Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 27.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04   

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https://dejure.org/2006,14852
OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 U 247/04 (https://dejure.org/2006,14852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17; VVG § 152; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZR 126/93

    Vermutung der Unfreiwilligkeit - Unfall - Widerlegung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Die einzelnen - unstreitigen oder nachgewiesenen! - Umstände sind auch in ihrer Gesamtheit und ihrem Zusammenwirken zu würdigen (BGH, Urteil vom 15.6.1994, Az.: IV ZR 126/93, abgedruckt z.B. in NJW-RR 1994, 1112 - 1113).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Bewusste Fahrlässigkeit dagegen liegt dann vor, wenn der Täter mit der möglichen Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. z.B. BGH NJW 1999, 2533, 2534).
  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der im Erlass des Grund- und Teilurteils vom 29.11.2004 liegende Verfahrensfehler (Entscheidung durch Grundurteil über den Klageantrag zu 1) - Leistungsantrag - ohne zugleich über den Klageantrag zu 2) - Feststellungsantrag - zu entscheiden - vgl. z.B. BGH MDR 2001, 287 m. w. N.) ist behoben, da diese zunächst fehlende Entscheidung durch Erlass des Grund- und Teilurteiles vom 28.9.2005 (Ziffer 2. des Urteilstenors) nachgeholt worden ist.
  • OLG Hamm, 06.11.1996 - 20 U 28/96

    Begriff des Vorsatzes in der Haftpflichtversicherung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der Vorsatz muss sich auf die konkrete Schadensfolge beziehen, wenngleich nicht erforderlich ist, dass der Täter die Folgen seiner Tat in allen Einzelheiten voraussieht (so die vom Landgericht bereits zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 6.11.1996, Az.: 20 U 28/96, zitiert nach Juris.
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Der Bundesgerichtshof, dem der Senat folgt, formuliert dies in seiner Entscheidung vom 17.6.1998 (VersR 1998, 1011, 1012) - auch sie ist bereits vom Landgericht zitiert - so:.
  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04

    Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.08.2006 - 5 U 247/04
    Mit Recht geht die Kammer davon aus, dass der in § 152 VVG für die Enthaftung des Versicherers gefordert Vorsatz des Versicherten bei einem Verkehrsunfalls nicht nur das Verhalten umfassen muss, das die Gefahr des Verkehrsunfalls entstehen lässt, sondern auch den Verkehrsunfall als solchen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 2.12.2004, 2 U 2712/04, zitiert nach Juris).
  • OLG Oldenburg, 05.08.2009 - 6 U 143/09

    Ausschluss der Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherer wegen

    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.08.2006 (5 U 247/04) steht dieser Beweiswürdigung nicht entgegen.
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Neben der schon vom Landgericht genannten Existenzgefährdung und Notlage (des Antragstellers) ist daher eine solche Eilmaßnahme nur dann zulässig, wenn die (nicht nur verlangte, sondern) geschuldete Handlung/Leistung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht (mehr) möglich ist (s. Zöller-Vollkommer, aaO Rz. 6 m.w.Nw.), d.h. wenn ohne Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung anders nicht abwendbare Nachteile für den Lebensunterhalt des Antragstellers entstünden, ferner die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren irreversible Fakten schaffen würde und der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.10.2006 - 5 U 247/04-40, zit. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123).
  • OLG Köln, 03.05.2018 - 9 U 126/17

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei einem erweiterten Suizid

    Neben dem unmittelbaren Tatgeschehen, auf welches sich die Beklagte stützt, sind die Vorgeschichte und insbesondere die - bereits vor dem Tatgeschehen und in demselben - nach außen zu Tage getretenen Persönlichkeitsmerkmale des Handelnden mit in die Beurteilung einzubeziehen (OLG Bamberg, Urteil vom 08. August 2006 - 5 U 247/04 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16

    Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis

    Schlagwortartig lässt sich dabei die Einstellung eines bewusst fahrlässig handelnden Täters mit "es wird schon gut gehen", die eines mit Eventualvorsatz Handelnden mit "und wenn schon ..." darstellen (so wörtlich u.a. OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2006 - 5 U 247/04, juris; Schönfelder WuB 2015, 126, 129).
  • OLG Bamberg, 23.05.2006 - 5 U 289/05

    Haftung für die Betriebsgefahr von einen künstlichen Stau auf der Autobahn

    Die (ursprünglichen) Bedenken des Senates gegen die vom Beklagten zu 2) so genannte "Verfahrensabspaltung" bezogen sich darauf, dass das Grund- und Teilurteil vom 29. November 2004, welches Gegenstand des Berufungsverfahrens 5 U 247/04 ist, nicht über den Feststellungsantrag gegen die Beklagte zu 1), nämlich die X. Versicherungs-Gesellschaft a. G., (mit-)entschieden hatte.
  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den

    Eine Gefahrübernahme durch den Versicherer besteht in den in § 103 VVG geregelten Fällen der vorsätzlichen und widerrechtlichen Schadensherbeiführung jedoch gerade nicht (OLG Nürnberg NZV 2011, S. 538; OLG Oldenburg Schad-Prax 2010, S. 121, zu §§ 152, 158 c VVG a. F.; OLG Bamberg NZV 2007, S. 237 , zu § 152 VVG a. F.; Knappmann in Prölss/Martin, VVG , Kommentar, 28. Aufl., § 117 , Rn. 24; Huber in Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG , Kommentar, 2. Aufl., § 117, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   SG Osnabrück, 27.09.2007 - S 5 U 247/04   

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https://dejure.org/2007,118424
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SG Osnabrück, Entscheidung vom 27. September 2007 - S 5 U 247/04 (https://dejure.org/2007,118424)
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