Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.2010 - 5 U 2320/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25921
OLG München, 26.10.2010 - 5 U 2320/10 (https://dejure.org/2010,25921)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2010 - 5 U 2320/10 (https://dejure.org/2010,25921)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 5 U 2320/10 (https://dejure.org/2010,25921)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25921) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Säumnis: Nichtverhandeln durch "Widerruf" des bereits gestellten Sachantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Säumnis i.S.d. § 333 ZPO bei Verhandlungen zur Sache und anschließender "Rücknahme" der Verhandlungen; Voraussetzungen für den Begriff der Säumnis i.S.v. § 333 ZPO im Falle eines Verhandelns zur Sache und späterer "Rücknahme" des Verhandelten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 137; ZPO § 333
    Kein Fall der Säumnis nach "Widerruf" des schon gestellten Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 333; ZPO § 137 Abs. 1
    Begriff der Säumnis i.S. von § 333 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 384
  • VersR 2012, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus OLG München, 26.10.2010 - 5 U 2320/10
    Ein Fall der Säumnis liegt nicht vor, wenn wie hier Anträge zur Sache gestellt werden, also verhandelt wird (§ 137 Abs. 1 ZPO), und anschließend das Verhandeln "zurückgenommen" oder "widerrufen" oder - wie hier - "korrigiert" werden soll (BAG, Urteil vom 09.01.2007 - 9 AZR 492/06, MDR 2007, 1025, Rn. 31; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 333 Rn. 1 aE; Prütting/Gehrlein/Czub, ZPO, 2. Aufl., § 333 Rn. 6).
  • LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11

    Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der

    Auch hierzu hat das BAG (Az.: 9 AZR 492/06, a.a.O., hier Tz. 30 f.) überzeugend ausgeführt (vgl. im Übrigen zur Unwiderruflichkeit des "Verhandelns" auch OLG München, Urteil vom 26.10.2010 - 5 U 2320/10, MDR 2011, 384):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht