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   OLG Saarbrücken, 01.06.2005 - 5 U 328/04 - 41   

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https://dejure.org/2005,5710
OLG Saarbrücken, 01.06.2005 - 5 U 328/04 - 41 (https://dejure.org/2005,5710)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.06.2005 - 5 U 328/04 - 41 (https://dejure.org/2005,5710)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 5 U 328/04 - 41 (https://dejure.org/2005,5710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Versicherers durch den Versicherungsnehmer eines Haftpflichtversicherungsvertrages für eine Leistung an sich selbst; Geltung einer Beschädigung eines Containers durch den Versicherten bei dem Abheben von einem ...

  • versicherung-recht.de

    AHB 1997

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    AHB § 4 I 6 b; ; AHB § 4 I Nr. 6 a; ; AKB § 11 Nr. 3; ; AKB § 11 Nr. 4; ; BGB § 247

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 b
    Versicherungsschutz bei Beschädigung eines in einem Container befestigten Aufsatzstreuautomaten beim Abladen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 4; AKB § 11; BGB § 247
    Reichweite der Klausel eines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages, die Be- und Entladeschäden an Containern abdeckt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2005 - 5 U 328/04
    Zum anderen sind Risikoausschlüsse in aller Regel eng und nicht so auszulegen, dass der Versicherungsschutz weiter verkürzt wird als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet (BGH NVersZ 1999, 394).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2005 - 5 U 328/04
    Auf Leistung an sich selbst darf er seinen Versicherer nur in Anspruch nehmen, wenn dieser die Gewährung von Versicherungsschutz verweigert und der Versicherungsnehmer deshalb den Geschädigten selbst befriedigt hat (BGHZ 88, 228; Littbarski, AHB, Vorb. Rdn. 47 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten

    Die Verwahrung muss also eine Hauptleistungspflicht darstellen (vgl. Schneider in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 24 Rn. 73) oder jedenfalls (wesentlicher) Grund und Zweck der Überlassung der beschädigten Sache gewesen sein (vgl. Senat, Urteil vom 01.06.2005 - 5 U 328/04, VersR 2006, 400).
  • OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18

    Kfz-Betriebsgefahr; bei Betrieb; Beladung Sattelzug; KFZ

    Damit stimmen auch die Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.11.1994, 23 S 13/94, ZfS 96, 61), des Landgerichts Aachen (Urteil vom 30.03.1990, 5 S 477/89, ZfS 90, 274) sowie des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil vom 28.06.1988, 2 U 76/86, ZfS 88, 366, und Urteil vom 01.06.2005, 5 U 328/04, r+s 2005, 416) überein.
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