Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.09.2012

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   OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12   

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OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12 (https://dejure.org/2013,15327)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.01.2013 - 5 U 36/12 (https://dejure.org/2013,15327)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12 (https://dejure.org/2013,15327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • reise-recht-wiki.de

    Fußmatte am Hoteleingang

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen eines Sturzes an einer Schmutzmatte am Eingang eines Hotels in der Türkei

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verkehrssicherungspflichten / Sicherheitsanforderungen / Allgemeines Lebensrisiko / Sturz an Schmutzmatte / Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden an einer Schmutzmatte in einem Hotel in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung des Reiseveranstalters wegen Sturz an einer Schmutzmatte im Hotel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Hoteleingang gestürzt - Eine Schmutzmatte ist keine Gefahrenstelle, die Hotels oder Reiseveranstalter beseitigen müssten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gut sichtbare Schmutzmatte vor dem Eingang eines türkischen Urlaubshotels kein Reisemangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz über Schmutzmatte: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei erkennbaren Gefahrenstellen - Vorliegen eines Reisemangels ist zu verneinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1148
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Bei der Prüfung, ob von der Einrichtung eines vom Reiseveranstalter ausgewählten Hotels Gefahren für die Sicherheit des Reisenden ausgehen, mit denen dieser nicht zu rechnen braucht, darf hinsichtlich der maßgebenden Sicherheitsanforderungen und Verkehrssicherungspflichten nicht allein auf die deutschen Standards abgestellt werden; vielmehr sind auch die besonderen Verhältnisse im Zielland zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315 und 2003, 59; OLG München RRa 1999, 174).

    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, welche teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1438; Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 651c Rdnr. 2 und 3b, Stichwort "Unterbringung"; vgl. ferner BGHZ 103, 298 ff., Tz. 11 ff., sowie BGH NJW 2000, 1188, 1191).

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 29; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; Palandt/Sprau, a.a.O., § 651c Rdnr. 3b; vgl. auch LG Hannover, NJW-RR 1986, 1055 f.).

    29 Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der einzuhaltenden Sicherheitsstandards und Verkehrssicherungspflichten - auch wenn es sich hier um einen in Deutschland abgeschlossenen, deutschem Reiserecht unterliegenden, zwischen deutschen Vertragsparteien abgeschlossenen Reisevertrag handelt - nicht auf deutsche Maßstäbe abgestellt werden darf, sondern die Besonderheiten des Ziellandes zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 33; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG München RRa 1999, 174 f.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Rdnr. 91 zu § 651f BGB).

    Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303, Tz. 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 55; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788).

    In Anwendung dieser Grundsätze wurde in der Rechtsprechung ein Reisemangel bzw. eine Verkehrssicherungspflichtverletzung u. a. bejaht beim Sturz über eine aufgrund des glänzenden Steinbodens und des Lichteinfalls nur schwer erkennbare Stufe in der Eingangshalle eines kubanischen Hotels (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff.), beim Sturz vom Balkon eines Hotels auf Gran Canaria infolge eines sich von der Brüstung lösenden Holzgeländers (BGHZ 103, 298 ff.) und beim Stolpern über eine 3, 7 bis 5, 4 cm hohe nicht auffällig kenntlich gemachte Stufe zwischen Flur und Hotelzimmer (OLG Hamm NJW-RR 2010, 129 ff.).

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, welche teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1438; Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 651c Rdnr. 2 und 3b, Stichwort "Unterbringung"; vgl. ferner BGHZ 103, 298 ff., Tz. 11 ff., sowie BGH NJW 2000, 1188, 1191).

    Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303, Tz. 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 55; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der Reiseveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen Verkehrssicherungspflichten zu beachten (BGHZ 103, 298, 303 ff., Tz. 21 ff.; BGH, NJW 2000, 1188, 1190).

    Dort muss der Reiseveranstalter sich deshalb davon überzeugen, dass z. B. von Treppen, Fluren und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGHZ 103, 298, 305, Tz. 26; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 1439; NJW-RR 1997, 1483).

    In Anwendung dieser Grundsätze wurde in der Rechtsprechung ein Reisemangel bzw. eine Verkehrssicherungspflichtverletzung u. a. bejaht beim Sturz über eine aufgrund des glänzenden Steinbodens und des Lichteinfalls nur schwer erkennbare Stufe in der Eingangshalle eines kubanischen Hotels (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff.), beim Sturz vom Balkon eines Hotels auf Gran Canaria infolge eines sich von der Brüstung lösenden Holzgeländers (BGHZ 103, 298 ff.) und beim Stolpern über eine 3, 7 bis 5, 4 cm hohe nicht auffällig kenntlich gemachte Stufe zwischen Flur und Hotelzimmer (OLG Hamm NJW-RR 2010, 129 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92
    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Bei der Prüfung, ob von der Einrichtung eines vom Reiseveranstalter ausgewählten Hotels Gefahren für die Sicherheit des Reisenden ausgehen, mit denen dieser nicht zu rechnen braucht, darf hinsichtlich der maßgebenden Sicherheitsanforderungen und Verkehrssicherungspflichten nicht allein auf die deutschen Standards abgestellt werden; vielmehr sind auch die besonderen Verhältnisse im Zielland zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315 und 2003, 59; OLG München RRa 1999, 174).

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 29; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; Palandt/Sprau, a.a.O., § 651c Rdnr. 3b; vgl. auch LG Hannover, NJW-RR 1986, 1055 f.).

    29 Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der einzuhaltenden Sicherheitsstandards und Verkehrssicherungspflichten - auch wenn es sich hier um einen in Deutschland abgeschlossenen, deutschem Reiserecht unterliegenden, zwischen deutschen Vertragsparteien abgeschlossenen Reisevertrag handelt - nicht auf deutsche Maßstäbe abgestellt werden darf, sondern die Besonderheiten des Ziellandes zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 33; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG München RRa 1999, 174 f.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Rdnr. 91 zu § 651f BGB).

    Wer ins Ausland reist, setzt sich erhöhten Risiken aus; er hat die Umwelt, die er in seiner Heimat hat, bewusst verlassen und kann deshalb die heimischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht als Maßstab seines Sicherungsbedürfnisses heranziehen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315, m.w.N. aus der Literatur).

    Verneint wurde eine Haftung des Reiseveranstalters u. a. bei einem Sturz von einem 1 Meter hohen ungesicherten Absatz zwischen den Terrassen eines Freiluftrestaurants in einem überseeischen Entwicklungsland (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315), bei einem Sturz auf einer unbeleuchteten Treppe in der Discothek eines türkischen Hotels (LG Düsseldorf, U. v. 28.07.2004, 16 O 5/04, RRa 2005, 26 f.), beim Absturz eines Personenaufzugs in einem türkischen Hotel, wobei die Aufzugsanlage den zur Unfallzeit in der Türkei geltenden Sicherheitsstandards entsprach (LG Koblenz U. v. 29.11.2004, 16 O 364/02, RRa 2005, 27 ff.), beim Ausrutschen auf wasserbedingter Glätte des Fußbodens im Bereich eines Schwimmbeckens (OLG Düsseldorf, U. v. 15.12.2011, 12 U 24/11, RRa 2012, 112 ff.) und bei einem Sturz auf dem feucht gewordenen Fliesenfußboden vor einer Duschkabine bei fehlenden Haltegriffen in einem Hotel (OLG Koblenz MDR 2012, 281 f.).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Daher kann auch die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, welche teilweise auch mit den als Verkehrssicherungspflichten bezeichneten Pflichten zusammenfallen, ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1438; Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 651c Rdnr. 2 und 3b, Stichwort "Unterbringung"; vgl. ferner BGHZ 103, 298 ff., Tz. 11 ff., sowie BGH NJW 2000, 1188, 1191).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der Reiseveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reisen Verkehrssicherungspflichten zu beachten (BGHZ 103, 298, 303 ff., Tz. 21 ff.; BGH, NJW 2000, 1188, 1190).

    Das verpflichtet ihn, die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um seine Kunden vor Schäden zu bewahren, die bei der Vorbereitung und Durchführung der von ihm veranstalteten Reise entstehen können (BGH, NJW 2000, 1188, 1190).

    Die Vorschriften über den Schadensersatz bei einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff BGB) sind auch bei einem Auslandsunfall anwendbar, wenn beide Parteien zur Zeit des Haftungsereignisses ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten (Artikel 40 Abs. 2 EGBGB; vgl. BGH NJW 2000, 1188, 1190).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1996 - 18 U 73/96

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich der Art des

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Es fehlt insoweit an der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des Hoteliers (vgl. BGHZ 103, 298, 303, Tz. 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 55; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 55, 56; NJW-RR 1997, 1483, 1484; NJW-RR 2000, 787, 788).

    Dort muss der Reiseveranstalter sich deshalb davon überzeugen, dass z. B. von Treppen, Fluren und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGHZ 103, 298, 305, Tz. 26; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1994, 1439; NJW-RR 1997, 1483).

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Ausweislich der vorgelegten Lichtbilder (Anl. K 2), die unstreitig den damals vorhandenen Zustand wiedergeben und die keine Partei als unzulänglich beanstandet hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1237), hebt sich die Schmutzmatte aufgrund der ganz unterschiedlichen Struktur und Farbe (parallel verlaufende Aluminiumprofile mit dazwischen dunkelgrauer Textileinlage) deutlich von dem darunter befindlichen Bodenbelag aus Steinplatten ab (großflächige, in breiten, farblich voneinander abgesetzten und entlang der gerundeten Eingangsfront in bogenförmigen Streifen verlegte glatte Platten).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Der Senat verkennt nicht, dass zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen einer Schutz- oder Verkehrssicherungspflichtverletzung und einem Schadensfall streiten kann, wenn sich gerade die Gefahr verwirklicht, deren Abwehr die Pflicht dient (BGH NZV 2009, 595; BGH NJW 2008, 3778, Tz. 20; BGH NJW 1994, 945; BGH NJW 1984, 432).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Der Senat verkennt nicht, dass zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen einer Schutz- oder Verkehrssicherungspflichtverletzung und einem Schadensfall streiten kann, wenn sich gerade die Gefahr verwirklicht, deren Abwehr die Pflicht dient (BGH NZV 2009, 595; BGH NJW 2008, 3778, Tz. 20; BGH NJW 1994, 945; BGH NJW 1984, 432).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Der Senat verkennt nicht, dass zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen einer Schutz- oder Verkehrssicherungspflichtverletzung und einem Schadensfall streiten kann, wenn sich gerade die Gefahr verwirklicht, deren Abwehr die Pflicht dient (BGH NZV 2009, 595; BGH NJW 2008, 3778, Tz. 20; BGH NJW 1994, 945; BGH NJW 1984, 432).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12
    Der Senat verkennt nicht, dass zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen einer Schutz- oder Verkehrssicherungspflichtverletzung und einem Schadensfall streiten kann, wenn sich gerade die Gefahr verwirklicht, deren Abwehr die Pflicht dient (BGH NZV 2009, 595; BGH NJW 2008, 3778, Tz. 20; BGH NJW 1994, 945; BGH NJW 1984, 432).
  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12

    Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

  • LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 16 O 5/04

    Sturz von der Treppe einer Hoteldiskothek; Anspruch auf Ersatz des geltend

  • LG Hannover, 28.05.1986 - 11 S 62/86
  • LG Koblenz, 29.11.2004 - 16 O 364/02

    Schadensersatzanspruch gegen einen Reiseveranstalter wegen eines Unfalls während

  • OLG Celle, 07.01.1999 - 11 U 199/97

    Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen Absturz eines Hotelgastes an einer

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 18 U 166/89
  • OLG Düsseldorf, 04.11.1993 - 18 U 77/93

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Vertragshotels des

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 24/11

    Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld

  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05

    Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

  • OLG Koblenz, 07.09.2011 - 1 U 243/11

    Hotel - Verkehrssicherungspflicht - Bad

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Übertragung von Leistungen

  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Dies gilt auch für das Reisezielland Schweiz (vgl. zur Maßgeblichkeit der Sicherheitsstandards und Verkehrssicherungspflichten im Zielland der Reise OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2014 - I-21 U 69/14, juris Rn. 97; Staudinger/ Ansgar Staudinger, BGB, § 651f [2016] Rn. 91).
  • OLG Dresden, 02.11.2018 - 5 U 1285/18

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich der

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetrieb eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.2007, X ZR 87/06, NJW 2007, 2549; OLG Celle, Urteil vom 07.01.1999, 11 U 199/97, NJW-RR 2000, 1438; OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2013, 5 U 36/12, NJW-RR 2013, 1148; OLG Celle, Beschluss vom 28.07.2017, 11 U 65/17, RRa 2017, 283).

    Nimmt er ein Hotel als Leistungsträger unter Vertrag, muss er sich vergewissern, dass das Hotel nicht nur den gewünschten oder angebotenen Komfort hat, sondern auch über einen ausreichenden Sicherheitsstandard verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O.; OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2013, a.a.O.).

  • OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19

    Teilweise Rückzahlung eines Reisepreises und Entschädigung wegen vertanen

    gg) Der Senat tritt daher nicht der in der Instanzrechtsprechung des Öfteren angestellten Überlegung bei, wonach der Reisende bei einer Auslandsreise - insbesondere naturgemäß bei einer Reise in ein überseeisches Entwicklungs- oder Schwellenland - nicht unbedingt die Umwelt erwarten könne, die er bewusst verlassen habe, und dass derjenige, der ins Ausland reise, sich nun einmal einem erhöhten Risiken aussetze (so unter anderem OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 1992 - 18 U 117/92, NJW-RR 1993, 315; OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12, juris Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Insoweit sind vielmehr auch die besonderen Verhältnisse im Zielland zu berücksichtigen (vergleiche dazu auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315 sowie 2003, 59; weiterhin OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013, 5 U 36/12, RRa 2013, 224).
  • OLG Köln, 07.02.2018 - 16 U 157/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für den Fußgängerbereich einer Straße

    Die Klägerin legt nicht dar, dass die von ihr selbst zur Akte gereichten Lichtbilder einen unzutreffenden oder unzureichenden Eindruck von der Unfallörtlichkeit vermittelten, der einer Korrektur oder Ergänzung durch eine Inaugenscheinnahme oder eines sonstigen Beweises bedürfte (dazu BGH NJW-RR 1987, 1237; OLG Köln NZV 1994, 279, 280; OLG Bamberg NJW-RR 2013, 1148, 1149; Münchener Kommentar/Zimmermann, ZPO, 4. Aufl., § 371 Rdn. 3; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 14. Aufl., 284 Rdn. 22 und Huber, ebendort, § 371 Rdn. 17; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 371 Rdn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2014 - 24 O 82/12

    Sturz im Eingangsbereich eines Hotels / Verkehrssicherungspflichtverletzung /

    Das Auslegen einer Matte ohne Rahmen oder ohne eine sonstige besondere Befestigung auf einer glatten Oberfläche stellt noch keine zu vermeidende Gefahrenquelle dar (OLG Bamberg NJW-RR 13, 1148).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - I-5 U 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30200
OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - I-5 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2012 - I-5 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2012 - I-5 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 649 S. 2
    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag über die Herstellung einer Internetpräsenz nebst Unternehmensvideo

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung nach freier Kündigung: Was muss Unternehmer vortragen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche gegen den Inhaber einer Tanzschule aus einem Internet-System-Vertrag über die Herstellung einer Internetpräsenz nebst Unternehmensvideo

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Euroweb Internet GmbH gewinnt vor dem OLG Düsseldorf // Endabrechnung der Euroweb Internet GmbH ist schlüssig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung nach freier Kündigung: Was muss der Auftragnehmer vortragen? (IBR 2014, 1161)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 164/10

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des BGH vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).

    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

  • BGH, 24.03.2011 - VII ZR 146/10

    Werkvertrag: Kündigung eines Vertrags über die Erstellung und Pflege eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Der Unternehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen darlegungs- und beweisbelasteten Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird (BGH, Urt. v. 24.03.2011, VII ZR 164/10; MDR 2011, 648 f).

    Allerdings müssen ihre Angaben so konkret sein, dass es dem Beklagten möglich ist, seinerseits vorzutragen, dass und in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Ersparnisse erzielt hat (vgl. BGH MDR 2011, 648).

  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 216/09

    Nichterhebung des angebotenen Beweises: Änderung des Parteivortrages im Laufe des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen (vgl. BGH VersR 2011, 1384).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Die Parteien haben am 27.08.2009 einen wirksamen Internet-System-Vertrag geschlossen worden, der als Werkvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH, NJW 2010, 1449).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird Bezug genommen auf die Entscheidungen des BGH vom 27.01.2011 (NJW 2011, 915 ff) und 24.03.2011 (WM 2011, 1716 ff).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Dagegen ist es grundsätzlich keine Frage der ersparten Aufwendungen, wenn das Personal weiter beschäftigt und für andere Aufträge eingesetzt wird (BGH IBR 2000, 126).
  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 394/02

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 5 U 36/12
    Eine solche Abrechnung ist jedenfalls dann zulässig, wenn nur ein kleiner Teil der geschuldeten Leistung erbracht worden ist (vgl. BGH BauR 2005, 385; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage, Rdn. 1558).
  • OLG Naumburg, 24.04.2014 - 2 U 28/13

    Internet-Systemvertrag: Rechtspflicht des Anbieters zur Aufklärung über die

    Da die Klägerin die individuellen Belange und Bedürfnisse des Kunden nicht im Voraus kennt, kann sie nur eine durchschnittliche Kalkulation für jeden Vertrag erstellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012, 5 U 36/12, BauR 2013, 1449).
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