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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58819
OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58819)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58819)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bissverletzung Krankenschwester durch einen Patienten im Delir

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 829 Satz 1; BGB § 670 ; BGB § 683
    Schadensersatzansprüche einer Krankenschwester wegen Bissverletzungen durch einen nicht verantwortlichen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Nimmt der Geschäftsführer mit der Besorgung zugleich eine ihm obliegende vertragliche Verpflichtung wahr, können dabei die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag greifen, sofern der Geschäftsführer nicht nur in Erfüllung seiner eigenen Pflicht, sondern erkennbar und willentlich auch im Interesse des Geschäftsherrn gehandelt hat (BGHZ 101, 393 ff; BGH NJW-RR 2004, 81, 82).

    Eine Inanspruchnahme des Geschäftsherrn scheidet gleichwohl aus, wenn die Verpflichtung auf einem wirksamen mit einem Dritten geschlossenen Vertrag beruht, der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage abschließend regelt (BGH NJW-RR 2004, 81 ff.).

  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Eine Ausnahme von der Beweislast des Geschädigten hat der Bundesgerichtshof allerdings für den Fall der Bewusstlosigkeit gemacht ( vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1986, Az. VI ZR 294/85 = BGHZ 98, 135 ff, Tz. 7 ff, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Auch wenn sich Gesundheitsschäden und dadurch verursachte materielle Schäden als unfreiwillige Einbußen nicht unmittelbar unter den Begriff der Aufwendung im Sinne einer freiwilligen Vermögenseinbuße fassen lassen, ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass der Geschäftsführer Ersatz risikotypischer Begleitschäden verlangen kann (Staudinger- Bergmann , aaO, Rz. 62 m.w.N; vgl. auch BGH NJW 1993, 2234: Opfer an Leben und Gesundheit, die dem Verletzen bei der Gefahrenabwehr für einen Dritten geschehen als Aufwendungen im Sinne der §§ 670, 683 BGB).
  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Der Ausnahmecharakter des § 829 BGB als Billigkeitshaftung für schuldloses Verhalten zwingt dazu, die Voraussetzungen, unter denen eine Schadloshaltung des Geschädigten erfolgt, hoch anzusetzen (BGH, Urteil vom 11.10.1994, VI ZR 303/93, BGHZ 127, 186 ff, Tz. 23; BGH, Urteil vom 29.11.0216, VI ZR 606/15, VersR 2017, 296 ff, Tz. 9 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Nimmt der Geschäftsführer mit der Besorgung zugleich eine ihm obliegende vertragliche Verpflichtung wahr, können dabei die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag greifen, sofern der Geschäftsführer nicht nur in Erfüllung seiner eigenen Pflicht, sondern erkennbar und willentlich auch im Interesse des Geschäftsherrn gehandelt hat (BGHZ 101, 393 ff; BGH NJW-RR 2004, 81, 82).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Der Zweitschädiger ist in Höhe des Verantwortungsteils freizustellen, der auf den Erstschädiger im Innenverhältnis entfiele, wenn man seien Haftungsprivilegierung hinwegdenkt (BGH, Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 47/13, BGHZ 203, 224 ff, Tz. 19 - zitiert nach juris).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 606/15

    Haftung eines schuldlosen Schädigers auf Schmerzensgeld aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Der Ausnahmecharakter des § 829 BGB als Billigkeitshaftung für schuldloses Verhalten zwingt dazu, die Voraussetzungen, unter denen eine Schadloshaltung des Geschädigten erfolgt, hoch anzusetzen (BGH, Urteil vom 11.10.1994, VI ZR 303/93, BGHZ 127, 186 ff, Tz. 23; BGH, Urteil vom 29.11.0216, VI ZR 606/15, VersR 2017, 296 ff, Tz. 9 - zitiert nach juris).
  • LG Köln, 31.01.2017 - 25 O 268/15

    Beweislast des Geschädigten für das Vorliegen einer zurechenbaren

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 268/15 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.11.2017 - 5 U 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58820
OLG Köln, 06.11.2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58820)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58820)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2017 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2017,58820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 31.01.2017 - 25 O 268/15

    Beweislast des Geschädigten für das Vorliegen einer zurechenbaren

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2017 - 5 U 40/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2017 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 268/15 - wird zurückgewiesen.
  • VG Aachen, 03.04.2023 - 1 K 2351/20

    Beamtenrecht; Entschädigung; Schmerzensgeld; schuldloser Schädiger;

    Derartige Billigkeitsgründe, die im Rahmen dieser eng auszulegenden Ausnahmevorschrift zu berücksichtigen sind, wie etwa ein großes wirtschaftliches Gefälle zwischen Schädiger und Geschädigtem, vgl. Reichold in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 829 BGB (Stand: 1. Februar 2023), Rn. 3 ff.; BGH, Urteil vom 29. November 2016 - VI ZR 606/15 -, juris, Rn. 9 f.; OLG Köln, Beschluss vom 6. November 2017 - 5 U 40/17 -, juris, Rn. 17, sind nicht erkennbar.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6913
OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2018,6913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.01.2018 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2018,6913)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 5 U 40/17 (https://dejure.org/2018,6913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen Verschweigens der Eingehung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 1 ; VVG § 206 Abs. 1 S. 1
    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen Verschweigens der Eingehung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    105/11 - VersR 2012, 219).

    Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 07.12.2011 (IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219; IV ZR 105/11, VersR 2012, 219) entschieden, dass § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG trotz des eindeutigen Wortlauts (der "jede" Kündigung ausschließt) teleologisch dahin zu reduzieren sei, dass der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 314 Abs. 1 BGB jedenfalls dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags habe, wenn er sich nicht auf einen Prämienverzug des Versicherungsnehmers stütze, sondern auf andere schwere Vertragsverletzungen, insbesondere den Versuch, Leistungen zu erschleichen.

    Entscheidend ist dabei die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, die insbesondere dadurch eintreten kann, dass der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, vor allem also, wenn der Versicherungsnehmer versucht hat, sich Leistungen zu erschleichen (BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219; BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 105/11 - VersR 2012, 304; BGH, Urt. v. 18.7.2007 - IV ZR 129/06 - VersR 2007, 1260).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05

    Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 2007, 530).

    Für die Erbringung von Leistungen aus der Krankenversicherung ist immer die Vorlage von Rechnungen von dritter Seite notwendig, an die die Geldleistungen des Versicherers weiterzuleiten sind (so OLG Karlsruhe, VersR 2007, 530).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 07.12.2011 (IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219; IV ZR 105/11, VersR 2012, 219) entschieden, dass § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG trotz des eindeutigen Wortlauts (der "jede" Kündigung ausschließt) teleologisch dahin zu reduzieren sei, dass der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 314 Abs. 1 BGB jedenfalls dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags habe, wenn er sich nicht auf einen Prämienverzug des Versicherungsnehmers stütze, sondern auf andere schwere Vertragsverletzungen, insbesondere den Versuch, Leistungen zu erschleichen.

    Entscheidend ist dabei die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, die insbesondere dadurch eintreten kann, dass der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, vor allem also, wenn der Versicherungsnehmer versucht hat, sich Leistungen zu erschleichen (BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 50/11 - VersR 2012, 219; BGH, Urt. v. 7.12.2011 - IV ZR 105/11 - VersR 2012, 304; BGH, Urt. v. 18.7.2007 - IV ZR 129/06 - VersR 2007, 1260).

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Der Streitwert errechnet sich aus dem 3, 5-fachen Jahresbeitrag, abzüglich eines 20%igen Abschlags bei einer Feststellungsklage (allgemein: BGH, Beschl. v. 9.11.2011 - IV ZR 37/11 - VersR 2012, 336).
  • OLG München, 16.12.2014 - 9 U 491/14

    Verfahrensfehlerhafte Präklusion nach unangemessenen kurzer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Umstände, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren (BGH, Urt. v. 1.12.2003 - II ZR 161/02 - BGHZ 157, 151 zu § 626 BGB; OLG München, NJW 2015, 1185; OLG Düsseldorf, Urt. v. 8.3.2012 - 10 U 25/10; Teichmann in: Soergel, BGB, 13.Aufl., § 314 Rn. 63).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Umstände, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor der Kündigung entstanden waren (BGH, Urt. v. 1.12.2003 - II ZR 161/02 - BGHZ 157, 151 zu § 626 BGB; OLG München, NJW 2015, 1185; OLG Düsseldorf, Urt. v. 8.3.2012 - 10 U 25/10; Teichmann in: Soergel, BGB, 13.Aufl., § 314 Rn. 63).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Wird das Vertrauen, wie hier, in einem Ausmaß enttäuscht, das die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt von den vorliegenden Vertragsverhältnissen mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1482; OLG Koblenz, VersR 2009, 771; OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Dadurch wird eine Begründung nicht nachträglich ausgewechselt und die Kündigung, ohne dass sie mit neuer Begründung wiederholt wird, nicht auf andere oder weitere Gründe gestützt (BGH, Urt. v. 12.5.2010 - VIII ZR 96/09 - MDR 2010, 979).
  • OLG Köln, 04.10.2010 - 20 W 43/10

    Kein Aufzwingen des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit beim Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Selbst wenn der Versicherungsnehmer sich keine genauen Vorstellungen darüber macht, dass durch Aufnahme einer abhängigen Haupterwerbstätigkeit die Versicherungsfähigkeit in einem Tarif für Selbstständige entfallen kann (siehe dazu OLG Köln, VersR 2011, 740), so erkennt der Versicherungsnehmer doch, dass durch einen Berufswechsel die bei Abschluss des Vertrages gemachten Angaben überholt werden.
  • OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07

    Private Kranken-und Pflegeversicherung: außerordentliche Kündigung wegen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
    Wird das Vertrauen, wie hier, in einem Ausmaß enttäuscht, das die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt von den vorliegenden Vertragsverhältnissen mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1482; OLG Koblenz, VersR 2009, 771; OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485).
  • OLG Koblenz, 23.01.2009 - 10 U 213/08

    Kranken- und Pflegepflichtversicherung: Kündigung wegen Erschleichung von

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 10 U 25/10
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

  • OLG Köln, 12.05.2016 - 8 U 58/14

    Kündigung eines Vertrages über die Erstellung eines Werbeauftritts aus wichtigem

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

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