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   OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11   

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https://dejure.org/2012,36364
OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11 (https://dejure.org/2012,36364)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2012 - 5 U 274/11 (https://dejure.org/2012,36364)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 5 U 274/11 (https://dejure.org/2012,36364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 S 1 Nr 2 PAngV, § 2 Abs 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internetversandhandel: Unzureichende Plazierung der Grundpreisangabe bei Warenangebot über eine Versteigerungsplattform

  • webshoprecht.de

    Zur Grundpreisangabe bei Produkten aus Schokolade auf der eBay-Plattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundpreis: So nahe wie möglich zum Endpreis

  • internetrecht-rostock.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei eBay-Verkäufen muss der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht mitgeteilt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Vielmehr hat der EuGH in der Entscheidung "Konsumentombudsmannen/Ving Sverige" bei der Definition der Aufforderung zum Kauf einen eher großzügigen Maßstab angelegt (EuGH GRUR 2011, 930).

    Dagegen muss nicht auch eine Möglichkeit geboten werden, das Produkt unmittelbar zu erwerben (EuGH GRUR 2011, 930 [Tz.33]).

    Insbesondere kann es ausreichen, dass der Werbende - wie hier - hinsichtlich detaillierter Angaben auf seine Internetseite verweist (EuGH GRUR 2011, 930 [Tz.59]).

    Zu den Informationen, die der Verbraucher für seine geschäftliche Entscheidung benötigt, gehört grundsätzlich der Preis, wobei aber nicht notwendig der Preis angegeben sein muss, den der Verbraucher zu zahlen hätte (EuGH GRUR 2011, 930 [Tz.41]; Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 5a UWG Rz.30b).

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Der BGH hat zudem in der Entscheidung "Dr. Clauder's Hufpflege" klargestellt, dass im Rahmen der Preisangabenverordnung die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe darstellt (BGH GRUR 2009, 982 [Leitsatz 1] - Dr. Clauder's Hufpflege).

    Denn dem Verbraucher ist zwar bereits seit längerem geläufig ist, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfallen und diese Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben werden, das Erfordernis, bei Warenangeboten nach näherer Maßgabe des § 2 PAngV neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, ist im Bewusstsein der Letztverbraucher indes bei weitem weniger verankert (BGH GRUR 2009, 982 [Tz.15] - Dr. Clauder's Hufpflege).

    Der Grundpreis ist daher nur dann im Sinne des § 2 I 1 PAngV "in unmittelbarer Nähe" des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (BGH GRUR 2009, 982 - Dr. Clauder's Hufpflege).

    Dementsprechend hat der BGH entschieden, dass die bloße unmittelbare Erreichbarkeit, wie sie etwa gemäß § 5 I TMG für die von den Diensteanbietern verfügbar zu haltenden Informationen genügt, im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Regelung in der Preisangabenverordnung bei der Angabe des Grundpreises nicht ausreicht (BGH GRUR 2009, 982 [Tz.13] - Dr. Clauder's Hufpflege).

    Nach den oben dargestellten Grundsätzen der Entscheidung "Dr. Clauder's Hufpflege" ist das indes keine Grundpreisangabe "in unmittelbarer Nähe", da sich der Verbraucher erst zu der Grundpreisangabe "weiterklicken" musste (BGH GRUR 2009, 982 - Dr. Clauder's Hufpflege).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Bei Verstößen gegen die PAngV kann dementsprechend eine Spürbarkeit zu verneinen sein, wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt (vgl. BGH GRUR 2011, 82 [Tz.27] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer).

    Denn die Spürbarkeit eines Verstoßes gegen Vorschriften der PAngV ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Verstoß den Verbraucher irreführt - was hier nicht ersichtlich ist - oder aber ihm die Möglichkeit des Preisvergleichs erheblich erschwert wird (BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; BGH GRUR 2011, 82 [Tz.27] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 3 UWG Rz.147a).

  • OLG Köln, 08.02.2012 - 5 U 111/11

    Abweisung der Klage gegen einen Arzt wegen Befunderhebungsfehlern im Rahmen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Nachdem die Beklagte die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgeben wollte, erwirkte die Klägerin unter dem 5.1.2011 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg (Az. 327 O 817/10 = 5 U 111/11), mit der es der Beklagten (bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel) untersagt wurde (Anl K 4),.

    Die Berufung gegen das die einstweilige Verfügung vom 5.1.2011 bestätigende Urteil des Landgerichts vom 31.3.2011 hat die hiesige Beklagte im Termin vom 12.9.2012 zurückgenommen (Az. 5 U 111/11 = 327 O 817/10).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Letztlich entspricht also der Begriff des Angebots dem Begriff der "Aufforderung zum Kauf" in Art. 7 IV UGP-Richtlinie (BGH GRUR 2010, 248 [Tz.16] - Kamerakauf im Internet) und folgerichtig dem Begriff des Angebots im Sinne des § 5a III UWG (Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 1 PAngV Rz.5).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Es kommt deshalb darauf an, ob die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne Weiteres zulässt (BGH GRUR 2003, 971, 972 -Telefonischer Auskunftsdienst).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Da das Abschlussschreiben von seiner Funktion her (Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO) der Abmahnung entspricht, kann sich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für dieses Schreiben für das Wettbewerbsrecht aus § 12 I 2 UWG analog ergeben (Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 12 UWG Rz.1.78), nach anderer Auffassung aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683, 670 BGB (BGH WRP 2010, 1169 [Tz.26] - Geschäftsgebühr für Abschlussschreiben).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Denn der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 I 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote im Sinne des § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Denn die Spürbarkeit eines Verstoßes gegen Vorschriften der PAngV ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der Verstoß den Verbraucher irreführt - was hier nicht ersichtlich ist - oder aber ihm die Möglichkeit des Preisvergleichs erheblich erschwert wird (BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise; BGH GRUR 2011, 82 [Tz.27] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 3 UWG Rz.147a).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.2012 - 5 U 274/11
    Denn der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 I 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote im Sinne des § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring).
  • OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 384/05

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie Freistellungsanspruch wegen

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 327 O 196/11

    Bei ebay-Verkäufen muss der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

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