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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07   

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https://dejure.org/2008,11614
OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2008,11614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2008 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2008,11614)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2008 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2008,11614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Duldung einer Errichtung einer PKW-Zufahrt sowie einer Eintragung einer Dienstbarkeit hinsichtlich der Verlegung von Versorgungsleitungen; Anforderung an die Geltendmachung einer Beschwer im Berufungsverfahren hinsichtlich der Eintragung einer ...

  • OLG Brandenburg PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2002 - V ZR 252/00

    Blick auf Alpenkette und Isartal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07
    Die Entstehungsgeschichte des dinglichen Vertrages über die Bestellung einer Dienstbarkeit und etwaiger Schriftwechsel der Parteien müssen danach unberücksichtigt bleiben, außer sie sind der Eintragungsbewilligung als Anlage beigefügt (m. w. N. Münchener Kommentar/Falckenberg, § 1018 BGB Rn. 16 m. w. N.; BGH NJW 1985, 385; MDR 2003, 985; NJW 2002, 1797, 1798).
  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 175/98

    Rechtsmittelbeschwer bei vollem Obsiegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07
    Dieser Ansicht steht die von den Klägern in ihrem nicht nachgelassenen Schriftsatz zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1999 (NJW 1999, 3564) nicht entgegen.
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07
    Die Entstehungsgeschichte des dinglichen Vertrages über die Bestellung einer Dienstbarkeit und etwaiger Schriftwechsel der Parteien müssen danach unberücksichtigt bleiben, außer sie sind der Eintragungsbewilligung als Anlage beigefügt (m. w. N. Münchener Kommentar/Falckenberg, § 1018 BGB Rn. 16 m. w. N.; BGH NJW 1985, 385; MDR 2003, 985; NJW 2002, 1797, 1798).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2008 - 5 U 36/07
    Die Entstehungsgeschichte des dinglichen Vertrages über die Bestellung einer Dienstbarkeit und etwaiger Schriftwechsel der Parteien müssen danach unberücksichtigt bleiben, außer sie sind der Eintragungsbewilligung als Anlage beigefügt (m. w. N. Münchener Kommentar/Falckenberg, § 1018 BGB Rn. 16 m. w. N.; BGH NJW 1985, 385; MDR 2003, 985; NJW 2002, 1797, 1798).
  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 203/10

    Erbauseinandersetzungsvertrag: Klage gegen Miteigentümer auf Bestellung von

    Hierzu zählt insbesondere nicht - da nicht jedermann, sondern nur den Beteiligten bekannt - der einfache, im Grundbucheintrag nicht in Bezug genommene Schriftwechsel der Parteien (BGH, Urteil vom 28.02.1962 - V ZR 49/60, WM 1962, 627, 628; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008 - 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 27; Mayer, in: Staudinger, a.a.O., § 1018 Rdnr. 138; Joost, in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 1018 Rdnr. 17).

    Die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Brandenburg vom 20.03.2008 (Az.: 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101) ist nicht geeignet, vorliegend zu einem anderen Ergebnis zu gelangen.

    Diese Vorschrift unterschied indes ausdrücklich zwischen "Wege-" und "Überfahrtrecht" (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008, a.a.O., hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 28).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2017 - 5 U 24/16

    Reichweite eines Wegerechts

    Dementsprechend findet sich im Handbuch für Notare (DDR) der Hinweis, bei einer Beurkundung ausdrücklich zwischen einem Zugangsrecht und einem Zufahrtsrecht zu unterscheiden (Brandenburgisches Oberlandesgericht Urt. v. 20. März 2008 - Az. 5 U 36/07, S. 8 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8763
OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2007,8763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2007,8763)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 U 36/07 (https://dejure.org/2007,8763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer teleologischen Reduktion des nationalen Werbeverbots für Tabakerzeugnisse auf Sachverhalte mit potentiell grenzüberschreitender Wirkung; Anforderungen an die Bestimmtheit eines ausschließlich den maßgeblichen Gesetzestext wiedergebenden ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1; ; VTabakG § 21a Abs. 3; ; VTabakG § 21a Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstoß - Tabakwerbung im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07
    Allerdings ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein auf die Verurteilung zur Unterlassung gerichteter Unterlassungsantrag, der sich darauf beschränkt, die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes, auf das er sich stützt, wieder zu geben, grundsätzlich unbestimmt ist (BGH GRUR 00, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in die Antragsfassung übernommenen Tatbestandsmerkmale bei ihrer Anwendung auf konkrete Fälle in vieler Hinsicht der Auslegung bedürfen werden und deshalb als Bestandteil eines Unterlassungsantrags den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots, das angestrebte Verbot klar zu umreißen, nicht genügen können (BGH GRUR 00, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07
    Hierzu hat der EuGH in den verbundenen Rechtssachen Morson gegen Niederlande u.a. mit Urteil vom 27.10.1982 (Slg. 1982, 3723, 3734) ausgesprochen, dass in summarischen und eilbedürftigen Verfahren den aus den Anforderungen des Art. 177 a.F. (= Art. 234 n.F.) fließenden Anforderungen Genüge getan ist, wenn in einem ordentlichen Verfahren zur Hauptsache eine erneute Prüfung jeder im summarischen Verfahren nur vorläufig entschiedenen Frage des Gemeinschaftsrechts möglich ist.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07
    Zwar hat der Senat als nationales Gericht bei der Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die speziell zur Umsetzung einer Richtlinie erlassen worden sind, in Anbetracht des Art. 249 Abs. 3 EG davon auszugehen, dass der Staat, wenn er von dem ihm durch eine Bestimmung eingeräumten Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat, die Absicht hatte, den sich aus der Richtlinie ergebenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen (EuGH NJW 04, 3547, 3549 - Bernhard Pfeiffer/Deutsches Rotes Kreuz).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 36/07
    Die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitsgrundsatz verlangen es, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedsstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei die Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist (EuGH GRUR 03, 425, 427- Ansul/Ajax).
  • OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 11/08

    Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes Cigarettenpapier"

    Der Senat hat in einem früheren Verfahren zum Aktz. 5 U 36/07, welches das Verbot betraf "für Tabakerzeugnisse im Internet zu werben, sofern nicht die Voraussetzungen des §§ 21a Abs. 3 S.2 des Vorläufigen Tabakgesetzes erfüllt sind", hierzu folgendes ausgeführt :.

    Auch zu dieser Frage hat sich der Senat in seinem Urteil zum Aktz. 5 U 36/07 bereits positioniert, dort im Zusammenhang mit einer Internetwerbung für Tabakerzeugnisse, für die das Werbeverbot nach § 21a Abs. 3 VTabakG über Abs. 4 entsprechende Anwendung findet.

  • OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 12/08

    Tabakwerbeverbot: "Unser wichtigstes "Cigarettenpapier"

    Der Senat hat in einem früheren Verfahren zum Aktz. 5 U 36/07, welches das Verbot betraf "für Tabakerzeugnisse im Internet zu werben, sofern nicht die Voraussetzungen des §§ 21a Abs. 3 S.2 des Vorläufigen Tabakgesetzes erfüllt sind", hierzu folgendes ausgeführt :.

    Auch zu dieser Frage hat sich der Senat in seinem Urteil zum Aktz. 5 U 36/07 bereits positioniert, dort im Zusammenhang mit einer Internetwerbung für Tabakerzeugnisse, für die das Werbeverbot nach § 21a Abs. 3 VTabakG über Abs. 4 entsprechende Anwendung findet.

  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07

    Sonntagsverkauf in Apotheken: Verfassungsgemäßes Verbot des sonntäglichen

    Zu Unrecht meint der Kläger in seinem Schriftsatz vom 9.4.2008 - der insoweit trotz Eingangs nach Ablauf der Frist nach § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO berücksichtigt werden kann, da es insoweit um die Äußerung von Rechtsmeinungen geht -, sich insoweit auf das Urteil des OLG Hamburg vom 26.9.2007 (5 U 36/07, veröffentlicht in "Juris") berufen zu können, denn dieses Urteil betrifft gerade eine Werbemaßnahme (bei der streitig war, ob diese von § 21a Abs. 3 Satz 2 Vorläufiges Tabakgesetz gedeckt war).
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