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   OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15   

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OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,71011)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,71011)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,71011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 30/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Denn die tatsächliche Realisierung eines Filmprojekts war damit wirtschaftlich nicht mehr durch das Kapital der Fondgesellschaft abgesichert, sondern von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Produktionsdienstleisters abhängig, der hinsichtlich seiner Ansprüche auf Rückzahlung des dem Lizenznehmers gewährten Darlehens dessen Insolvenzrisiko trägt (siehe BGH, Beschluss vom 29.07.2014 - II ZB 30/12, Rn. 47).

    Hinsichtlich der Aufklärung über die Mittelverwendung liegt bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vor (Beschluss vom 29.07.2014 - II ZB 30/12).

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    g) Die Beklagte hat die für die Klägerin sprechende Kausalitätsvermutung (BGH, Urteil vom 15.03.2016 - XI ZR 122/14, Rn. 17) nicht widerlegt.

    Bei reinen Vermögensschäden, die vorliegend in Rede stehen, hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus jedoch von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (BGH, Urteil v. 15.3.2016, XI ZR 122/14 Rn.43).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Daher ist auch keine Schadensschätzung mit ihr günstigen Unterstellungen veranlasst (vgl. dazu Urteil des BGH vom 24.04.2012, XI ZR 360/11, Rn. 11-18).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08

    Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Die Verjährungsfrist ist längstens drei Jahre nach dem Beitritt zur Gesellschaft abgelaufen (BGH, Urteil vom 01. März 2010 - II ZR 213/08 -, Rn. 20, juris).
  • OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08

    Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Deshalb traf auch sie als für den Anleger zwingende Vertragspartnerin eine vorvertragliche Hinweispflicht aus Wissensvorsprung, ihr bekannte Prospektmängel den Anlegern mitzuteilen ( siehe OLG München, Urteil vom 13.07.2010-5 U 2034/08, Rn.16, 18, aber auch Urteil des BGH vom 21.9.2010, XI ZR 232/09, Rn.18 - evidente Täuschung durch unrichtigen Prospekt sowie Henning, WM 2012, 153 ).
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Deshalb traf auch sie als für den Anleger zwingende Vertragspartnerin eine vorvertragliche Hinweispflicht aus Wissensvorsprung, ihr bekannte Prospektmängel den Anlegern mitzuteilen ( siehe OLG München, Urteil vom 13.07.2010-5 U 2034/08, Rn.16, 18, aber auch Urteil des BGH vom 21.9.2010, XI ZR 232/09, Rn.18 - evidente Täuschung durch unrichtigen Prospekt sowie Henning, WM 2012, 153 ).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Soweit sich die Beklagten darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof in den VIP-Fällen nur im Falle VIP 3 einen Prospektfehler in diesem Zusammenhang gesehen habe, übersehen sie bereits, dass ausweislich Rn.7 des Beschlusses vom 29.7.2014 in Sachen VIP 4 (II ZB 1/12) der Prospektfehler "Zahlungskreislauf" nicht Gegenstand der in diesem Rechtsbeschwerdeverfahren angegriffenen Feststellungen des KapMuG Senats dieses Gerichts waren, während die Feststellung in Sachen VIP 3 gelautet hatte: "Der Prospekt enthält keinen hinreichenden Hinweis darauf, dass für die Schuldübernahme (in Höhe von 100% des Anteils des Lizenzgebers an den Produktionskosten) an die D. Bank AG als schuldübernehmende Bank als Entgelt der für die Aufbringung der Schlusszahlung erforderliche Barwert vorab zu bezahlen war und dass hierfür ein erheblicher Teil der Anlegergelder zeitgleich über die Produktionsdienstleister und Lizenznehmer an die schuldübernehmende Bank weitergeleitet werden mussten und der Fonds tatsächlich unmittelbar nur den verbleibenden Anteil der Anlegergelder als Produktionskosten in Filmproduktionen investiert." (BGH, Beschluss vom 29.07.2014, Rn.7).
  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 341/14

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Die Klauseln des formularmäßigen Treuhandvertrages unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer objektiven Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2015, II ZR 341/14 Rn.24 mwN).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Dies gilt hinsichtlich der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten (§ 309 Nr. 7 b BGB) ebenso wie hinsichtlich der Haftung für leichte Fahrlässigkeit (BGH, Urteil vom 09.07.2013, II ZR 193/11 Rn.35 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - XI ZR 204/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung und Tätigkeit als Kaufkommissionärin:

    Auszug aus OLG München, 19.07.2016 - 5 U 3620/15
    Es ist zwar zutreffend, dass sich relevante Indizien für die fehlende Kausalität sowohl aus dem vorangegangenen als auch aus dem nachfolgenden Anlageverhalten des Anlegers ergeben können (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - XI ZR 204/12 -, Rn. 39, juris).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 42/08

    Prospekthaftung wegen der Angabe des Aufbaus eines Vertriebs durch

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 222/07

    Umfang des Schadensersatzes bei Prospekthaftung

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.09.2016 - 5 U 3620/15   

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OLG München, 07.09.2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,72570)
OLG München, Entscheidung vom 07.09.2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,72570)
OLG München, Entscheidung vom 07. September 2016 - 5 U 3620/15 (https://dejure.org/2016,72570)
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Volltextveröffentlichung

  • rewis.io

    Antrag auf Berichtigung von Tatbestand

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