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   OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02   

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https://dejure.org/2002,6468
OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02 (https://dejure.org/2002,6468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 5 U 26/02 (https://dejure.org/2002,6468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 5 U 26/02 (https://dejure.org/2002,6468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Unterlassung wegen Verstoßes gegen Vorschriften der Preisbindung; Übertriebenes Anlocken und unzulässiges verdecktes Koppelungsverbot; Bedeutung des Wegfalls von Zugabeverordnung und Rabattgesetz; Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftige ...

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Beanstandung von Zugaben unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    § 1 UWG
    Wettbewerb - Designerbrille - Rabatt - Anlocken - Jugendliche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 24.03.1994 - 6 W 213/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Demgemäß ist auch für die Frage, in welcher Weise das "Extra" in Form einer Sonnenbrille Einfluss auf die Kaufentscheidung ausübt, auf den Erfahrungshorizont durchschnittlich informierter, aufgeklärter und verständiger etwa 12 bis 20 Jahre alter Kinder und Jugendlicher abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1975, S. 267, 268 "Milky Way"; OLG Frankfurt, GRUR 1994, S. 522, 523 "Lego - Hotline").
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Bei einer auf Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH GRUR 2001, 181, 182 "dentalästhetika").
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 67/93

    "Versäumte Klagenhäufung"; Entscheidung des Berufungsgerichts bei versäumter

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Für die Bestimmung des Streitgegenstands eines Verfahrens ist in erster Linie der vom Kläger formulierte Antrag maßgebend, wobei zu dessen Auslegung die Klagebegründung heranzuziehen ist (BGH GRUR 1999, 272, 274 "Die Luxusklasse zum Nulltarif"; BGH GRUR 1995, 518, 519 "Versäumte Klagenhäufung").
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Diese noch geschäftlich eher unerfahrene und im Wirtschaftsleben besonders schutzbedürftige Altersgruppe ist erfahrungsgemäß außerordentlich anfällig für die Zugabe derartiger Produkte, was bei der Beurteilung der Anlockwirkung Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH GRUR 2002, 976, 979 "Kopplungsangebot I s. Anl. B6).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Für die Bestimmung des Streitgegenstands eines Verfahrens ist in erster Linie der vom Kläger formulierte Antrag maßgebend, wobei zu dessen Auslegung die Klagebegründung heranzuziehen ist (BGH GRUR 1999, 272, 274 "Die Luxusklasse zum Nulltarif"; BGH GRUR 1995, 518, 519 "Versäumte Klagenhäufung").
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Denn die Werbung mit der besonders günstigen Abgabe eines Teils der Gesamtleistung stellt sich in einem solchen Fall als legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar; eine solche Anlockwirkung ist niemals wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Leistungswettbewerbs (BGH, Urteil vom 13.06.2002, Az. I ZR 71/01, "Koppelungsangebot II", GRUR 2002, S. 979, 980 unter Hinweis auf die Handy-Rechtsprechung BGH GRUR 1999, S. 264ff "Handy für 0, 00 DM"; BGH GRUR 1999, S. 261ff "Handy-Endpreis"; BGH NJWE-WettbR 2000, 232f "Handy fast geschenkt für 0, 49 DM).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1997 - 6 U 181/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Dadurch erscheint die Kopplung aus Zeitschrift und Sonnenbrille noch nicht als sinnvolle Verbindung zu einer Wareneinheit (vgl. OLG Hamburg, NJW 1998, S. 1086, 1087 "Pasta-Zubehörteil").
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Denn die Werbung mit der besonders günstigen Abgabe eines Teils der Gesamtleistung stellt sich in einem solchen Fall als legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar; eine solche Anlockwirkung ist niemals wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Leistungswettbewerbs (BGH, Urteil vom 13.06.2002, Az. I ZR 71/01, "Koppelungsangebot II", GRUR 2002, S. 979, 980 unter Hinweis auf die Handy-Rechtsprechung BGH GRUR 1999, S. 264ff "Handy für 0, 00 DM"; BGH GRUR 1999, S. 261ff "Handy-Endpreis"; BGH NJWE-WettbR 2000, 232f "Handy fast geschenkt für 0, 49 DM).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Denn die Werbung mit der besonders günstigen Abgabe eines Teils der Gesamtleistung stellt sich in einem solchen Fall als legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar; eine solche Anlockwirkung ist niemals wettbewerbswidrig, sondern gewollte Folge des Leistungswettbewerbs (BGH, Urteil vom 13.06.2002, Az. I ZR 71/01, "Koppelungsangebot II", GRUR 2002, S. 979, 980 unter Hinweis auf die Handy-Rechtsprechung BGH GRUR 1999, S. 264ff "Handy für 0, 00 DM"; BGH GRUR 1999, S. 261ff "Handy-Endpreis"; BGH NJWE-WettbR 2000, 232f "Handy fast geschenkt für 0, 49 DM).
  • OLG Hamburg, 28.11.2001 - 5 U 111/01

    Verstoß gegen § 1 UWG durch Versendung von Einkaufsgutscheinen über DM 30.- an

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02
    Danach kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, etwa das Verhältnis der Wertreklame zum jeweils beworbenen Produkt, die sonstigen marktbezogenen Besonderheiten, zu denen etwa auch die angesprochenen Verkehrskreise gehören (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 2001, Az.: 5 U 111/01 GRUR 2002, S. 203f "Einkaufsgutschein").
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 242/97

    Handy für 1 Pfennig

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • OLG Hamburg, 10.04.2003 - 5 U 97/02

    Klingeltonwerbung in Jugendzeitschriften

    Demgemäss ist bei der Bewertung einer an diese Verbraucherkreise gerichteten Werbung diesem Umstand von den Instanzgerichten stets Rechnung getragen worden (z.B. OLG Düsseldorf, GRUR 1975, S. 267, 268f "Milky Way"; OLG Stuttgart, WRP 1978, S. 151ff "Formularschreiben"; OLG Frankfurt, GRUR 1994, S. 522, 523 "LEGO-Hotine"; Senat, Urteil vom 13.11.2002, 5 U 26/02; Baumbach/Hefermehl, aaO, § 1 UWG, Rnr. 198).
  • OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift

    Mit der Frage des Bestehens eines Wettbewerbsverhältnisses hatte sich der Senat im übrigen bereits in seinem Urteil vom 05.12.2002 in dem Rechtsstreit 5 U 26/02 ("Designer-Sonnenbrille") auseinander zusetzen, wobei die Beklagte - bei identischem Geschäftsführer und übereinstimmender Anschrift - seinerzeit noch unter der Bezeichnung N-Verlag firmierte.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04

    Flächenunterschreitung beim Gewerberaummietvertrag: Mietzinsreduzierung aufgrund

    Der Senat vertritt dabei hinsichtlich zum Teil identischer Zeiträume eine andere Auffassung als der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 U 26/02 (Kopie GA I 41, 58 ff.).
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