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   OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08   

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https://dejure.org/2010,11964
OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08 (https://dejure.org/2010,11964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 U 224/08 (https://dejure.org/2010,11964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 U 224/08 (https://dejure.org/2010,11964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5, 8 Abs. 1 S. 1 UWG
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung darf die Wiederholungsgefahr nicht entfallen lassen

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei irreführender "Exklusiv"-Werbung zum Erscheinen der Neuversion eines Computerspiels in einer PC-Zeitschrift

  • Justiz Hamburg

    § 5 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei irreführender "Exklusiv"-Werbung zum Erscheinen der Neuversion eines Computerspiels in einer PC-Zeitschrift

  • aufrecht.de

    Fehlende Wiederholungsgefahr bei irreführender Werbung mit Exklusiv-Test von neuem PC-Spiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Wiederholungsgefahr i.S. von § 8 Abs. 1 S. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    Begriff der Wiederholungsgefahr i.S. von § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Wiederholungsgefahr bei wettbewerbswidriger "Exklusiv"-Werbung zum Erscheinen eines Computerspiels in einer PC-Zeitschrift

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Wiederholungsgefahr bei ganz konkret gestelltem Antrag und nicht wiederholbarer Rechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 829
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Grundsätzlich begründet ein bereits begangener Wettbewerbsverstoß eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 87, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 73, 208, 210 - Neues aus der Medizin).

    Auch die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).

    Sie hat künftig jegliche Werbung, die aus der gesamten Anzeige besteht, zu unterlassen (BGH GRUR 01, 453, 454 - TCM-Zentrum).

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    An den Wegfall der nach einem begangenen Wettbewerbsverstoß grundsätzlich zu vermutenden Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 98, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus).

    Auch die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01

    "Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag und dementsprechend auch bei der Verurteilung sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen).

    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichen Verletzungshandlungen (BGH CR 05, 338 340- Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 00, 386, 387 - Preisknaller; BGH GRUR 98, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen).

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag und dementsprechend auch bei der Verurteilung sind im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen gestattet, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichen Verletzungshandlungen (BGH CR 05, 338 340- Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH NJW-RR 04, 256, 258 - Farbmarkenverletzung II; BGH WRP 00, 386, 387 - Preisknaller; BGH GRUR 98, 1039, 1040 - Fotovergrößerungen).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Grundsätzlich begründet ein bereits begangener Wettbewerbsverstoß eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 87, 640, 641 - Wiederholte Unterwerfung II; BGH GRUR 73, 208, 210 - Neues aus der Medizin).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Die durch eine Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr beschränkt sich nicht allein auf die genau identische Verletzungsform, sondern erfasst auch alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH GRUR 03, 446, 447 - Preisempfehlung für Sondermodelle; BGH WRP 99, 924, 927 - Werbebeilage).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    An den Wegfall der nach einem begangenen Wettbewerbsverstoß grundsätzlich zu vermutenden Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 98, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Die einfache Erklärung der beklagten Partei, sie werde die beanstandete Handlung nicht wiederholen, genügt nicht, um die tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BGH WRP 2010, 1526, 1532 - DAX; BGH GRUR 2000, GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
    Auch die bloße Einstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens reicht für den Wegfall einer nach einem Wettbewerbsverstoß vermuteten Wiederholungsgefahr insbesondere dann nicht, wenn das beanstandete Verhalten jederzeit ohne größeren Aufwand wieder aufgenommen werden kann (BGH GRUR 04, 162, 163 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 01, 453, 455 - TCM-Zentrum; BGH GRUR 92, 318, 320 - Jubiläumsverkauf).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

  • OLG München, 24.01.2011 - 15 U 4931/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Mitteilung über Zwangsversteigerung einer

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn bei realistischer Betrachtungsweise nicht damit gerechnet werden kann, dass sich ein im Kern gleichartiger Verstoß in absehbarer Zeit wiederholt (BGH, GRUR 1998, 318; OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2010, 5 U 224/08, K&R 2010, 829).
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