 O 471/10

    Anforderungen an die Verjährung von Invaliditätsansprüchen aus einer privaten

    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, Urt. v. 22.03.2000 - Az. 5 U 218/99, VersR 2001, S. 755 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.05.1993 - Az. VI ZR 243/92, NJW 1993, S. 2382 f.; Urt. v. 28.07.2004 - Az. 5 U 2/04, VersR 2005, S. 679).
  • LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen

    Da es nach alldem an einem Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt, bedarf es keines Eingehens auf die Fragen, ob aufgrund des beigebrachten Privatgutachtens des Dr. N sowie der unfallchirurgischen Stellungnahme von Dr. C2 feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der geklagten Verletzung und dem behaupteten Unfall nicht besteht und ob in diesem Zusammenhang die Privatgutachten verwertbar sind, ohne dass es einer weiteren Beweisaufnahme bedarf (hierzu OLG Köln VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755, 756 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 2382, 2383).
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 20 U 195/09

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung; Invaliditätsgrad bei

    Kann die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden, macht dies eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich (OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 2001, 755 und VersR 2005, 679 im Anschluss an BGH VersR 1993, 899).
  • OLG Köln, 30.04.2003 - 5 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt

  • OLG Köln, 02.03.2012 - 20 U 234/11

    Anforderungen an Einwendungen gegen ein Parteigutachten

  • LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07

    Unfallversicherung - Ausschluss psychischer Reaktionen

  • LG München I, 11.02.2011 - 26 O 1366/10
  • LG München I, 15.07.2010 - 26 O 2480/10
  • LG Köln, 30.06.2010 - 26 O 175/08
  • LG Köln, 09.06.2010 - 26 O 59/08
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 20 U 38/10
  • LG Wuppertal, 04.09.2008 - 7 O 94/07
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