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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59845
OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2012,59845)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2012 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2012,59845)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2012 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2012,59845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Mehrforderungen der Pilotbohrung wegen starker Eisenarmierung in der Bodenplatte und des Hauptstromkabels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugrund ist anders als beschrieben: Auftragnehmer erhält Mehrvergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschachtarbeiten zum Pauschalpreis - und der verfüllte Gewölbekeller

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrund ist anders als beschrieben: Auftragnehmer erhält Mehrvergütung! (IBR 2014, 330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 10.06.2008 - 9 U 2192/07

    VOB-Vertrag: Übernahme des Baugrundrisikos durch Abgabe eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Wird in einem Leistungsverzeichnis auf möglicherweise auftretende Erschwernisse hingewiesen und wird unter solchen Umständen auf ein Leistungsverzeichnis ein Pauschalangebot abgegeben, so ist davon auszugehen, dass aus der Sicht des Angebotsempfängers nach dessen Empfängerhorizont die Pauschalierung auch die in diesem Punkt angesprochene Problematik mit umfasst (OLG München, Urt. v. 10. Juni 2008, Az. 9 U 2192/07).

    Abweichend von den Sachverhalten, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf (21 U 47/02) und dem Oberlandesgericht München (9 U 2192/07) zur Entscheidung vorlagen, hatte die Klägerin nicht etwa ein pauschales Angebot abgegeben, das jegliche Risiken umfassen sollte, sondern auf der Grundlage des von der Beklagten erstellten Leistungsverzeichnisses ein Detail-Angebot unterbreitet.

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 47/02

    Anpassung eines Pauschalpreises wegen nicht vorhersehbarer Bodenverhältnisse

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Haben die Bauvertragspartner einen VOB-Bauvertrag als Pauschalvertrag auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Leistungsverzeichnisses und eines bei Vertragsschluss vorliegenden geologischen Untersuchungsberichts über die Bodenverhältnisse geschlossen, so scheitern Nachtragsforderungen des Auftragnehmers jedenfalls dann, wenn die vorgefundenen Bodenverhältnisse aus dem Untersuchungsbericht erkennbar oder jedenfalls vorhersehbar waren und deshalb keine Abweichung vom vertraglich zugrunde liegenden Beschaffenheits-Soll des Baugrundes als des vom Auftraggeber beigestellten Stoffes vorliegt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30. September 2002, Az. 21 U 47/02).

    Abweichend von den Sachverhalten, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf (21 U 47/02) und dem Oberlandesgericht München (9 U 2192/07) zur Entscheidung vorlagen, hatte die Klägerin nicht etwa ein pauschales Angebot abgegeben, das jegliche Risiken umfassen sollte, sondern auf der Grundlage des von der Beklagten erstellten Leistungsverzeichnisses ein Detail-Angebot unterbreitet.

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1998 - 17 U 220/96

    VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Die Nichtankündigung einer Mehrforderung ist unschädlich, wenn dem fachkundigen Auftraggeber nicht verborgen bleiben konnte, dass die von ihm geforderte Zusatzleistung vergütet werden musste und eine alternative Ausführungsart nicht ersichtlich war (OLG Karlsruhe, Urt. v. 22. Dezember 1998, Az. 17 U 220/96, alle Entscheidungen zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Auf eine starre Risikogrenze von 20 % der Gesamtvergütung kann nicht abgestellt werden (BGH, Urt. v. 30. Juni 2011, Az. VII ZR 13/10).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 23 U 13/08

    Beauftragung mit Arbeiten des Nachtragsangebots?

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Entsprechen die zusätzlichen Leistungen nicht dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers, so muss er dies, entgegen der grundsätzlichen Darlegungslast, substantiiert unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen bestreiten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. November 2008, Az. 23 U 13/08).
  • KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02

    VOB-Vertrag: Mehrvergütung bei Pauschalpreisvertrag wegen unvorhersehbarer

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2012 - 5 U 34/12
    Konnte der Auftragnehmer bei aller gebotenen Sorgfalt und zumutbarer Überprüfung die eingetretenen Erschwernisse bei der Auftragsvorgabe nicht voraussehen und führt dies zu einer Änderung der Preisermittlungsgrundlagen, steht dem Auftragnehmer auch bei einem Pauschalpreisvertrag ein Mehrvergütungsanspruch unter den Voraussetzungen von § 2 Nr. 5 VOB/B zu (KG Berlin, Urt. v. 13. Dezember 2004, Az. 24 U 354/02).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.04.2013 - 5 U 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48705
OLG Bamberg, 23.04.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,48705)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.04.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,48705)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. April 2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,48705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 3 W 61/22

    Wirksamkeit einer Erbausschlagung; abschließende Entscheidung im

    Die Anwendbarkeit von § 2069 BGB ist in solch einer Konstellation mit besonderer Sorgfalt zu prüfen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1956, 1880, hier zit. n. Juris) bzw. nach nunmehr wohl ganz überwiegend vertretener Auffassung zu verneinen, anderenfalls es zu einer Doppelbegünstigung des Stammes kommen würde (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1960, Az.: V ZR 64/59, zit. n. beck-online; OLG Bamberg, Urteil vom 23. April 2013, Az.: 5 U 34/12, zit. n. Juris, dort Rdnr. 32 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 2. März 2000, Az.: 2Z BR 144/99, zit. n. Juris, dort Rdnr. 23 f.; R. Kössinger/Zintl, in: Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 6. Aufl. 2020, § 10, Rdnr. 86).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21

    Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

    1 Z 43/61">1 Z 43/61, BayObLGZ 1962, 240, 243 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.1981 - 8 W 507/80; BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2 ZR BR 144/99, NJW-RR 2000, 1391; OLG München, Beschluss vom 25.07.2006 - 31 Wx 39/06, FamRZ 2007, 767, 768; OLG Bamberg, Urteil vom 23.04.2013 - 5 U 34/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.05.2020 - 3 W 74/20).
  • LG Bremen, 19.08.2019 - 2 O 179/19

    Ausschlagung Erbschaft durch Nacherben - Überschuldung des Nachlasses

    Danach sollen im Zweifel auch die als Ersatznacherben in Betracht kommenden Abkömmlinge des Ausschlagenden von der Erbfolge ausgeschlossen sein, wenn ein als Nacherbe berufener Abkömmling des Erblassers die Erbschaft gemäß § 2306 BGB ausschlägt, um den Pflichtteil zu verlangen (OLG Düsseldorf v. 12.07.1956 - 3 W 166/56 u. 230/56 - NJW 1956, 1880-1881; BGH v. 29.06.1960 - V ZR 64/59 - BGHZ 33, 60-63; BayObLG München v. 02.03.2000 - 2Z BR 144/99 - NJW-RR 2000, 1391-1392; OLG Bamberg, Urteil vom 23. April 2013 - 5 U 34/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22734
KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
KG, Entscheidung vom 24.05.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss" ist eine unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Bewerbung von Lebensmitteln mit Wirkungen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Lebensmitteln mit Krankheiten beseitigenden, lindernden oder verhütenden Wirkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesundheitsbezogene Werbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bewerbung eines enzymhaltigen Nahrungsergänzungsmittels als Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerbung eines enzymhaltigen Nahrungsergänzungsmittels als Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 52 O 95/11
    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 19. Januar 2012 - 52 O 95/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im erstinstanzlichen Urteilsausspruch zu I die Passage "und dies jeweils geschieht..." sprachlich korrigiert wird in "wenn dies jeweils geschieht....".

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.01.2012 - 52 O 95/11 abzuändern, die Klage insgesamt abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Alle vorstehende Aussagen enthalten ganz offensichtlich "gesundheitsbezogene Angaben" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke), wie auch schon vom Landgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt (LGU 12-13).

    Hier wird im Kern - und insoweit einem Nachweis durchaus zugänglich - versprochen, die Einnahme des beworbenen Mittels verstärke die Möglichkeit, mit zunehmendem Alter über einen vergleichbar weiter gehenden Zeitraum hinweg ("viele zusätzliche ... Jahre") gesund zu sein, als dies ohne die Einnahme des beworbenen Mittels der Fall wäre (vgl. auch BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke, wonach "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt).

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Vielmehr reichen auch eindeutige Umschreibungen einer Krankheit aus, was schon bei der Angabe bloßer Symptome der Fall sein kann (vgl. BGH GRUR 1998, 493, 494 - Gelenk-Nahrung).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Alle vorstehende Aussagen enthalten ganz offensichtlich "gesundheitsbezogene Angaben" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke), wie auch schon vom Landgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt (LGU 12-13).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2012 - 5 U 13/11

    Vergütungsanspruch: Einordnung eines die Ernte und das Festfahren von Mais

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Gesundheitsbezogene Angaben sind auch in überhöhter Werbesprache unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen der HCVO genügen (Senat, Hinweisverfügung. v. 01.07.2011 - 5 U 13/11, S. 3 [den Streitparteien wegen Rubrumsidentität bekannt]; vgl. ferner Senat, Urt. v. 11.05.2012 - 5 U 10/11, S. 35 f., m.w.N.).
  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Für diese restriktive Sichtweise - die im Ergebnis § 8 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zumindest partiell leerlaufen ließe - lässt sich weder dem Wortlaut der Art. 5, 6 HCVO (insbesondere auch nicht im - insoweit unzulässigen - Umkehrschluss aus Art. 6 Abs. 3 HCVO) noch den diesbezüglichen Erwägungsgründen in der Präambel zu dieser Verordnung (insbesondere Erwägungsgrund 17) irgendetwas entnehmen (vgl. auch schon Senat, Urteil vom 24.5.2013 - 5 U 34/12, Umdruck Seite 14; vergleiche auch BGH, GRUR 2010, 359 TZ 17 - Vorbeugen mit Coffein!, zur Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers im Prozess aufgrund behördlicher Kontrolleregelungen im Kosmetikbereich).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

    Die Vorschrift setzt Art. 2 Abs. 1 b der Richtlinie 2000/11/EG um und bleibt neben den Vorschriften der Health-Claims-Verordnung (schon) gemäß deren Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 anwendbar (Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2013, Az. 5 U 34/12, Rn. 50).
  • LG Berlin, 17.11.2016 - 52 O 76/16

    Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Werbung für ein

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist ( KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14

    Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung einer "Frauen Vitaminkur" in einer

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • LG Berlin, 15.01.2015 - 52 O 170/14

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist ( KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
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