Rechtsprechung
OLG Hamburg, 13.11.2002 - 5 U 35/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.02.2002 - 407 O 156/01
- OLG Hamburg, 13.11.2002 - 5 U 35/02
- BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 16.01.2003 - 5 U 61/02
Vertrauensschutz und Rechtsmissbrauch bei wettbewerbswidrigem Verhalten
Selbst wenn die ins Feld geführten "vernünftigen Gründe" für die separate Anspruchsverfolgung möglicherweise nicht letztendlich über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sein müssen, wie dies der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (5 U 35/02, Urteil vom 13.11.2002) ausgeführt hat, ändert dies nichts daran, dass in jedem Fall solche Sachgründe zumindest bestehen müssen.Soweit der Senat in dem bereits zitierten Urteil vom 13.11.2002 in dem Rechtsstreit 5 U 35/02 davon ausgegangen ist, dass die getrennte Anspruchsverfolgung der dortigen Klägerin nicht den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen tragen konnte, lag dem dortigen Rechtsstreit eine deutlich abweichende Fallkonstellation zugrunde.
Es besteht ein erheblicher Unterschied insbesondere bei der Frage, ob dem angreifenden Wettbewerber eine Konzentration der Ansprüche auf Aktivseite (so der vorliegende Rechtsstreit) oder auf Passivseite (so das Verfahren 5 U 35/02, in dem ein Wettbewerbsverein drei Media-Märkte in Hamburg wegen derselben Werbung getrennt abgemahnt hatte) abzuverlangen ist.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufungsbegründungsfrist keine in der Kanzlei eines Rechtsanwalts geläufige und daher zur selbstständigen Berechnung durch Kanzleiangestellte geeignete Frist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 28.02.2002 - 31 O 72/01
- OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.08.1997 - VI ZB 13/97
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach unbearbeiteter Rückgabe der …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Der Rechtsanwalt ist zwar nicht gehalten gewesen, sich noch am Tage der Vorlage mit den Akten zu befassen; er kann dies auch bis zum folgenden Tag hinausschieben (…BGH AnwBl. a. a. O., NJW 1999, 2680; VersR 1999, 886; NJW 1997, 3243; VersR 1997, 1252). - BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99
Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Der Rechtsanwalt ist zwar nicht gehalten gewesen, sich noch am Tage der Vorlage mit den Akten zu befassen; er kann dies auch bis zum folgenden Tag hinausschieben (BGH AnwBl. a. a. O., NJW 1999, 2680; VersR 1999, 886; NJW 1997, 3243; VersR 1997, 1252). - BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Der Rechtsanwalt ist zwar nicht gehalten gewesen, sich noch am Tage der Vorlage mit den Akten zu befassen; er kann dies auch bis zum folgenden Tag hinausschieben (…BGH AnwBl. a. a. O., NJW 1999, 2680; VersR 1999, 886; NJW 1997, 3243; VersR 1997, 1252).
- BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Die Vorfristen werden in aller Regel etwa eine Woche zu betragen haben (BGH NJW 1994, 2551). - OLG Saarbrücken, 26.04.1972 - 4 U 100/71
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Zwar kann ein Rechtsanwalt eine dafür geschulte, zuverlässige Kanzleikraft mit der selbständigen Berechnung einfacher und in seiner Kanzlei geläufiger Fristen betrauen (BGH VersR 1973, 961 m. w. Nachw.). - BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen
Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2002 - 5 U 35/02
Je nach den Umständen des Einzelfalles können aber auch einige Tage genügen (BGH AnwBl. 2000, 132 f.).