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   OLG München, 29.07.2008 - 5 U 4018/07   

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https://dejure.org/2008,7726
OLG München, 29.07.2008 - 5 U 4018/07 (https://dejure.org/2008,7726)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2008 - 5 U 4018/07 (https://dejure.org/2008,7726)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 5 U 4018/07 (https://dejure.org/2008,7726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Darstellung des trotz Absicherungsmaßnahmen noch bestehenden Restrisikos und der bankseitigen Absicherung des Rückzahlungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Falschberatung aufgrund der Aussage des Prospekts eines Medienfonds ein Schlusszahlungsanspruch des Anlegers sei "garantiert"; Schadensersatzanspruch aufgrund eines fehlerhaft erklärten Worst-Case-Risikos in einem Beratungsgespräch; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BGB § 278 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 Satz 1; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung bei Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1 Satz 1
    Zur Falschberatung bei Beitritt zu Medienfonds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Medienfonds - Falschberatung des Anlageberaters

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Haftung wegen Falschberatung über Medienfondsbeteiligung

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    GELDANLAGE - Ärger mit Garantie

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum Schadensersatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 2012
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch

    Auf die Frage, ob ein unzutreffend gefasster Zug-um-ZugAntrag dazu führen kann, dass Prozesszinsen nicht anfallen, kommt es aufgrund nachfolgender Ausführungen nicht an (vgl. dazu Urteile des Oberlandesgerichts München vom 19. Mai 2008 - 17 U 4828/07, vom 2. Juni 2008 - 17 U 5698/07 und vom 29. Juli 2008 - 5 U 4018/07).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Der Senat sieht keine rechtliche Veranlassung, davon beim gleichgelagerten vorliegenden Sachverhalt abzuweichen und steht dabei auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München zu den VIP 3 und 4 Fonds (vgl. Urteile vom 19.5.2008, 17 U 4828/07; vom 2.6.2008, 17 U 5698/07; vom 29.7.2008, 5 U 4018/07).
  • LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütung

    Da ein Eintritt der Beklagten in den Versicherungsvertrag nicht ohne Mitwirkung der Versicherungsgesellschaft möglich ist, genügt es im vorliegenden Fall, wenn der Kläger die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Versicherungsvertrag anbietet (vgl. OLG München WM 2008, 2012).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2010 - 5 U 111/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagegeschäft: Aufklärungspflicht über

    Soweit das Oberlandesgericht München in den Entscheidungen vom 29.07.2008 und 29.03.2010 (Az. 5 U 4018/07, WM 2008, 2012 bzw. Az. 17 U 3088/09) die hiesige Beklagte wegen unzureichender Aufklärung über das Totalverlustrisiko im Zusammenhang mit dem Vertrieb des VIP 3-Medienfonds verurteilt hat, lag die Sache insofern anders, als dort auf Nachfrage Garantiezahlungen direkt an den Anleger ausdrücklich bestätigt wurden bzw. die Werbung ("Garantiefonds") einen Direktanspruch des Anlegers nahelegte.
  • LG Heidelberg, 14.07.2009 - 2 O 351/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages;

    Deshalb muss der Kläger hier nicht die Beteiligung Zug-um-Zug gegen Zahlung der Schadensersatzansprüche übertragen (vgl. OLG München, Urteil vom 29.07.2008, Aktenzeichen 5 U 4018/07; BGH, Beschluss vom 28.11.2007, II ZR 214/06).
  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2009 - 26 O 68/09
    1. Der Schaden umfasst zunächst den zwecks Beteiligungserwerbs der streitgegenständlichen Anlage gezahlten Betrag einschließlich des Agios (insoweit siehe OLG München, Urteil v. 29.07.2008 ­ Az. 5 U 4018/07 ) in Höhe von 59 500, 00 (siehe Klageantrag zu 1).
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