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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14   

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https://dejure.org/2015,29888
OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2015,29888)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2015,29888)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2015,29888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten; Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung wegen Besserung des Gesundheitszustandes

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit bei vorzeitiger Zurruhesetzung eines Beamten

  • berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de

    Nachprüfungsverfahren Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - wirksame Einstellungsmitteilung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172; VVG § 174
    Einstellung der Leistungen wegen im Nachprüfungsverfahren festgestellter Verbesserung des Gesundheitszustands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 172; VVG § 174

  • rechtsportal.de

    VVG § 172 ; VVG § 174
    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1297
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Der von § 7 Abs. 4 BBUZ in Bezug genommene § 6 BBUZ wiederholt inhaltlich in Bezug auf die Klageerhebung nur die gesetzliche Regelung des § 12 Abs. 3 VVG a.F. Bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung - in § 7 Abs. 4 BBUZ fälschlicherweise als Belehrung über "Rechte" des Versicherungsnehmers bezeichnet - beschränken sich die Rechtsfolgen folgerichtig auf das, was § 12 Abs. 3 VVG a.F. anordnete: die Klagefrist beginnt nicht zu laufen (BGH, Urt. v. 22.09.1999 - IV ZR 201/98 - VersR 1999, 1530).

    Trägt ein Versicherer dem dadurch Rechnung trägt, dass er gerade keine Klagefrist setzt, wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht auf den Gedanken kommen, wegen dieses Entgegenkommens sei die Änderungsmitteilung unwirksam und allein deshalb sei der Versicherer weiterhin zur Leistung verpflichtet (so BGH, Urt. v. 22.09.1999 - IV ZR 201/98 - VersR 1999, 1530; siehe auch Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2011, § 6 BUZ 2008, Rdn. 35).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese "ungewöhnliche Mitwirkungsobliegenheit des Gläubigers bei einer Beweisführung seines Schuldners, die darauf abzielt, wieder von einer anerkannten Leistungspflicht loszukommen" mit den Besonderheiten des Versicherungsrechts und der speziellen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gerechtfertigt und "ein lauteres und vertrauensvolles Zusammenwirken der Vertragspartner, das auf Ergebnisse abzielt, die den Tatsachen und der Rechtslage entsprechen", für "unverzichtbar" erklärt (BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 228/91 - VersR 1993, 470).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Im Übrigen gilt: Ebenso wenig wie die Erwartung künftiger Gesundheitsverbesserungen eine Vorab-Leistungseinstellung zum Nachteil des Versicherten rechtfertigt (dazu BGH, Urt. v. 11.12.1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436), kann die bloße Möglichkeit erneuter Verschlechterungen dem Versicherer das Recht, Zahlungen an einen aktuell stabil Gesunden einzustellen, abschneiden.
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    "Ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ihrer Kenntnis hiervon" (BGH, Urt. v. 05.10.1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51) steht dem Versicherer kein Recht zur Leistungseinstellung zu.
  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86

    Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Grundsätzlich müssen sich daher die tatsächlichen Umstände zu Gunsten des Versicherers so verändert haben, dass eine bestehende Berufsunfähigkeit dadurch weggefallen ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.05.1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808; Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 158; Dörner in: Münch- KommVVG, 2011, § 174 Rdn. 8; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 174 Rdn. 3).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 216/96

    Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Schon vorher entsprach es aber ständiger Rechtsprechung, dass die Mitteilung (hier gemäß § 7 Abs. 4 BBUZ) eine für den Versicherungsnehmer nachvollziehbare Begründung enthalten muss, um die Leistungspflicht entfallen zu lassen (BGH, Urt. v. 15.10.1997 - IV ZR 216/96 - r+s 1998, 37).
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Ist in einem ärztlichen Gutachten, aus dem der Versicherer seine Leistungsfreiheit herleiten will, nur zu dem gegenwärtigen Gesundheitszustand des Versicherten Stellung genommen, so ist die Mitteilung nur dann hinreichend nachvollziehbar, wenn der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Besserung ergeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.04.1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958; Senat, Urt. v. 14.11.2012 - 5 U 343/10 - VersR 2013, 1030; OLG München, NJW-RR 2010, 1619).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14
    Grundsätzlich müssen sich daher die tatsächlichen Umstände zu Gunsten des Versicherers so verändert haben, dass eine bestehende Berufsunfähigkeit dadurch weggefallen ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.05.1987 - IVa ZR 56/86 - VersR 1987, 808; Urt. v. 12.06.1996 - IV ZR 106/95 - VersR 1996, 158; Dörner in: Münch- KommVVG, 2011, § 174 Rdn. 8; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 174 Rdn. 3).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    In solchen Fällen gehört zu einer ordnungsgemäßen Begründung auch die Darlegung, dass gerade der verbesserte Gesundheitszustand die Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise wieder entfallen lässt (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2016, 1297).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus

    Die Vorschrift des § 174 VVG n.F. zählt nicht zu den in Art. 4 Abs. 2 EGVVG aufgelisteten neuen Regelungen des Rechts der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch für Altverträge anwendbar sind (Senat, Urteil vom 25.02.2015 - 5 U 31/14 - VersR 2016, 1297; Dörner in: MünchKommVVG, 2. Auflage 2017, § 174 Rdn. 4).

    Aus den Urteilen des Senats vom 25.02.2015 (5 U 31/14) und vom 07.04.2017(5 U 32/14) kann die Beklagte entgegen ihrer Einschätzung zu ihren Gunsten nichts herleiten.

  • OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Formelle Voraussetzungen einer

    Stehen indessen bewusstseinsnahe und damit willensgesteuerte Aggravationen fest und ergeben sich aufgrund des Verhaltens des Versicherungsnehmers in der Untersuchungssituation Verzerrungen, die keine Feststellungen dahin erlauben, dass er sich vor Zeiten einmal in einer schlechteren gesundheitlichen Lage befunden hat, darf er sich nach Treu und Glauben - beweisrechtlich - nicht darauf berufen, die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers seien nicht weggefallen, weil sie nie bestanden hätten (vergleiche OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Februar 2015, 5 U 31/14, ZfSch 2015, 579).(Rn.76).

    Stehen indessen bewusstseinsnahe und damit willensgesteuerte Aggravationen fest und ergeben sich aufgrund des Verhaltens des Versicherungsnehmers in der Untersuchungssituation Verzerrungen, die keine Feststellung dahin erlauben, dass er sich vor Zeiten einmal in einer schlechteren gesundheitlichen Lage befunden hat, darf er sich nach Treu und Glauben - beweisrechtlich - nicht darauf berufen, die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers seien nicht weggefallen, weil sie nie bestanden hätten (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.2015 - 5 U 31/14 - ZfSch 2015, 579; vgl. auch Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, M V 2 a) bb), S. 587: Stehen ausnahmsweise erst in der Nachprüfung neue und verbesserte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, darf der Versicherer hiermit den unveränderten Gesundheitszustand überprüfen und ggf. die Leistungen unter Berufung auf das neue Beweismittel mit der Behauptung einstellen, es habe nie Berufsunfähigkeit vorgelegen).

  • OLG Dresden, 22.08.2023 - 4 U 943/20

    Begriff des Anerkenntnisses durch den Versicherer im Sinne von § 173 Abs. 1 VVG;

    Entsprechend problematisch ist die nachträgliche Klärung von Art und Ausmaß der genauen beeinträchtigenden Auswirkungen einer seelischen Erkrankung, bei welcher der Begutachtende sich zu einem erheblichen Teil auf subjektive Beschwerdeschilderungen und - in gewissem Rahmen vom Betroffenen steuerbare - Testresultate verlassen muss (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.2015 - 5 U 31/14 - juris Rz. 104).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 35/15

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer

    Stehen indessen bewusstseinsnahe und damit willensgesteuerte Aggravationen fest und ergeben sich aufgrund des Verhaltens des Versicherungsnehmers in der Untersuchungssituation Verzerrungen, die keine Feststellung dahin erlauben, dass er sich vor Zeiten einmal in einer schlechteren gesundheitlichen Lage befunden hat, darf er sich nach Treu und Glauben - beweisrechtlich - nicht darauf berufen, die Voraussetzungen der Leistungspflicht des Versicherers seien nicht weggefallen, weil sie nie bestanden hätten (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.2015 - 5 U 31/14 - ZfSch 2015, 579; vgl. auch Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, M V 2 a) bb), S. 587: Stehen ausnahmsweise erst in der Nachprüfung neue und verbesserte Untersuchungsmethoden zur Verfügung, darf der Versicherer hiermit den unveränderten Gesundheitszustand überprüfen und ggf. die Leistungen unter Berufung auf das neue Beweismittel mit der Behauptung einstellen, es habe nie Berufsunfähigkeit vorgelegen).
  • KG, 09.10.2018 - 6 U 64/18

    Leistungseinstellung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei Minderung der

    Schließlich wäre es einem Versicherungsnehmer auch nach Treu und Glauben verwehrt, wie im angefochtenen Urteil unter Heranziehung des Urteils des OLG Saarbrücken vom 25.2.2015 - 5 U 31/14 - ausgeführt, sich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens darauf zu berufen, dass die dem Anerkenntnis des Versicherers zugrunde liegenden psychiatrischen Diagnosen unzutreffend gewesen seien und sich daraus keine Berufsunfähigkeit ergeben habe, wenn die Zweifel an der Richtigkeit der damaligen Befunde darauf beruhen, dass sich bei den Untersuchungen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Anhaltspunkte für eine Aggravation oder gar Simulation von Leistungseinschränkungen durch den Versicherten ergeben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.10.2014 - 5 U 31/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51211
OLG Köln, 06.10.2014 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2014,51211)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2014 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2014,51211)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 5 U 31/14 (https://dejure.org/2014,51211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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