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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6217
OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 2008 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2008,6217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 823, 831, 253, 280 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines operierenden Arztes bei unbemerktem Eindringen eines Kirschnerdrahtes in den Rücken des Patienten; Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei Verwirklichung von voll beherrschbaren Risiken

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für nicht im Operationsbereicht (Knie) zurückgelassenen Kirschnerdraht, der später aus dem Rücken austritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für zurückgebliebenes OP-Material

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    4000 Euro Schmerzensgeld für Draht im Körper

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für vergessenes OP Material

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zurücklassen eines 15 cm langen Kirschnerdrahtes nach einer Operation begründet einen Schmerzensgeldanspruch - Klinik haftet für Verschulden ihrer Angestellten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dabei bei Verwirklichung von Risken, die durch den Klinikbetrieb gesetzt und durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, der Rechtsgedanke des § 282 BGB a.F. (nunmehr § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) zum Tragen, wonach die Darlegungs- und Beweislast für die Verschuldensfreiheit bei der Behandlungsseite liegt (BGH NJW 2007, 1682-1683; VersR 1995, 539; 1991, 467; 1984, 386 ).
  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    a) Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen (vgl. BGH vom 27.01.1981, VI ZR 138/79 - VersR 1981, 462; BGH vom 18.12.1990, VI ZR 169/90; OLG München, Urteil vom 22. August 2013 - 1 U 3971/12 -, Rn. 43, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. September 2008 - 5 U 3/07 -, Rn. 37 - 38, juris ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54232
OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2007,54232)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.05.2007 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2007,54232)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 5 U 3/07 (https://dejure.org/2007,54232)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vortragslast und Beweislast für die Zahlungsunwilligkeit eines Insolvenzschuldners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 158/05

    Insolvenzanfechtung - Kongruente Deckung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 3/07
    Zahlt ein Schuldner aber seine fälligen Forderungen über einen so langen Zeitraum in laufender Geschäftsbeziehung nicht pünktlich und gleicht er einen zu seinen Lasten bestehenden Saldo in dieser Zeit nie vollständig aus, liegen für den Gläubiger Umstände vor, die den Schluss auf Zahlungsunfähigkeit zwingend nahe legen (für den Fall von Verbindlichkeiten gegenüber einem Sozialversicherungsträger, OLG Rostock, Urteil vom 10. Juli 2006, 3 U 158/05 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.05.2007 - 5 U 3/07
    Die Vortrags- und Beweislast für die Zahlungsunwilligkeit liegt indes bei der Beklagten (BGH ZIP 2003, 1506 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ; OLG Rostock a.a.O.).
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