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   OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12   

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https://dejure.org/2014,29184
OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12 (https://dejure.org/2014,29184)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.05.2014 - 5 U 355/12 (https://dejure.org/2014,29184)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 5 U 355/12 (https://dejure.org/2014,29184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Berufsunfähigkeit bei Schmerzsyndrom nach postthrombotischem Leiden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; VVG § 172
    Auch nach der Inanspruchnahme von Elternzeit und anschließender leidensbedingter Arbeitszeitreduzierung muss an den zuvor ausgeübten Beruf angeknüpft werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Konkret letzte Tätigkeit bei Elternzeit / Ermittlung des Grads der Berufsunfähigkeit bei Schmerzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 226
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 25.11.2009 - 5 U 116/09

    Die Dynamisierung von Berufsunfähigkeitsleistungen entfällt ab Leistungsbeginn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Das ist gemäß § 3 Abs. 1 b BU aber insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit eintritt, weil die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht eine der von der Beklagten vertraglich geschuldeten Leistungen darstellt (zum Ende der Dynamisierung der Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls und der damit einhergehenden Beitragsbefreiung Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2009, D. Rdn. 66; zur Wirksamkeit und zur Reichweite einschlägiger Klauseln Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519).

    Wird nun, wie hier, im Nachhinein gerichtlich festgestellt, dass die Beklagte die Frage der Berufsunfähigkeit falsch beurteilt hat, und ist sie deshalb verpflichtet, bedingungsgemäß ihre Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, so treten, bezogen auf jenen Zeitpunkt, folgerichtig auch die sonstigen Konsequenzen der Berufsunfähigkeit ein, hier der Wegfall der Erhöhung von Beiträgen und Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls gemäß § 5 Abs. 4 BB Dynamik (zu den Besonderheiten eines Falles, in dem der Eintritt der Berufsunfähigkeit und der Leistungsbeginn zeitlich auseinanderfielen, siehe Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519).

  • OLG Celle, 28.10.1983 - 8 U 5/83
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Die Klägerin ist abhängig Beschäftigte und hat - anders als ein Selbstständiger - nicht die Freiheit, ihre Arbeit nach Zeit und Inhalt beliebig zu gestalten (zur Verneinung der Berufsunfähigkeit eines Steuerberaters, dem es freistand, belastende Schreibarbeiten durch Pausen zu unterbrechen, OLG Celle, VersR 1984, 673).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Klägerin - aus versicherungsvertraglicher Sicht - gehalten wäre, bei einer täglichen Arbeitszeit von etwas mehr als vier Stunden, ein Achtel bis ein Viertel dieser Zeit in eine Pause zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu investieren (der vom Senat mit Urteil vom 23.7.2004 - 5 U 683/03 - VersR 2005, 63, entschiedene "Fahrlehrer"-Fall ist dem hiesigen nicht vergleichbar; dort stand die Zumutbarkeit von nur wenige Minuten in Anspruch nehmenden Pausen zwischen einzelnen Fahrstunden in Rede).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Es bleibt - von atypischen Fällen abgesehen - die vormals ausgeübte Berufstätigkeit weiter maßgeblich (Senat, Urt. v. 13.11.2013 - 5 U 359/11 - zfs 2014, 163).
  • BGH, 12.12.1990 - IV ZR 163/89

    Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451).
  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Vielmehr genügt es, wenn die Wahrheit zur vollen subjektiven Überzeugung des Richters mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit feststeht, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 23.11.2011 - IV ZR 70/11 - VersR 2012, 92; Senat, Urt. v. 26.3.2003 - 5 U 615/02 - zfs 2003, 461).
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Der Bezug zum früheren Beruf ging dadurch nicht verloren, und zwar auch nicht dadurch, dass die Klägerin übergangsweise geringfügig beschäftigt gewesen ist, um die mit der Elternzeit verbundenen Vermögenseinbußen abzumildern (zum Anknüpfen an den vor einem Eintritt in eine Elternzeit ausgeübten Beruf siehe auch vgl. BGH, Urt. v. 30.11.2010 - IV ZR 143/10 - VersR 2012, 213).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 5 U 615/02
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12
    Vielmehr genügt es, wenn die Wahrheit zur vollen subjektiven Überzeugung des Richters mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit feststeht, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 23.11.2011 - IV ZR 70/11 - VersR 2012, 92; Senat, Urt. v. 26.3.2003 - 5 U 615/02 - zfs 2003, 461).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    (OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.5.2014 - 5 U 355/12).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 U 17/19

    War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten

    Anderes gilt aber, wenn die neue Tätigkeit die Lebensstellung des Versicherten noch gar nicht zu beeinflussen begonnen hat (Senat, Urteil vom 16. Januar 2013 - 5 U 236/12-28, VersR 2014, 1114; Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 U 355/12, VersR 2015, 226; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 172 Rn. 11; ders., in Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 16).

    Eine frühere Tätigkeit bleibt deshalb maßgeblich, wenn der Versicherte sie für die Dauer von Erziehungs- oder Elternzeiten lediglich unterbricht, auch wenn er in dieser Zeit vorübergehend einer anderen Beschäftigung nachgeht (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2011 - IV ZR 143/10, VersR 2012, 213; Senat, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 U 355/12, VersR 2015, 226).

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2017 - 5 U 32/14

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Formelle und materielle Anforderungen an

    Voraussichtlich dauernde erhebliche Schmerzen braucht er nicht zu ertragen (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1991 - IV ZR 66/90 - VersR 1991, 451; Senat, Urt. v. 28.05.2014 - 5 U 355/12 - VersR 2015, 226).

    Es muss also eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, für welche die Glaubhaftigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers, seine persönliche Glaubwürdigkeit und vor allem die Vereinbarkeit der subjektiv geklagten Beschwerden mit objektiven und als solchen belegbaren Begleitumständen von Bedeutung sind (Senat, Urt. v. 28.05.2014 - 5 U 355/12 - VersR 2015, 226).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

    Anerkanntermaßen sind Tätigkeiten unter dauerhaften erheblichen Schmerzen nicht zumutbar; sie auszuhalten, obliegt dem Versicherungsnehmer nicht (Senat, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 U 355/12, VersR 2015, 226; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 6 Rn. 84; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Februar 1991 - IV ZR 66/90, VersR 1991, 450).
  • LG Offenburg, 27.11.2019 - 2 O 443/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bemessung der Berufsunfähigkeit bei einer

    Darüber hinaus hat das OLG Saarbrücken entschieden, dass durch die Elternzeit der Bezug zum früheren Beruf nicht verloren gehe, und zwar auch dann nicht, wenn der Versicherte übergangsweise geringfügig beschäftigt gewesen ist, um die mit der Elternzeit verbundenen Vermögenseinbußen abzumildern (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.04.2014, Az. 5 U 355/12).
  • OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 108/17

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Dem steht schon entgegen, dass das Widerspruchsrecht als Gestaltungsrecht keiner Verjährung unterliegt (vgl. BGH, VersR 2015, 226 sowie NJW 2018, 225).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 8 U 697/14

    Leistungen aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Das gilt auch dann, wenn es - wie hier - darum geht, dass der Versicherungsnehmer nicht einen anderen Beruf selbst ausübt, sondern lediglich das Maß der Ausübung seines Berufs verändert hat (OLG Saarbrücken VersR 2015, 226).
  • OLG Hamm, 11.12.2019 - 20 U 110/19
    Prölss/Martin-Lücke, VVG, 30. Aufl. 2018, § 172 Rn. 55; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.05.2014 - 5 U 355/12, VersR 2015, 226, juris Rn. 37).
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